Common use of Umtausch bei Änderungen Clause in Contracts

Umtausch bei Änderungen. Jahreswertmarken können bei Änderung der räumlichen Gültigkeit innerhalb ihrer Geltungsdauer gegen Vorlage der Empfangsbestätigung grundsätzlich einmalig umgetauscht werden. In diesem Fall wird für die restliche Laufzeit eine Wertmarke zum jeweils aktuellen Tarif ausgegeben, wobei die verbleibenden Nutzungstage mit 1/360 berechnet werden. Die zurückgegebene Wertmarke wird mit dem zum Kauf- zeitpunkt gültigen Preis angerechnet, wobei je Benutzungstag 1/360 des Preises abgezogen wird. Komplette Monate werden generell mit 30 Tagen angesetzt. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14. 4. bis 13. 5.). Sie können mit Gültig- keit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. MonatsTickets werden frühestens 30 Tage vor dem ersten Gel- tungstag ausgegeben. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTicket-Fahrtbe- rechtigungen gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Sie gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Das JahresTicket jedermann wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben.

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