An- und Abmeldung. Mit der Anmeldung des Kindes an einer gebundenen Ganztagesgrundschule nimmt das Kind verbindlich für die gesamte Dauer des Schulbesuchs am Ganztagesbetrieb teil. Ist die Schu- le eine teilgebundene Ganztagesgrundschule, d.h. lediglich ein Zug oder mehrere Xxxx sind im Ganztagesbetrieb eingerichtet, nimmt das Kind mit Anmeldung am Ganztageszug ver- bindlich und bis zum Ende des Schulbesuchs daran teil. Ein Wechsel in den Halbtageszug kann nur aus außerordentlichen Gründen erfolgen. Mit Blick auf die Lehrerversorgung ist dies ebenfalls mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt. Die ergänzenden Angebote sind mit der Anmeldung verpflichtend für ein Schuljahr.
An- und Abmeldung. 4.1 Fahrzeuge oder schwimmende Anlagen sind von den Schiffsführern, Eigentümern oder Ausrüstern baldmöglichst im Voraus in der von das Stadtwerk Regensburg GmbH vorgeschriebenen Form an- und abzumelden.
4.2 Regelmäßig wiederkehrende Nutzungen der Lände (z. B. des Anlegers für Ausflugs- oder Linienschiffe nach Fahrplan) bedürfen einer vorherigen vertraglichen Vereinbarung mit der das Stadtwerk Regensburg GmbH.
4.3 Keiner An- und Abmeldung bedürfen: - Fahrzeuge und schwimmende Anlagen des öffentlichen Dienstes bei der Wahrnehmung dringlicher hoheitlicher Aufgaben, - Rettungs- und Feuerlöschfahrzeuge im Einsatz, - Fahrgastschiffe, die nach einem mit der das Stadtwerk Regensburg GmbH abgestimmten Fahrplan verkehren.
An- und Abmeldung. Für Personen, die in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden sollen, tritt die Versicherung für diese Personen nach Zusage des Versicherungsschut- zes durch den Versicherer in Kraft. Personen, die nicht mehr versichert sein sollen, sind beim Versicherer abzumelden.
An- und Abmeldung. Die Teilnehmerzahl für die Bläserklasse ist beschränkt. Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. • Die Anmeldung zur Bläserklasse gilt für die gesamte Dauer von 22,5 Monaten und verpflichtet zum regelmäßigen Besuch der Angebote. Im Verhinderungsfall ist die zuständige Lehrkraft / Dirigent/-in frühzeitig zu informieren. • Eine Abmeldung ist nicht erwünscht. Sie ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach frühzeitiger Rücksprache mit der Schulleitung, den betreffenden Lehrern und dem Vorstand des Musikvereins möglich. Abmeldetermin ist der 31.07., wobei die Abmeldung vor dem Abmeldetermin schriftlich beim Musikverein und der Schulleitung vorliegen muss.
An- und Abmeldung. Die Bestellung von Verpflegungsleistungen erfolgt ausschließlich per Internet unter 00xxxxxxx.xxx0.xx („Kundenportal“). Die für eine Bestellung notwendigen Zugangsdaten stellt 40seconds einzelnen Schulen zur Verfügung. Der Kunde erhält die Zugangsdaten von der jeweiligen Schule seines Kindes. Nur im Ausnahmefall nach gesonderter vorheriger Vereinbarung zwischen 40seconds und dem Kunden werden Bestellungen per Telefon oder Fax entgegengenommen. Bestellungen gegenüber 40seconds müssen spätestens am Vortag bis 18:00 Uhr für den Folgetag erfolgen, somit montags bis donnerstags für den jeweiligen Folgetag, freitags für den darauffolgenden Montag Bei Feiertagen oder anderen Schließzeiten vor dem Tag der gewünschten Lieferung muss die Bestellung für einen bestimmten Werktag am jeweils vorangegangenen Werktag bis 9.00 Uhr erfolgen. Abbestellungen können am Verzehrtag bis spätestens 8:00 Uhr im Kundenportal vorgenommen werden. In kurzfristigen Eilfällen ist der Kundendienst von 40seconds per E-Mail und Telefon zu erreichen. Bei der telefonischen Abmeldung von Verpflegungsleistungen sind folgende Informationen anzugeben: - Name des Anrufers - Name des Verpflegungsteilnehmers - Ort der Verpflegung - Tag oder Zeitraum der Abbestellung.
An- und Abmeldung. An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform (Anmeldeformular) und werden durch Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Sie sind zu richten an: TonARTe Musikschule & Coaching Xxxxxx & Xxxxxx Xxxxx GbR R4, 5-7 00000 Xxxxxxxx Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 10 Euro. Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit den vereinbarten gültigen Kündigungsfristen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Mit der Anmeldung wird die Unterrichts- und Gebührenordnung mit der jeweils gültigen Fassung anerkannt. Eine Abmeldung ist nach dem Probemonat* erst nach vereinbarter Bindungsfrist und im Anschluss daran, immer nur zum Ende eines Semesters möglich. Sie muss schriftlich, einen Monat vor Semesterende der Geschäftsstelle vorliegen. Bei Kündigung zum Semesterende bedeutet dies bis zum 31. August oder 28./29. Februar, bei Kündigung nach vereinbarter Bindungsfrist, tagegenau, einen Monat vor Ende der Bindung. * Der Unterrichtsvertrag kann während des ersten Monats ab Vertragsbeginn (Anmeldedatum), zum gleichen Tag des Folgemonats (z.B. : Beginn 5.4.14, Stichtag des Probemo- natendes 5.5.14), ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Der Probemonat ist kostenpflichtig und wird im Falle der Kündigung als ganzer Monatsbeitrag abgerechnet. Danach gelten die oben beschriebenen Kündigungsfristen. TTKids-Anmeldungen sind von der Probemonatsregelung ausgeschlossen, es gibt hier keinen Probemonat. Zeitlich begrenzte Kurse oder Workshops (z.B. Gutscheine, Blöcke, Instrumentenkarussell) müssen nicht gekündigt werden. Auch hier gibt es keinen Probemonat und die Kurse enden automatisch.
