Umwelt- und Naturschutz Musterklauseln

Umwelt- und Naturschutz. 8.1 Bei Ostseesonne Camping handelt es sich um einen naturbelassenen Campingplatz. Aus diesem Grund ist jeglicher Eingriff in die natürliche Beschaffenheit des Campingplatzes strengstens verboten. Weder dürfen Bauten jeglicher Art erstellt, noch Bodenkorrekturen vorgenommen, Pflanzen beschnitten oder ausgegraben, Bäume, Äste oder Sträucher abgeschnitten oder gekürzt werden etc. Absperrungen sind grundsätzlich nicht gestattet.
Umwelt- und Naturschutz. Umwelt- und Naturschutz sind essentielle Grundlagen für die Sicherung der Lebensgrundlage für Mensch und Tier. Der Erhalt der Biodiversität wird vom Kreis nachdrücklich unterstützt.
Umwelt- und Naturschutz. Jeglicher Eingriff in die natürliche Beschaffenheit des Campingplatzes ist verboten. Die Errichtung von Bauten jeglicher Art, das Beschneiden oder Ausgraben von Pflanzen und Bäumen sowie Bodekorrekturen sind untersagt.
Umwelt- und Naturschutz. 8.1 Bei Schwielowsee Camping handelt es sich um einen naturbelassenen Campingplatz im Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Aus diesem Grund ist jeglicher Eingriff in die natürliche
Umwelt- und Naturschutz. 147. Das Umwelt- und Naturschutzamt wird zu einer zentralen regionalisierten Anlaufstelle für ganz Berlin zur Bearbeitung des Ausgangszustandsberichtes bei Industrie- immissionsanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz entwickelt.
Umwelt- und Naturschutz. 5.1. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens zu berücksichtigen. Diese Belange zu berücksichtigen bedeutet, sie in die Entscheidungen zur kleingärtnerischen Nutzung und Bewirtschaftung einzubeziehen und zu verwirklichen. Eine wichtige Rolle spielen dabei Umfang und Qualität der Gartenfachberatung.
Umwelt- und Naturschutz. (§ 8 Nr. 3) a) berufsrelevante Rechtsgrundlagen für den Um- welt- und Naturschutz benennen b) wichtige Möglichkeiten der Abfallwirtschaft im Ausbildungsbetrieb anwenden c) Grundsätze des sparsamen und umweltbewus- sten Umgangs mit betrieblichen Ressourcen an- wenden während der gesamten Aus- bildung zu vermit- teln 1 2 3 4 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.