Common use of Umfang der Lieferpflicht Clause in Contracts

Umfang der Lieferpflicht. 1. Der Umfang der Lieferpflicht ergibt sich aus dem in Textform abzugebenden Angebot des Lieferers. Falls die Bestellung des Bestellers nicht mit dem in Textform abzugebenden Angebot des Lieferers übereinstimmt, ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Nachträglich in Textform vereinbarte Änderungen bleiben unberührt. 2. Von der Lieferung sind insbesondere - sofern solche Teile und Arbeiten in der Auftragsbestätigung nicht als Leistungsbestandteil besonders aufgeführt sind - ausgeschlossen: die an Ort und Stelle auszuführenden Erd-, Bau-, Stemm- und Gerüstarbeiten, das Vergießen von Auflagen und Ankern, Einmauerung von Trägern, Konsolen, Geländern, Rohrschellen, sonstige Vorarbeiten und besondere Einrichtungen sowie die Gestellung von Hilfsmitteln, wie Ausmauerungsmaterialien, Abzugsrohrleitungen, Aufstellgerüste, Befestigungsmaterialien, soweit sie mit dem Gebäude in Verbindung stehen, ferner sämtliche Energie- und Versorgungsanschlüsse sowie die entsprechenden Verbindungsleitungen zwischen den einzelnen Aggregaten. Bei späterer Verlegung des Bodenbelages ist die Nivellierung und Festlegung der Fundamenthöhe sowie Gestellung dieser Materialien vom Besteller zu veranlassen. 3. Die gelieferten Vorrichtungen und Maschinen sind mit Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen versehen, die nach den allgemeinen, für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften notwendig sind. Alle weiteren hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Vorrichtungen und Maßnahmen sind in alleiniger Verantwortung des Bestellers aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und dem Lieferer rechtzeitig zur Abgabe des Angebots mitzuteilen. Spätere diesbezügliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bestellers werden nur gegen besondere Vergütung und nur, soweit dies technisch durchführbar ist, berücksichtigt. Ebenso ist allein der Besteller dafür verantwortlich, dass die im Angebot genannten Immissionswerte (insbesondere bezüglich Geräusch-, Staub- und Geruchsentwicklung) bei einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegenden Einsatzort der Maschinen den örtlichen Anforderungen entsprechen. Später etwa notwendige Änderungen werden nur gegen besondere Vergütung und nur, soweit dies technisch durchführbar ist, berücksichtigt. 4. Falls der Lieferer neben der Lieferung auch die Aufstellung/Montage und Inbetriebnahme der Maschinen übernommen hat, wird dies gesondert berechnet. Für die Aufstellung/Montage und Inbetriebnahme der Maschinen gelten die Allgemeinen Bedingungen für Montage- und Reparaturarbeiten für das In- und Ausland des Lieferers. 5. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer sämtliche Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Vertrag, zu dessen Anbahnung die Unterlagen übergeben wurden, nicht zustande kommt, auf Verlangen unverzüglich an den Lieferer zurückzugeben.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Umfang der Lieferpflicht. 1. Der Umfang der Lieferpflicht Bestellung ergibt sich aus dem in Textform abzugebenden Angebot und/oder der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers. Falls Basis für Sonderanfertigungen sind u.a. die von uns bestätigten Xxxx, Formatangaben. Bei mündlicher, telefonischer oder eMail-Bestellung des Bestellers nicht mit dem in Textform abzugebenden Angebot ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers übereinstimmt, ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Nachträglich in Textform vereinbarte Änderungen bleiben unberührtBis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind die Angebote freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Zuschneiden gehört nicht zum Lieferumfang, sofern nicht besonders bestätigt. 2. Von der Lieferung Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, z. B. Maße, sind insbesondere - sofern solche Teile und Arbeiten in der Auftragsbestätigung nicht als Leistungsbestandteil besonders aufgeführt sind - ausgeschlossen: die an Ort und Stelle auszuführenden Erd-, Bau-, Stemm- und Gerüstarbeiten, das Vergießen von Auflagen und Ankern, Einmauerung von Trägern, Konsolen, Geländern, Rohrschellen, sonstige Vorarbeiten und besondere Einrichtungen sowie die Gestellung von Hilfsmitteln, wie Ausmauerungsmaterialien, Abzugsrohrleitungen, Aufstellgerüste, Befestigungsmaterialiennur annähernd maßgebend, soweit sie mit dem Gebäude in Verbindung stehennicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Lieferer behält sich technische Änderungen während der Lieferzeit vor, ferner sämtliche Energie- soweit der Kaufgegenstand hinsichtlich Funktion und Versorgungsanschlüsse sowie Aussehen nicht grundsätzlich geändert wird und die entsprechenden Verbindungsleitungen zwischen Änderung für den