Umfang der Auskünfte an uns. Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs vom Vorversicherer folgende Auskünfte geben zu lassen: - Art und Verwendung des Fahrzeugs, - Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug, - Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko, - Unterbrechungen des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen letzte Neueinstufung ausgewirkt haben, - ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind, und - ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden sind.
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