Common use of Umwandlung Clause in Contracts

Umwandlung. Die Umwandlung der fondsgebundenen Renten- versicherung in eine konventionelle Rentenversicherung führt zu einem neuen Vertrag. Werden nach der Um- wandlung Kapitalleistungen in Anspruch genommen, so gilt: Bei Kapitalleistungen aus Rentenversicherungen im Erlebensfall und bei Kündigung des Vertrags ist nach § 20 Absatz (1) Nr. 6 EStG der Ertrag einkommensteu- erpflichtig. Der Ertrag unterliegt nur zur Hälfte der Be- steuerung, wenn die Versicherungsleistung – frühestens nach Ablauf von 12 Jahren nach dem Zeitpunkt der Umwandlung und – nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt wird. Werden wesentliche Vertragsmerkmale (wie z. B. Versi- cherungsdauer, Versicherungssumme, Beitragshöhe) der fondsgebundenen Rentenversicherung geändert, kann dies zu einem Neubeginn der 12-Jahresfrist (siehe 3.) führen. Vertragsanpassungen, die bereits bei Vertragsab- schluss vereinbart worden sind, sowie hinreichend be- stimmte Optionen zur Änderung des Vertrags, führen vorbehaltlich der Grenzen des Gestaltungsmissbrauchs nicht zu einem Neubeginn der 12-Jahresfrist.

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Umwandlung. Die Umwandlung der fondsgebundenen Renten- versicherung Rentenversiche- rung in eine konventionelle Rentenversicherung führt zu einem neuen Vertrag. Werden nach der Um- wandlung Umwandlung Kapitalleistungen in Anspruch genommen, so gilt: Bei Kapitalleistungen aus Rentenversicherungen im Erlebensfall Erle- bensfall und bei Kündigung des Vertrags ist nach § 20 Absatz (1) Nr. 6 EStG der Ertrag einkommensteu- erpflichtigeinkommensteuer- pflichtig. Der Dieser Ertrag unterliegt nur zur Hälfte der Be- steuerung, wenn die Versicherungsleistung - frühestens nach Ablauf von 12 Jahren nach dem Zeitpunkt der Umwandlung und - nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen Steuer- pflichtigen ausgezahlt wird. Werden wesentliche Vertragsmerkmale (wie z. B. Versi- cherungsdauer, Versicherungssumme, Beitragshöhe) der fondsgebundenen Rentenversicherung geändert, kann dies zu einem Neubeginn der 12-Jahresfrist (siehe sie- he 3.) führen. Vertragsanpassungen, die bereits bei Vertragsab- schluss Vertragsabschluss vereinbart worden sind, sowie hinreichend be- stimmte bestimmte Optionen zur Änderung des Vertrags, führen vorbehaltlich vorbehalt- lich der Grenzen des Gestaltungsmissbrauchs nicht zu einem Neubeginn der 12-Jahresfrist.

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