Umfang der Dienstleistungen. Gemäß diesem SOW und der Vereinbarung und zu den darin aufgeführten Bedingungen erbringt der Lieferant die folgenden Dienstleistungen (die „Dienstleistungen“): [vollständige und detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen einfügen]
Umfang der Dienstleistungen. 1.1 Xxxxxxxxxx verpflichtet sich, die Leistungen wie im Angebot beschrieben und darüber hinaus nach den Vor- gaben des Kunden zu erbringen. Die maßgebliche Verantwortung für den erfolgreichen Abschluss des Projektes liegt beim Kunden.
1.2 Als Berater für ERPCCRM -Softwareimplementierung berät Xxxxxxxxxx die Kunden bei der Einführung und Inbetriebnahme von Microsoft Dynamics 365 Business Central und Microsoft Dynamics 365 Sales in Verbindung mit eigenen Software-Anwendungen (DYCE-Apps) und ggf. Software-Anwendungen anderer Anbieter. Ziel ist es, den durchschnittlichen Kunden zu befähigen, im weiteren Betrieb möglichst eigenständig arbeiten zu können. Der Kunde wird angeleitet, so dass er die Softwareimplementierung in der Regel selbst vornehmen kann. Endanwendertraining, Datenübernahmen, Tests und Prozessdokumentation übernimmt der Kunde selbst.
1.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die vereinbarten Leistungen zu komplex sind, um sie in einem Leis- tungsverzeichnis vorab abschließend zu definieren. Zudem sind die individuellen Funktionalitäten und Eigenschaften der Software des Kunden noch nicht abschließend bestimmt, sondern sollen mit fortschreitendem Projekt gemeinsam festgelegt werden. Xxxxxxxxxx steht dem Kunden zu diesem Zweck während der Zusammenarbeit als Berater zur Seite.
1.4 Die Leistungen von Xxxxxxxxxx als unterstützender Dienstleister sind: • Beratung, • Training von Key Usern, • Unterstützung bei Datenübernahmen, • Unterstützung beim Aufbau der Cloud Umgebung, • Begleitung bei der Prozessdefinition und Einweisung in die Konfiguration von Microsoft Dynamics 365 Business Central, den damit zusammenhängenden DYCE-Apps, bzw. anderer Drittanbieter Software und Dynamics 365 Sales.
1.5 Nach individueller und gesonderter Vereinbarung erbringt Xxxxxxxxxx eine „GAP-FIT-Analyse“ im zeitlichen Umfang von i.d.R. nicht mehr als einer Woche. Ziel der Analyse ist festzustellen, ob die Anforderungen des Kunden mit dem gewählten Software-System umzusetzen sind.
1.6 Sofern keine „GAP-FIT-Analyse“ beauftragt wird, führt Xxxxxxxxxx eine sog. Investitionsabschätzung durch, um eine unverbindliche Einschätzung der zu erwartenden Kosten abgeben zu können.
1.7 Alle Arbeitsergebnisse und Planungsunterlagen übermittelt Xxxxxxxxxx in digitaler Form nach individueller Vereinbarung an den Kunden.
1.8 Xxxxxxxxxx wird das Projekt bzw. die im Projekt erbrachten Leistungen dokumentieren.
Umfang der Dienstleistungen. 3.1 Bei den zur Verfügung gestellten Leistungen handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB. Dies stellt der AN klar. Die persönliche Schülernachhilfe erfolgt online. Fernlehrgänge werden dabei nicht durchgeführt.
3.2 Die Leistungen der Nachhilfe können von dritten Personen erbracht werden. Im Allgemeinen soll die Nachhilfe jedoch möglichst kontinuierlich durch eine Lehrkraft erfolgen. Der AG/TN hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft oder eine kontinuierliche Durchführung. Der AN ist bestrebt geeignete Lehrpersonen sorgfältig auszuwählen.
Umfang der Dienstleistungen. 3.1 ausgefuchst stellt klar, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Leistungen um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB handelt. Für den Erfolg der Nachhilfe/Lerntherapie, für die Richtigkeit der Auswahl von Fächern/Kursen (mit oder ohne entsprechende Beratung und/oder Anwendung von Testverfahren) sowie eventueller Empfehlungen übernimmt ausgefuchst keine Gewähr.
3.2 Die Leistungen der Nachhilfe können durch dritte Personen erfolgen. Ein Anspruch auf kontinuierliche Durchführung oder eine bestimmte Lehrkraft besteht jedoch nicht. ausgefuchst bemüht sich um sorgfältige Auswahl von geeigneten Personen.
Umfang der Dienstleistungen. 4.1. Die durch Axpo WZ-Systems zu erbringenden Dienstleistungen sind im Vertrag bzw. in der Auf- tragsbestätigung einschliesslich eventueller Beila- gen zu dieser abschliessend aufgeführt.
4.2. Vertragsänderungen oder -ergänzungen erfolgen schriftlich und sind gültig, sobald sie von beiden Parteien angenommen sind.
Umfang der Dienstleistungen. 4.1. Die durch Axpo zu erbringenden Dienstleistun- gen sind im Vertrag bzw. in der Auftragsbestä- tigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt.
4.2. Vertragsänderungen oder Vertragsergänzun- gen erfolgen schriftlich und sind gültig, sobald sie von beiden Parteien angenommen sind.
Umfang der Dienstleistungen. Cupolux AG verpffichtet sich, die gemäss Wartungsvertrag geschuldeten Wartungsarbeiten und Störungsbehebungen mit aller Sorgfalt auszuüben.
Umfang der Dienstleistungen. Der Bewohner bewohnt das Zimmer Nr. XXX Die Institution behält sich vor, den Bewohner in ein neues Zimmer wenn dies aus organisatori- schen bzw. medizinischen Gründen erforderlich ist zu verlegen. Die übrigen Leistungen der Institution richten sich nach den in der Taxordnung (vgl. Anhang I) aufgeführten Leistungen.
Umfang der Dienstleistungen. Die IDA ist verpflichtet die Trainingsmaßnahme(n) entsprechend dem vereinbarten Umfang laut Trainingsbeschreibung durchzuführen. Für den Erfolg der Trainingsmaßnahme(n) übernimmt die IDA auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften keine Gewähr. Die Durchführung des jeweiligen Kurses ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, oder kann der geplante Kurs aus einem von der IDA nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, kann das Training auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden. Sagt die Terminverlegung dem TN nicht zu, kann dieser von der Teilnahme an dieser Trainingsmaßnahme absehen. In diesem Fall wird die bereits entrichtete Xxxxxx in vollem Umfang zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kurs ganz ausfällt. Stimmt der TN dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Xxxxxx auf die späteren Seminare angerechnet. Ein Einstieg ohne den ersten Tag ist nicht möglich. Die Seminarabschnitte bauen aufeinander auf und können nicht übersprungen werden. Wenn sich aufgrund des Verhaltens des TN während des Kurses zeigt, dass die Durchführung der Maßnahme für ihn ungeeignet ist oder er den Xxxxxxxx behindert, behält sich die IDA vor, die Teilnahme des TN für beendet zu erklären. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr für die nicht besuchten Trainingseinheiten erstattet. Die IDA kann bei Krankheit des zuständigen Trainers dessen Seminarteil oder einzelne Stunden verschieben oder einen anderen Trainer mit der Durchführung beauftragen. Es besteht kein Anrecht auf die Durchführung einer Trainingsmaßnahme durch einen bestimmten Trainer.
Umfang der Dienstleistungen. Die PARTEIEN vereinbaren im VERTRAG und seinen Beilagen im einzelnen den genauen Umfang der DIENSTLEISTUNGEN.