An- und Abmeldung. 3.1. Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt in der Regel zu Beginn des Kindergartenjahres (01. August). Über die Aufnahme entscheidet allein das Kollegium des Kindergartens.
3.2. Die Abmeldung des Kindes muss schriftlich erfolgen.
3.3. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Kalendermonats.
3.4. Der Kindergartenbeitrag ist stets bis zum Ablauf dieser Frist zu entrichten, selbst wenn das Kind den Kindergarten früher verlassen sollte.
3.5. Die Kündigungsfrist entfällt bei normalen Schulabgang. Schulabgänger gelten zum 01. August automatisch abgemeldet.
3.6. Bei einer Rückstellung des Kindes von der Einschulung durch die Schule, das Gesundheitsamt oder auf Wunsch der Eltern ist der Kindergarten rechtzeitig zu informieren. Erfolgt die Information nicht rechtzeitig, ist der Platz ggf. schon neu vergeben.
An- und Abmeldung. Sowohl das Betreten als auch das Verlassen des Werkgeländes ist zu melden. Der Verantwortliche des Dienstleisters führt eine ständig aktualisierte Namens- und Präsenz- liste aller bei der Vertragserfüllung vor Ort zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter. Er gibt dem Projekt-Koordinator eine Kopie der von ihm unterzeichneten Namens- und Präsenzliste ab und meldet unverzüglich etwaige personelle Änderungen. Der Verantwortliche des Dienstleisters meldet dem Holcim Projektkoordina- tor/Ansprechpartner die Einsatzzeiten seiner Mitarbeiter und Mitarbeiter allfälliger Subunter- nehmer und die Beendigung der übernommenen Arbeiten. Abweichungen vom Einsatzplan und/oder vom Arbeitsprogramm bedürfen der vorgängigen Zustimmung des Ansprechpart- ners.
An- und Abmeldung. (1) Erzeugungsanlagen und/oder Speicher sowie das vorgesehene Messkonzept sind bei enm gemäß des veröffentlichten Verfahren vor deren Inbetriebsetzung anzumelden. Die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen sind in Anhang A aufgeführt.
(2) Eine beabsichtigte Stilllegung bzw. Außerbetriebnahme ist enm rechtzeitig anzuzeigen. Für den Zählerausbau ist mit dem Messstellenbetreiber ein Termin bzw. die Rückgabe der Zähler zu vereinbaren. Abschnitt 4.2.5 gilt analog.
(3) Steckerfertige Erzeugungsanlagen und Speicher können über ein vereinfachtes Anmelde- verfahren gemeldet werden. Dies gilt nicht für Erzeugungsanlagen und Speicher mit fest in- stalliertem Anschluss. Gesetzliche Meldepflichten (z. B. Marktstammdatenregister) sind zu beachten.
An- und Abmeldung. Die Anmeldung erfolgt über die Onlineplattform der Stadt Frankfurt: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Der Betreuungsvertrag ist von den Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Monats schriftlich kündbar. Maßgebend für die Berechnung der 6-Wochen-Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung in der Kita oder beim Xxxxxx. Eine Kündigung ist zu jedem danach liegenden Termin (auch mitten im Monat) in Absprache mit der Kita möglich. Eine außerordentliche Kündigung durch den Xxxxxx ist nur dann möglich, wenn: • das Kind oder die Erziehungsberechtigten wiederholt die Kita-Ordnung nicht befolgen; • gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kindes die Gesundheit der anderen Kinder gefährden; • sonstige Ereignisse vorliegen, welche die Arbeit in der Kindertagesstätte mit den anderen Kindern erheblich beeinträchtigen. Folgende Dinge sind bitte am ersten Tag mitzubringen: • Hausschuhe • Trinkbecher • Zahnputzbecher • Regenkleidung (Regenhose, Regenjacke, Gummistiefel) • Wechselkleidung (Body, T-Shirt, Pulli, Hose, Socken) • Kuscheltier oder Schnuller zum Schlafen (falls nötig) • aktuelles Foto des Kindes • im Xxxxxx ein Badehandtuch und Badesachen Bitte ziehen Sie Ihrem Kind keine wertvollen Kleidungsstücke an, die es in seinen Aktivitäten hemmen könnten! Die Kleidung sollte bequem sein! Bitte beschriften Sie alle Kleidungsstücke, um uns die Zuordnung zu den Kindern zu ermöglichen. Handtücher, Waschlappen, Lätzchen und Zahnputzutensilien sowie Windeln werden von uns gestellt.