Unbezahlte. Pausen Die Arbeit ist durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen: – Eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden. – Eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Bei der Bemessung des Pausenanspruchs wird die bezahlte Kurzpause gemäss Ziff. 2.11.4 nur dann berücksichtigt, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitar- beiter den Arbeitsplatz während der bezahlten Pause nicht verlassen kann.