Unterstützung bei Dokumentations- und Meldepflichten Musterklauseln

Unterstützung bei Dokumentations- und Meldepflichten. (1) Ist der Auftragnehmer nach Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG gesetzlich dazu verpflichtet, einen Daten- schutzbeauftragten zu benennen, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten auf Anfrage zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme mit.
Unterstützung bei Dokumentations- und Meldepflichten. 9.1. Wenn dem Auftragnehmer eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, meldet er diese dem Auftraggeber unverzüglich Art. 28 Abs. 3 lit. f, Art. 33 Abs. 2 DSGVO). Das Gleiche gilt, wenn beim Auftragnehmer beschäftigte Personen gegen diese Vereinbarung verstoßen.
Unterstützung bei Dokumentations- und Meldepflichten. (1) Ist der Auftragnehmer nach Art. 37 DSGVO, § 37 BDSG-neu gesetzlich dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme mit. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist bei dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Als Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragnehmer Dipl.-Jur.(FH) Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Externer Datenschutzbeauftragter FKC Management-System-Beratung GmbH | 00000 Xxxxxxx | Frankenstr. 7 X.Xxxxxxxxxx@xxx-xxxx.xx bestellt.