An- und Abmeldung Musterklauseln

An- und Abmeldung. Mit der Anmeldung des Kindes an einer gebundenen Ganztagesgrundschule nimmt das Kind verbindlich für die gesamte Dauer des Schulbesuchs am Ganztagesbetrieb teil. Ist die Schu- le eine teilgebundene Ganztagesgrundschule, d.h. lediglich ein Zug oder mehrere Xxxx sind im Ganztagesbetrieb eingerichtet, nimmt das Kind mit Anmeldung am Ganztageszug ver- bindlich und bis zum Ende des Schulbesuchs daran teil. Ein Wechsel in den Halbtageszug kann nur aus außerordentlichen Gründen erfolgen. Mit Blick auf die Lehrerversorgung ist dies ebenfalls mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt. Die ergänzenden Angebote sind mit der Anmeldung verpflichtend für ein Schuljahr.
An- und Abmeldung. Die Bestellung von Verpflegungsleistungen erfolgt ausschließlich per Internet unter 00xxxxxxx.xxx0.xx („Kundenportal“). Die für eine Bestellung notwendigen Zugangsdaten stellt 40seconds einzelnen Schulen zur Verfügung. Der Kunde erhält die Zugangsdaten von der jeweiligen Schule seines Kindes. Nur im Ausnahmefall nach gesonderter vorheriger Vereinbarung zwischen 40seconds und dem Kunden werden Bestellungen per Telefon oder Fax entgegengenommen. Bestellungen gegenüber 40seconds müssen spätestens am Vortag bis 18:00 Uhr für den Folgetag erfolgen, somit montags bis donnerstags für den jeweiligen Folgetag, freitags für den darauffolgenden Montag Bei Feiertagen oder anderen Schließzeiten vor dem Tag der gewünschten Lieferung muss die Bestellung für einen bestimmten Werktag am jeweils vorangegangenen Werktag bis 9.00 Uhr erfolgen. Abbestellungen können am Verzehrtag bis spätestens 8:00 Uhr im Kundenportal vorgenommen werden. In kurzfristigen Eilfällen ist der Kundendienst von 40seconds per E-Mail und Telefon zu erreichen. Bei der telefonischen Abmeldung von Verpflegungsleistungen sind folgende Informationen anzugeben: - Name des Anrufers - Name des Verpflegungsteilnehmers - Ort der Verpflegung - Tag oder Zeitraum der Abbestellung.
An- und Abmeldung. (1) Erzeugungsanlagen und/oder Speicher sowie das vorgesehene Messkonzept sind bei enm gemäß des veröffentlichten Verfahren vor deren Inbetriebsetzung anzumelden. Die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen sind in Anhang A aufgeführt.
An- und Abmeldung. Für Personen, die in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden sollen, tritt die Versicherung für diese Personen nach Zusage des Versicherungsschut- zes durch den Versicherer in Kraft. Personen, die nicht mehr versichert sein sollen, sind beim Versicherer abzumelden.
An- und Abmeldung. 3.1. Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt in der Regel zu Beginn des Kindergartenjahres (01. August). Über die Aufnahme entscheidet allein das Kollegium des Kindergartens.
An- und Abmeldung. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Besucher sind anzumelden und haben das entsprechende Entgelt zu entrichten. Die Rezeption ist von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Am Tag der Abreise ist der Stellplatz bis 11:00 Uhr zu räumen und alle ggf. noch offenen Entgelte an der Rezeption zu entrichten.
An- und Abmeldung. Die Abmeldung des Fahrzeuges sollte nicht dem Erwerber überlassen werden. Falls dieser mit dem alten Kennzeichen weiterfährt, hat der Verkäufer mit erheblichen Nachteilen zu rechnen. Tipps für An- und Abmeldung sowie umfassende Kfz-Versicherungs- beratung erhalten Sie in allen VLV-Geschäftsstellen.
An- und Abmeldung. 4.1 Fahrzeuge oder schwimmende Anlagen sind von den Schiffsführern, Eigentümern oder Ausrüstern baldmöglichst im Voraus in der von das Stadtwerk Regensburg GmbH vorgeschriebenen Form an- und abzumelden.
An- und Abmeldung. Die Anmeldung erfolgt über die Onlineplattform der Stadt Frankfurt: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Der Betreuungsvertrag ist von den Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Monats schriftlich kündbar. Maßgebend für die Berechnung der 6-Wochen-Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung in der Kita oder beim Xxxxxx. Eine Kündigung ist zu jedem danach liegenden Termin (auch mitten im Monat) in Absprache mit der Kita möglich. Eine außerordentliche Kündigung durch den Xxxxxx ist nur dann möglich, wenn: • das Kind oder die Erziehungsberechtigten wiederholt die Kita-Ordnung nicht befolgen; • gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kindes die Gesundheit der anderen Kinder gefährden; • sonstige Ereignisse vorliegen, welche die Arbeit in der Kindertagesstätte mit den anderen Kindern erheblich beeinträchtigen. Folgende Dinge sind bitte am ersten Tag mitzubringen: • Hausschuhe • Trinkbecher • Zahnputzbecher • Regenkleidung (Regenhose, Regenjacke, Gummistiefel) • Wechselkleidung (Body, T-Shirt, Pulli, Hose, Socken) • Kuscheltier oder Schnuller zum Schlafen (falls nötig) • aktuelles Foto des Kindes • im Xxxxxx ein Badehandtuch und Badesachen Bitte ziehen Sie Ihrem Kind keine wertvollen Kleidungsstücke an, die es in seinen Aktivitäten hemmen könnten! Die Kleidung sollte bequem sein! Bitte beschriften Sie alle Kleidungsstücke, um uns die Zuordnung zu den Kindern zu ermöglichen. Handtücher, Waschlappen, Lätzchen und Zahnputzutensilien sowie Windeln werden von uns gestellt.
An- und Abmeldung. An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform (Anmeldeformular) und werden durch Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Sie sind zu richten an: TonARTe Musikschule & Coaching Xxxxxx & Xxxxxx Xxxxx GbR R4, 5-7 00000 Xxxxxxxx Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 10 Euro. Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit den vereinbarten gültigen Kündigungsfristen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Mit der Anmeldung wird die Unterrichts- und Gebührenordnung mit der jeweils gültigen Fassung anerkannt. Eine Abmeldung ist nach dem Probemonat* erst nach vereinbarter Bindungsfrist und im Anschluss daran, immer nur zum Ende eines Semesters möglich. Sie muss schriftlich, einen Monat vor Semesterende der Geschäftsstelle vorliegen. Bei Kündigung zum Semesterende bedeutet dies bis zum 31. August oder 28./29. Februar, bei Kündigung nach vereinbarter Bindungsfrist, tagegenau, einen Monat vor Ende der Bindung. * Der Unterrichtsvertrag kann während des ersten Monats ab Vertragsbeginn (Anmeldedatum), zum gleichen Tag des Folgemonats (z.B. : Beginn 5.4.14, Stichtag des Probemo- natendes 5.5.14), ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Der Probemonat ist kostenpflichtig und wird im Falle der Kündigung als ganzer Monatsbeitrag abgerechnet. Danach gelten die oben beschriebenen Kündigungsfristen. TTKids-Anmeldungen sind von der Probemonatsregelung ausgeschlossen, es gibt hier keinen Probemonat. Zeitlich begrenzte Kurse oder Workshops (z.B. Gutscheine, Blöcke, Instrumentenkarussell) müssen nicht gekündigt werden. Auch hier gibt es keinen Probemonat und die Kurse enden automatisch.