einzelnen Aggregaten. Bei späterer Verlegung des Bodenbelages ist die Nivellierung und Festlegung der Fundamenthöhe sowie Gestellung dieser Materialien vom Besteller zu veranlassenVertragspartner zumutbar ist. 3. Die gelieferten Vorrichtungen in den Prospektunterlagen bzw. in den angefügten Dateien oder in unserer Internetpräsenz abgebildeten Mattenfarben können von den Originalfarben abweichen, da wegen der auf Papier und Maschinen sind mit Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen versehenTextil verschiedenen Lichtreflexion, bzw. unkalibrierten Monitoren, die nach den allgemeinen, für Farben unterschiedlich erscheinen. Verbindlich können nur die Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften notwendig sind. Alle weiteren hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Vorrichtungen und Maßnahmen sind in alleiniger Verantwortung des Bestellers aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und dem Lieferer rechtzeitig zur Abgabe des Angebots mitzuteilen. Spätere diesbezügliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bestellers werden nur gegen besondere Vergütung und nur, soweit dies technisch durchführbar ist, berücksichtigt. Ebenso ist allein der Besteller dafür verantwortlich, dass die im Angebot genannten Immissionswerte (insbesondere bezüglich Geräusch-, Staub- und Geruchsentwicklung) bei einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegenden Einsatzort der Maschinen den örtlichen Anforderungen entsprechen. Später etwa notwendige Änderungen werden nur gegen besondere Vergütung und nur, soweit dies technisch durchführbar ist, berücksichtigtOriginalfarbmuster sein. 4. Falls der Lieferer neben der Lieferung auch Unsere Standard-Florbreiten für Matten betragen u.a. ca.82cm, 112cm, 147cm und 197cm als Rohware, d.h. vor dem Vulkanisieren. Matten mit umlaufendem Gummirand werden mit Standard-Ausgangsbreiten von ca. 85cm, 115cm, 150cm und 200cm gefertigt (Maße vor dem Vulkanisieren) Beim Beschichten (Vulkanisieren) und im späteren Gebrauch schrumpfen die Aufstellung/Montage und Inbetriebnahme der Maschinen übernommen hat, wird dies gesondert berechnet. Für die Aufstellung/Montage und Inbetriebnahme der Maschinen gelten die Allgemeinen Bedingungen für Montage- und Reparaturarbeiten für das In- und Ausland des Lieferers.Matten erfahrungsgemäß ca.3-5 % 5. Falls Matten in Rahmen, Windfang, Türstock etc. bündig eingepasst oder passend zu einer abzudeckenden Fläche verlegt werden sollen, benötigen wir die genauen Rahmen-Innenmaße, bzw. die Maße der abzudeckenden Fläche. Gem.Pkt.4 notwendige Schrumpfungs-Zuschläge bis zu einer maximalen Breite von 200cm mit Rand, bzw.197cm ohne Rand (Maß vor dem Beschichten und Vulkanisieren), werden von uns kalkuliert und individuell angeboten. Die Matten werden auf Wunsch mit Übermaß produziert, vor Auslieferung mehrfach vorgewaschen und zwischen-getrocknet. Die Matten werden dann mit Übermaß, gegebenenfalls ohne umlaufenden Rand geliefert und müssen bauseits vor Ort eingeschnitten werden. 6. Unsere Matten werden, falls nichts anderes vereinbart ist, in rechtwinkliger Form mit oder ohne Rand geliefert. Nichtrechtwinklige Matten (Freesize-Ausführung) können ebenfalls mit oder ohne umlaufenden Gummirand gefertigt werden. Dazu benötigen wir genaue Vorlagen mit den entsprechenden Maßangaben. Da der individuelle Zuschnitt nicht maschinell erfolgen kann, muss der höhere zeitliche Aufwand für den manuellen Zuschnitt zusätzlich kalkuliert werden. Dieses ist von der Form und Art des Zuschnittes abhängig. Wir benötigen die Einzelheiten zu dem gewünschten Zuschnitt mit genauen Maßangaben, möglichst mit einer Skizze. 7. An KostenvoranschlägenKostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen des Angebotes behält sich der Lieferer sämtliche Eigentums-, Urheber- Eigentums- und Verwertungsrechte Urheberrecht vor. Sie ; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sindSie sind dem Lieferer, wenn der Vertrag, zu dessen Anbahnung die Unterlagen übergeben wurden, Auftrag nicht zustande kommterteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an den Lieferer zurückzugebenzurück zu geben. 8. Teillieferungen sind zulässig. 9. Der Abnehmer bestätigt durch diese Auftragserteilung, dass die bestellten Marken- oder Firmenzeichen sowie Schriftzüge verwendet werden dürfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Umfang der Lieferpflicht. 1. Der Umfang der Lieferpflicht ergibt sich aus Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf Anfrage des Bestellers ab- gegeben werden, freibleibend. Ein rechtsverbindliches Vertragsverhält- nis mit dem Besteller liegt grund- sätzlich erst vor, wenn wir den Auf- trag in Textform abzugebenden Angebot des Lieferersbestätigt haben, was durch Telefax, computerge- schrieben ohne Unterschrift oder durch Email geschehen kann; glei- ches gilt für Vertragsänderungen oder -ergänzungen. Falls die Bestellung des Bestellers nicht mit dem in Textform abzugebenden Angebot des Lieferers übereinstimmtFür Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist die Auftragsbestätigung unsere schriftliche Auf- tragsbestätigung maßgebend. Nachträglich in Textform vereinbarte Änderungen bleiben unberührt. 