Umfang der Dienstleistungen. Gemäß diesem SOW und der Vereinbarung und zu den darin aufgeführten Bedingungen erbringt der Lieferant die folgenden Dienstleistungen (die „Dienstleistungen“): [vollständige und detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen einfügen]
Umfang der Dienstleistungen. 4.1. Die durch Axpo zu erbringenden Dienstleistun- gen sind im Vertrag bzw. in der Auftragsbestä- tigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt.
Umfang der Dienstleistungen. 1.1 Xxxxxxxxxx verpflichtet sich, die Leistungen wie im Angebot beschrieben und darüber hinaus nach den Vor- gaben des Kunden zu erbringen. Die maßgebliche Verantwortung für den erfolgreichen Abschluss des Projektes liegt beim Kunden.
Umfang der Dienstleistungen. 3.1 Bei den zur Verfügung gestellten Leistungen handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB. Dies stellt der AN klar. Die persönliche Schülernachhilfe erfolgt online. Fernlehrgänge werden dabei nicht durchgeführt.
Umfang der Dienstleistungen. 3.1 ausgefuchst stellt klar, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Leistungen um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB handelt. Für den Erfolg der Nachhilfe/Lerntherapie, für die Richtigkeit der Auswahl von Fächern/Kursen (mit oder ohne entsprechende Beratung und/oder Anwendung von Testverfahren) sowie eventueller Empfehlungen übernimmt ausgefuchst keine Gewähr.
Umfang der Dienstleistungen. Cupolux AG verpffichtet sich, die gemäss Wartungsvertrag geschuldeten Wartungsarbeiten und Störungsbehebungen mit aller Sorgfalt auszuüben.
Umfang der Dienstleistungen. Der Bewohner bewohnt das Zimmer Nr. XXX Die Institution behält sich vor, den Bewohner in ein neues Zimmer wenn dies aus organisatori- schen bzw. medizinischen Gründen erforderlich ist zu verlegen. Die übrigen Leistungen der Institution richten sich nach den in der Taxordnung (vgl. Anhang I) aufgeführten Leistungen.
Umfang der Dienstleistungen. Die IDA ist verpflichtet die Trainingsmaßnahme(n) entsprechend dem vereinbarten Umfang laut Trainingsbeschreibung durchzuführen. Für den Erfolg der Trainingsmaßnahme(n) übernimmt die IDA auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften keine Gewähr. Die Durchführung des jeweiligen Kurses ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, oder kann der geplante Kurs aus einem von der IDA nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, kann das Training auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden. Sagt die Terminverlegung dem TN nicht zu, kann dieser von der Teilnahme an dieser Trainingsmaßnahme absehen. In diesem Fall wird die bereits entrichtete Xxxxxx in vollem Umfang zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kurs ganz ausfällt. Stimmt der TN dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Xxxxxx auf die späteren Seminare angerechnet. Ein Einstieg ohne den ersten Tag ist nicht möglich. Die Seminarabschnitte bauen aufeinander auf und können nicht übersprungen werden. Wenn sich aufgrund des Verhaltens des TN während des Kurses zeigt, dass die Durchführung der Maßnahme für ihn ungeeignet ist oder er den Xxxxxxxx behindert, behält sich die IDA vor, die Teilnahme des TN für beendet zu erklären. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr für die nicht besuchten Trainingseinheiten erstattet. Die IDA kann bei Krankheit des zuständigen Trainers dessen Seminarteil oder einzelne Stunden verschieben oder einen anderen Trainer mit der Durchführung beauftragen. Es besteht kein Anrecht auf die Durchführung einer Trainingsmaßnahme durch einen bestimmten Trainer.
Umfang der Dienstleistungen. Die PARTEIEN vereinbaren im VERTRAG und seinen Beilagen im einzelnen den genauen Umfang der DIENSTLEISTUNGEN.
Umfang der Dienstleistungen. Die TVS und der Dienstleistungsbezüger vereinbaren mit Unterzeichnung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verrechnung von Rechnungen bzw. Gutschriften von Vertragslieferanten der TVS über die TVS. Für diese Dienstleistung sind die nachstehenden Bestimmungen massgebend. Der Umfang weiterer Dienstleistungen der TVS ergibt sich aus separaten Vereinbarungen.