Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung ist unter Anwendung von § 157 BGB eine Regelung zu finden, die den beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Garten Und Landschaftsbau, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Garten Und Landschaftsbau
Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages Vertrags nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung ist unter Anwendung von § 157 BGB eine Regelung zu finden, die den beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
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Samples: Allgemeine Ausschreibungs Und Vertragsbedingungen Für Nachunternehmerleistungen
Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen Bestimmungen des Vertrages berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung ist unter Anwendung von § 157 BGB eine Regelung zu finden, die den beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
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Samples: General Terms and Conditions