2. Von Wir behalten uns Konstruktions-, Produktions- und Ausführungsände- rungen vor. Unsere Kataloge, Wer- bematerialien sowie unsere Pro- duktpräsentationen im Internet wer- den ständig überarbeitet. Darin ent- haltene Abbildungen und Zeich- nungen sowie Beschreibungen der Lieferung Eigenschaften sind insbesondere - sofern solche Teile unverbindlich und Arbeiten in nicht Teil der Auftragsbestätigung nicht als Leistungsbestandteil besonders aufgeführt sind - ausgeschlossen: die an Ort und Stelle auszuführenden Erd-, Bau-, Stemm- und Gerüstarbeiten, das Vergießen von Auflagen und Ankern, Einmauerung von Trägern, Konsolen, Geländern, Rohrschellen, sonstige Vorarbeiten und besondere Einrichtungen sowie die Gestellung von Hilfsmitteln, wie Ausmauerungsmaterialien, Abzugsrohrleitungen, Aufstellgerüste, Befestigungsmaterialien, soweit vereinbarten Be- schaffenheit. Auch begründen sie mit dem Gebäude in Verbindung stehen, ferner sämtliche Energie- und Versorgungsanschlüsse sowie die entsprechenden Verbindungsleitungen zwischen den einzelnen Aggregaten. Bei späterer Verlegung des Bodenbelages ist die Nivellierung und Festlegung der Fundamenthöhe sowie Gestellung dieser Materialien vom Besteller zu veranlassenweder eine Haltbarkeits- noch eine Beschaffenheitsgarantie. 3. Die gelieferten Vorrichtungen und Maschinen zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Da- tenblätter, Abbildungen, Pläne, Da- teien usw. sind mit Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen versehennur annähernd maßgebend, die nach den allgemeinen, für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften notwendig soweit sie nicht aus- drücklich als verbindlich bezeichnet sind. Alle weiteren hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Vorrichtungen und Maßnahmen sind in alleiniger Verantwortung des Bestellers aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und dem Lieferer rechtzeitig zur Abgabe des Angebots mitzuteilen. Spätere diesbezügliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bestellers werden nur gegen besondere Vergütung und nur, soweit dies technisch durchführbar ist, berücksichtigt. Ebenso ist allein der Besteller dafür verantwortlich, dass die im Angebot genannten Immissionswerte (insbesondere bezüglich Geräusch-, Staub- und Geruchsentwicklung) bei einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegenden Einsatzort der Maschinen den örtlichen Anforderungen entsprechen. Später etwa notwendige Änderungen werden nur gegen besondere Vergütung und nur, soweit dies technisch durchführbar ist, berücksichtigt. 4. Falls der Lieferer neben der Lieferung auch die Aufstellung/Montage und Inbetriebnahme der Maschinen übernommen hat, wird dies gesondert berechnet. Für die Aufstellung/Montage und Inbetriebnahme der Maschinen gelten die Allgemeinen Bedingungen für Montage- und Reparaturarbeiten für das In- und Ausland des Lieferers. 5. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Die Unterlagen behält sich der Lieferer sämtliche Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrechte bleiben unser Eigentum; wir behalten uns sämtli- che Rechte daran vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zu- stimmung nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen werden und andere Unterlagen sind, wenn der Vertrag, zu dessen Anbahnung die Unterlagen übergeben wurden, nicht zustande kommt, sind uns auf Verlangen jederzeit unverzüglich an zurückzuge- ben und/oder auf unsere Aufforde- rung unwiderruflich zu löschen. 4. Abrufaufträge sind rechtzeitig und in vereinbarten Teilmengen abzurufen und abzunehmen. Bei Abrufaufträ- gen ohne Vereinbarung von Lauf- zeiten, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen können wir spä- testens 3 Monate nach Auftragsbe- stätigung eine verbindliche Festle- gung hierüber verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 3 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchi- ge Nachfrist zu setzen und nach de- ren fruchtlosem Ablauf vom Vertra- ge zurückzutreten oder die Liefe- rung abzulehnen und Schadenser- satz zu fordern. Die gesamte im Ab- rufauftrag bestellte Menge ist auf jeden Fall 18 Monate nach dem Da- tum der Bestellung vom Besteller abzunehmen und zu bezahlen. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so sind wir zur Lieferung des Über- schusses berechtigt, aber nicht ver- pflichtet. Wir können den Lieferer zurückzugebenÜber- schuss zu den bei dem Abruf oder der Lieferung gültigen Preisen be- rechnen.

