PFLICHTEN DER PARTEIEN. Klausel 6 Klausel 7
PFLICHTEN DER PARTEIEN. Klausel 8
PFLICHTEN DER PARTEIEN. Klausel 6 [Beschreibung der Verarbeitung] Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt. Klausel 7 [Pflichten der Parteien] Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.
PFLICHTEN DER PARTEIEN. Klausel 6 Beschreibung der Verarbeitung Klausel 7 Pflichten der Parteien
PFLICHTEN DER PARTEIEN. Jede Partei nimmt die sich aus anwendbarem Datenschutzrecht, insbesondere der DSGVO, ergebenen Pflichten, insbesondere auch die Informationspflichten gegenüber den Gästen nach Art. 13 und 14 DSGVO, im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit wahr. Jede Partei ist verpflichtet, Gästen und anderen Betroffenen auf Anfrage diesen Teil B der Vereinbarung zugänglich zu machen.
PFLICHTEN DER PARTEIEN. Klausel 6: Beschreibung der Verarbeitung
PFLICHTEN DER PARTEIEN. Klausel 8 Datenschutzgarantien
PFLICHTEN DER PARTEIEN. (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der jeweiligen Vertragsleistung erforderlich ist. Er wird die notwendigen Daten in elektronischer Form in einem zum Datenaustausch geeigneten Datenformat zur Verfügung stellen. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebs- wirtschaftliche Beratung der SBM
(2) Soweit durch die Speicherung der für die Beratung erforderlichen Informationen datenschutz- rechtliche Belange berührt werden, erteilt der Auftraggeber hiermit der SBM die Genehmigung zur Speicherung der für die Planung zur Verfügung gestellten Daten. Die SBM verpflichtet sich, die Daten ausschließlich zum vereinbarten Zweck zu verwenden, die Daten unter Verschluss sicher aufzuwahren und dritten, außerhalb der SBM stehenden, Personen in keiner Weise zugänglich zu machen. Bereits vorhandene Daten können interessewahrend von der SBM genutzt werden. Die SBM hat ihre Mitarbeiter auch über die Beendigung des Beschäftigtenverhältnisses hinaus verpflichtet, die erhaltenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln.
PFLICHTEN DER PARTEIEN. 1. Bei wiederkehrenden Leistungen beim Auftraggeber vor Ort, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen geeigneten, abschließbaren, Raum zur Lagerung und Unterbringung der Reinigungsmittel oder der chemischen Produkte wie a uch der Arbeitskleidung und sonstiger Utensilien zur Verfügung.
2. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer u n g e h i n d e r t e n Z u g a n g z u d e n z u reinigenden Flächen und Gegenständen zu gewähren und diese gegebenenfalls frei zu räumen.
3. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm) und den Strom stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
PFLICHTEN DER PARTEIEN. 2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Digilents sämtliche Dokumente und sonstige Unterlagen, die Digilents zum Zwecke der Vermittlung von Übernahmekandidaten benötigt, Digilents unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, insbesondere Jahresbilanzen, BWA-Daten und sämtliche sonstigen Daten, die zu einer Risikobewertung eines Unternehmens erforderlich (vgl. insbesondere MA-Risk der deutschen Banken).
2.2 Digilents hat die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte herauszugeben. Digilents verpflichtet sich, nach Vertragsbeendigung diese Unterlagen dem Auftraggeber zurückzugeben oder bei elektronisch übermittelten Unterlagen die vollständige Löschung der übermittelten Unterlagen zu bestätigen.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von Digilents erhaltenen Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte herauszugeben.