Umzüge Musterklauseln

Umzüge. 4.1 Mitversichert ist das Mitführen von Fackeln und Lampions sowie der Einsatz von Pferden, Kraftfahrzeugen und Krafträdern.
Umzüge. 1. Umzüge sind auf schriftlichen Antrag hin möglich. Für Umzüge wird eine Ver- waltungskostenpauschale fällig.
Umzüge. Sofern im Versicherungsvertrag bezeichnet, ist (sind) die gemäß Nr. 1 versicherte(n) Anlagengruppe(n) abweichend von Abschnitt A § 4 ABE 2011 der Continentale auch bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versichert, die zwischen Betriebsgrundstücken oder außerhalb von Betriebsgrundstücken durchgeführt werden. Hierfür beträgt die Höchstentschädigung abweichend von Abschnitt A § 7 Nr. 6 je Versicherungsfall den im Versicherungsvertrag verein- barten prozentualen Anteil der dokumentierten Versicherungssumme bis zum jeweils dokumentierten Maximalbetrag (Vorsorgeversicherung gemäß Nr. 5 bleibt unberücksichtigt). Es gilt der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt. Für Umzüge gelten die Regelungen der Außenversicherung nicht.
Umzüge. 1. Umzüge innerhalb des Hauses oder der Häuser sind nur nach Genehmigung durch den Vermieter und nach Abschluss eines neuen Mietvertrages zulässig. Umzugsanträge sind bis spätestens 3 Monate vor Semesterende schriftlich beim zuständigen Sachbearbeiter zu stellen. Die Genehmi- gung der Umzugsanträge liegt im Ermessen des Vermieters.
Umzüge. 1 Termine, Leistungsverzug Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den Unternehmer ist im Zweifel das in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers als vereinbart aufgeführte Leistungsdatum. Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmer verspätet ist. In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Leistungsfristen angemessen und es verschieben sich Liefer- und Leistungstermine demzufolge in angemessener Weise. Gleiches gilt für Arbeitskämpfe, Transportverzögerungen, Maschinenbruch, hoheitliche Maßnahmen und sonstige vom Unternehmer nicht zu vertretende Umstände. §2 Transportübernahme im Allgemeinen Die Durchführung eines Umzuges setzt voraus, dass der Umzug unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann. Die Hauptverkehrsstraßen, sowie Straßen und Wege zur Be- oder Entladestelle müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtverhältnisse höchstens 20 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Hauseingänge, Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen. Wird der Unternehmer über die möglichen Schwierigkeiten nicht informiert, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder dem Auftraggeber die Kosten für Sonderaufwand nach seinem Ermessen in Rechnung zu stellen. Lassen die Verhältnisse an der Be- oder Entladestelle oder behördliche Bestimmungen die Durchführung des Transportes nicht zu, ohne dass der Unternehmer rechtzeitig darüber informiert ist, so fallen dem Auftraggeber alle im Vertrag festgelegten Kosten zur Last. §3 Beauftragung weiterer Frachtführer / Handwerker Zur Durchführung des Auftrages können seitens des Unternehmers weitere Frachtführer herangezogen werden, der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Frachtführer / Handwerker haftet der Unternehmer nur für die sorgfältige Auswahl. §4 Pflichten des Unternehmers Der Unternehmer stellt die für die Ausführung des Auftrages notwendigen, im Vertrag festgehalten Transportmittel am vereinbarten Zeitpunkt bereit. Er führt den Auftrag vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt aus. Um einen Schaden zu verhüten, hat er eine nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden. §5 Pflichten des Auftr...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.