Umtausch bei Änderungen. Jahreswertmarken können bei Änderung der räumlichen Gültigkeit innerhalb ihrer Geltungsdauer gegen Vorlage der Empfangsbestätigung grundsätzlich einmalig umgetauscht werden. In diesem Fall wird für die restliche Laufzeit eine Wertmarke zum jeweils aktuellen Tarif ausgegeben, wobei die verbleibenden Nutzungstage mit 1/360 berechnet werden. Die zurückgegebene Wertmarke wird mit dem zum Kauf- zeitpunkt gültigen Preis angerechnet, wobei je Benutzungstag 1/360 des Preises abgezogen wird. Komplette Monate werden generell mit 30 Tagen angesetzt.
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