Regelungen für das dem Arbeitsgesetz (ArG) unterstellte Personal‌‌‌ Musterklauseln

Regelungen für das dem Arbeitsgesetz (ArG) unterstellte Personal‌‌‌. 2.11.1 Einsatzort abweichend vom Arbeitsort

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.