Common use of Umgang mit dem Zutrittsmedium Clause in Contracts

Umgang mit dem Zutrittsmedium. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium sicher zu verwahren. Der Verlust des Zutrittsmediums ist dem Anbieter unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlustes werden Zutritts und gegebenenfalls Zahlungsfunktionen dieses Zutrittsmediums vom Anbieter gesperrt. Ein auf dem gesperrten Zutrittsmedium allenfalls vorhandenes Guthaben wird auf das neu ausgestellte Zutrittsmedium kostenfrei umgebucht.

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