Trinkgelder Musterklauseln

Trinkgelder. Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
Trinkgelder. Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
Trinkgelder. Trinkgelder für Chauffeure und ReiseleiterInnen sind in unseren Preisen nicht inbegriffen. Das Trinkgeld ist eine freiwillige, persönliche Anerkennung für gute Dienstleistungen. Es gilt jedoch zu bedenken, dass in Sri Lanka die Trinkgelder – wegen sehr kleinen Löhnen – einen wesentlichen Beitrag ans Erwerbseinkommen leisten. Siehe auch unsere Tipps zu Sri Lanka und den Malediven. Die meisten Hotels sind auf eine durchschnittliche Belegung ausgerichtet. Deshalb kann es während der Hochsaison vorkommen, dass der Platz rund um den Pool etwas eng wird oder dass es nicht immer für alle Gäste einen freien Liegestuhl hat. Auch der Service ist nicht mit der Schweiz zu vergleichen. Mit ein wenig Toleranz und Verständnis lassen sich die Situation meistern! Je nach Destination kann Reisen mit Risiken verbunden sein, sowohl in medizinischer als auch in politischer Hinsicht. Für eine richtige Gesundheitsvorsorge kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt. Ergänzende Informationen erhalten Sie im Internet unter: xxx.xxxxxxxxxx.xx. Die Website des Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten, xxx.xxx.xxxxx.xx liefert Ihnen unter Reisehinweise Wissenswertes über die Sicherheit im Land.
Trinkgelder. Trinkgelder sind mit der Umzugsrechnung nicht verrechenbar.
Trinkgelder. Trinkgelder für Crew und Reiseleiter sind nicht in unseren Preisen enthalten. Trinkgeld ist eine freiwillige, persönliche Anerkennung für guten Service.
Trinkgelder. Trinkgelder sind mit unserer Rechnung nicht berechenbar.
Trinkgelder. Gezahlte Trinkgelder sind freiwillig und können nicht gegen Ansprüche des Umzugsunternehmens aufgerechnet bzw. in anderer Form verrechnet werden.
Trinkgelder. Wie es auf Kreuzfahrten und in der Gastronomie Tradition ist, honorieren zufriedene Gäste die Leis- tungen des Personals. Jedem Xxxx ist freigestellt, ob und in welcher Höhe er diese in Form eines Trink- geldes anerkennt. Damit auch die Angestellten hin- ter den Kulissen (Küche, Matrosen usw.) davon pro- fitieren, wird es am Ende der Reise per Couvert eingesammelt und dann gleichmässig verteilt.
Trinkgelder. Trinkgelder an die Mitarbeiter dürfen nicht mit der Rechnung von Apollo Umzüge verrechnet werden.
Trinkgelder. Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Die Anzahlung für einen Auftrag ist zwei Wochen vor Arbeitsantritt in Höhe des im Angebots genannten Prozentsatzes fällig. Der Auftraggeber erhält, nach schriftlicher Auftragsbestätigung und Bestätigung der AGB, eine Teilrechnung. Diese Anzahlung wird nach Abschluss der Arbeiten auf den Endbetrag angerechnet. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht in der im Angebot gesetzten Frist nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten und den Umzug nicht durchzuführen. Der Auftraggeber haftet in diesem Falle für bereits getätigte Aufwendungen. Bei Nichtbegleichung der Endabrechnung gilt das übliche Mahnwesen bis hin zu rechtlichen Schritten. Der Möbelspediteur behält sich das Recht vor, Mahngebühren in Höhe von 10,- Euro zu erheben. (Abweichung durch die Deutsche Verrechnungsstelle möglich) Bei Nichtbezahlung der Lagerrechnung, kann der Möbelspediteur das Einlagerungsgut zurückbehalten und eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchführen. Auch hier gelten die Regeln des Mahnwesens. Wurde schriftlich eine Barzahlung vereinbart, hat der Auftraggeber die Anzahlung vor Beginn der Arbeiten gegen Quittung zu entrichten. Der Restbetrag ist nach Beendigung der Arbeit an den Umzugsleiter gegen Quittung zu entrichten. Eine Endabrechnung wird zugestellt. An-Abfahrtzeiten zur Be-bzw. Entladestelle, sowie Transportzeiten sind zu berechnende Einsatzzeiten. Die Abrechnung erfolgt pro angefangener Stunde. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Bonitätsprüfung zu veranlassen.