Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbu- chung (siehe Nr. 2.4.1 Abs. 2) oder die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nr. 2.4.2) wird ebase den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nr. 2.4.4 vereinbarten Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird ebase, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basislastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nr. 2.4.1 Abs. 2, zweiter Bulletpoint) berechnet ebase das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
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Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbu- chung (siehe Nr. Nummer 2.4.1 Abs. Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basislastschrift Firmen-Lastschrift (siehe Nr. Nummer 2.4.2) wird ebase die Sparkasse den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nr. Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist, Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen Kontoinforma- tionen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird ebasedie Sparkasse, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basislastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nr. 2.4.1 Abs. 2, zweiter Bulletpoint) berechnet ebase die Sparkasse das im „Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
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Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbu- chung Belastungsbuchung (siehe Nr. 2.4.1 Abs. 2) oder die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basislastschrift Basislast- schrift (siehe Nr. 2.4.2) wird die ebase den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nr. 2.4.4 vereinbarten Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die ebase, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt be- richtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basislastschrift wegen fehlender Kontodeckung Konto- deckung (siehe Nr. 2.4.1 Abs. 2, zweiter Bulletpoint) berechnet die ebase das im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
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Samples: www.fondsclever.de