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Samples: General Terms and Conditions

Umfang der Lieferpflicht. 12.1. Der Umfang der Lieferpflicht ergibt sich aus dem in Textform abzugebenden schriftlichen Angebot des Lieferers. Falls die Bestellung des Bestellers nicht mit dem in Textform abzugebenden schriftlichen Angebot des Lieferers übereinstimmt, ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Nachträglich in Textform schriftlich vereinbarte Änderungen bleiben unberührt. 22.2. Von der Lieferung sind insbesondere - sofern solche Teile und Arbeiten in der Auftragsbestätigung nicht als Leistungsbestandteil besonders aufgeführt sind - ausgeschlossen: die an Ort und Stelle auszuführenden Erd-Kabelwegs-, Bau-, Stemm- Kabelbefestigungs- und GerüstarbeitenStromanschlussarbeiten, das Vergießen von Auflagen Durchführungen und Ankern, Einmauerung von Trägern, Konsolen, Geländern, RohrschellenRohren, sonstige Vorarbeiten und besondere Einrichtungen sowie die Gestellung von Hilfsmitteln, wie AusmauerungsmaterialienLeitern, AbzugsrohrleitungenBe- und Entlüftungen, Aufstellgerüste, Befestigungsmaterialien, soweit sie mit dem Gebäude in Verbindung stehen, ferner sämtliche Energie- und Versorgungsanschlüsse sowie die entsprechenden Verbindungsleitungen zwischen den einzelnen Aggregaten. Bei späterer Verlegung des Bodenbelages ist Halterung für die Nivellierung und Festlegung der Fundamenthöhe sowie Gestellung dieser Materialien vom Besteller zu veranlassenverbauenden Geräte. 32.3. Die gelieferten Vorrichtungen und Maschinen Produkte sind mit Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen versehen, die nach den allgemeinen, für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften notwendig sind. Alle weiteren hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden darüberhinausgehenden Vorrichtungen und Maßnahmen sind in alleiniger Verantwortung des Bestellers aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und dem Lieferer rechtzeitig zur Abgabe des Angebots mitzuteilen. Spätere diesbezügliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bestellers werden nur gegen besondere Vergütung und nur, soweit dies technisch durchführbar ist, berücksichtigt. Ebenso ist allein der Besteller dafür verantwortlich, dass die im Angebot genannten Immissionswerte (insbesondere bezüglich Geräusch-, Staub- und Geruchsentwicklung) bei einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegenden Einsatzort der Maschinen den örtlichen Anforderungen entsprechen. Später etwa notwendige Änderungen werden nur gegen besondere Vergütung und nur, soweit dies technisch durchführbar ist, berücksichtigt. 42.4. Falls der Lieferer neben der Lieferung auch die Aufstellung/Montage und Inbetriebnahme der Maschinen Geräte übernommen hat, wird dies gesondert berechnet. Für die Aufstellung/Montage und Inbetriebnahme der Maschinen Hierfür gelten die Allgemeinen Bedingungen für Montage- und Reparaturarbeiten für das In- und Ausland besonderen Montagebedingungen des Lieferers. 52.5. An KostenvoranschlägenAngeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer sämtliche Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Vertrag, zu dessen Anbahnung die Unterlagen übergeben wurden, nicht zustande kommt, auf Verlangen unverzüglich an den Lieferer zurückzugeben.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Umfang der Lieferpflicht. 1. Der Umfang der Lieferpflicht ergibt sich aus dem in Textform abzugebenden Angebot des Lieferers. Falls die Bestellung Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf Anfrage des Bestellers nicht abgegeben werden, freibleibend. Ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis mit dem in Textform abzugebenden Angebot des Lieferers übereinstimmtBesteller liegt grundsätzlich erst vor, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben, was auch durch Telefax, computergeschrieben ohne Unter- schrift oder durch eMail geschehen kann; gleiches gilt für Vertragsänderungen oder -ergänzungen. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist die unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nachträglich in Textform vereinbarte Änderungen bleiben unberührt. 