Urheberpersönlichkeitsrechte. Die Urheberpersönlichkeitsrechte der Redakteurin/des Redakteurs an ihren/seinen Beiträgen bleiben unberührt, insbesondere das Recht, Entstellungen, andere Beeinträchtigungen oder Nutzungen zu verbieten, die geeignet sind, ihre/seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Beitrag zu gefährden.
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Samples: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag Für Redakteurinnen Und Redakteure an Tageszeitungen
Urheberpersönlichkeitsrechte. Die Urheberpersönlichkeitsrechte der der/des Redakteurin/des Redakteurs an ihren/seinen Beiträgen bleiben unberührt, insbesondere das Recht, EntstellungenEinstel- lungen, andere Beeinträchtigungen oder Nutzungen zu verbieten, die geeignet geeig- net sind, ihre/seine berechtigten geistigen oder und persönlichen Interessen am Beitrag zu gefährden.
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Samples: Manteltarifvertrag Für Redakteurinnen/Redakteure an Zeitschriften