Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind.
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Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden zugrundeliegenden Tatsachen der / dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 zwei Wochen bekannt sind.
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Samples: dhbw-loerrach.de, www.karlsruhe.dhbw.de, www.karlsruhe.dhbw.de
Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksamunwirk- sam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 zwei Wochen bekannt be- kannt sind.
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Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 zwei Wochen bekannt sind.
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Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen der/dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind.
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Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden lie- genden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 zwei Wochen bekannt sind.
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Unwirksamkeit einer Kündigung. 4.1 Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind.
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Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden zugrundeliegenden Tatsachen dem dem/der zur Kündigung Berechtigten länger als 2 zwei Wochen bekannt sind.
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Samples: Vertrag Zur Ausbildung Im Rahmen Des Dualen Studiums
Unwirksamkeit einer Kündigung. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Kündi- gung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind.
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Samples: Berufsausbildungsvertrag