Unterbrechung der Stromlieferung und andere Zuwiderhandlungen Musterklauseln

Unterbrechung der Stromlieferung und andere Zuwiderhandlungen. 9.1 LSW ist berechtigt, die Stromlieferung durch Sperrung der Contract-ID ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung der Stromlieferung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbrin- gung der Messeinrichtungen zu verhindern („Stromdiebstahl“).
Unterbrechung der Stromlieferung und andere Zuwiderhandlungen. 9.1 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH ist berechtigt, die Stromlieferung durch Sperrung der Contract-ID ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung der Stromlieferung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern („Stromdiebstahl“).
Unterbrechung der Stromlieferung und andere Zuwiderhandlungen. 9.1 EWI ist berechtigt, die Stromlieferung durch Sperrung der Contract-ID ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung der Stromliefe- rung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern („Stromdiebstahl“).
Unterbrechung der Stromlieferung und andere Zuwiderhandlungen. 13.1 Das STADTWERK AM SEE ist berechtigt, die Stromlieferung durch Sperrung der Contract-ID ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwi- derhandelt und die Unterbrechung der Stromlieferung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern („Stromdiebstahl“).
Unterbrechung der Stromlieferung und andere Zuwiderhandlungen. 7.1 SWJ ist berechtigt, die Stromlieferung durch Sperrung der Contract-ID ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung der Stromlieferung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern („Stromdiebstahl“) oder um einen Verstoß gegen die Pflichten zur ordnungsgemäßen Nutzung der Ladestationen (vgl. auch Ziffer 3 der AGB) zu verhindern.
Unterbrechung der Stromlieferung und andere Zuwiderhandlungen. 7.1 Die Stadtwerke sind berechtigt, die Stromlieferung durch Sperrung der Contract-ID ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung der Stromlieferung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern („Stromdiebstahl“).
Unterbrechung der Stromlieferung und andere Zuwiderhandlungen. 9.1 Die SWRW ist berechtigt, die Stromlieferung durch Sperrung der Contract-ID ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerhebli- chem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung der Stromlieferung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrich- tungen zu verhindern („Stromdiebstahl“).
Unterbrechung der Stromlieferung und andere Zuwiderhandlungen. 8.1. Die e-rp GmbH ist berechtigt, die Stromlieferung durch Sperrung der Contract-ID ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheblichen Maß schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung der Stromlieferung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtung zu verhindern (Stromdiebstahl).
Unterbrechung der Stromlieferung und andere Zuwiderhandlungen. 9.1 Die BEW ist berechtigt, die Stromlieferung durch Sperrung der Contract-ID ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung der Stromlieferung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern („Stromdiebstahl“).