Common use of Treueprämien Clause in Contracts

Treueprämien. Es wird empfohlen, den Arbeitnehmern bei Vollendung – des 10. Dienstjahres ¼ des Monatslohnes, – des 15. Dienstjahres ½ des Monatslohnes, – des 20. Dienstjahres ¾ des Monatslohnes, – des 25. Dienstjahres einen ganzen Monatslohn – und sodann alle weiteren fünf Jahre einen Monatslohn zu gewähren, sofern keine anderen vergleichbaren Leistungen vorliegen.

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen, www.kfmv.ch, gav.arbeitsrechtler.ch