Treueprämien. Es wird empfohlen, den Arbeitnehmern bei Vollendung – des 10. Dienstjahres ¼ des Monatslohnes, – des 15. Dienstjahres ½ des Monatslohnes, – des 20. Dienstjahres ¾ des Monatslohnes, – des 25. Dienstjahres einen ganzen Monatslohn – und sodann alle weiteren fünf Jahre einen Monatslohn zu gewähren, sofern keine anderen vergleichbaren Leistungen vorliegen.
Appears in 4 contracts
Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen, Gesamtarbeitsvertrag