2. Von Wir behalten uns Konstruktions- und Fertigungsänderungen vor. Unsere Kataloge, Werbematerialien sowie unsere Webseite werden ständig überarbeitet. Darin enthaltene Abbildungen, Zeichnungen und Daten sind unverbindlich und nicht Teil der Lieferung sind insbesondere - sofern solche Teile und Arbeiten in der Auftragsbestätigung nicht als Leistungsbestandteil besonders aufgeführt sind - ausgeschlossen: die an Ort und Stelle auszuführenden Erd-, Bau-, Stemm- und Gerüstarbeiten, das Vergießen von Auflagen und Ankern, Einmauerung von Trägern, Konsolen, Geländern, Rohrschellen, sonstige Vorarbeiten und besondere Einrichtungen sowie die Gestellung von Hilfsmitteln, wie Ausmauerungsmaterialien, Abzugsrohrleitungen, Aufstellgerüste, Befestigungsmaterialien, soweit vereinbarten Beschaffenheit. Auch begründen sie mit dem Gebäude in Verbindung stehen, ferner sämtliche Energie- und Versorgungsanschlüsse sowie die entsprechenden Verbindungsleitungen zwischen den einzelnen Aggregaten. Bei späterer Verlegung des Bodenbelages ist die Nivellierung und Festlegung der Fundamenthöhe sowie Gestellung dieser Materialien vom Besteller zu veranlassenweder eine Haltbarkeits- noch eine Beschaffenheitsgarantie. 3. Die gelieferten Vorrichtungen und Maschinen zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Datenblätter, Abbildungen, Pläne usw. sind mit Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen versehennur annähernd maßgebend, die nach den allgemeinen, für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften notwendig soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Alle weiteren hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Vorrichtungen und Maßnahmen sind in alleiniger Verantwortung des Bestellers aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und dem Lieferer rechtzeitig zur Abgabe des Angebots mitzuteilen. Spätere diesbezügliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bestellers werden nur gegen besondere Vergütung und nur, soweit dies technisch durchführbar ist, berücksichtigt. Ebenso ist allein der Besteller dafür verantwortlich, dass die im Angebot genannten Immissionswerte (insbesondere bezüglich Geräusch-, Staub- und Geruchsentwicklung) bei einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegenden Einsatzort der Maschinen den örtlichen Anforderungen entsprechen. Später etwa notwendige Änderungen werden nur gegen besondere Vergütung und nur, soweit dies technisch durchführbar ist, berücksichtigt. 4. Falls der Lieferer neben der Lieferung auch die Aufstellung/Montage und Inbetriebnahme der Maschinen übernommen hat, wird dies gesondert berechnet. Für die Aufstellung/Montage und Inbetriebnahme der Maschinen gelten die Allgemeinen Bedingungen für Montage- und Reparaturarbeiten für das In- und Ausland des Lieferers. 5. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Die Unterlagen behält sich der Lieferer bleiben unser Eigentum; wir behalten uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrechte Rechte daran vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen werden und andere Unterlagen sind, wenn der Vertrag, zu dessen Anbahnung die Unterlagen übergeben wurden, nicht zustande kommt, sind uns auf Verlangen jederzeit unverzüglich an den Lieferer zurückzugeben. 4. Abrufaufträge sind rechtzeitig und in vereinbarten Teilmengen abzurufen und abzunehmen. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeiten, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen können wir spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 3 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrage zurückzutreten oder die Lieferung abzulehnen und Schadensersatz zu fordern. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so sind wir zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir können den Überschuß zu den bei dem Abruf oder der Lieferung gültigen Preisen berechnen. 5. Entsteht im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen uns und dem Besteller Uneinigkeit über den Inhalt maschinentechnischer Begriffe sowie Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden EN (Europäische Normen) als vereinbart. 6. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkauf und die Lieferung nicht abhängig von einer sonstigen von uns zu erbringenden Leistung an diesen Produkten. Dies gilt auch für die Anpassung von Standardlösungen an die kundenspezifischen Bedürfnisse des Bestellers.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen