Variable Komponenten Musterklauseln

Variable Komponenten. Die variablen Komponenten finden während der Vertragsdauer unverändert Anwendung. Auf Verlangen einer Vertragspartei können die Reglemente und Abstufungen jeweils auf den 1. Januar ohne Kündigung des Vertrages in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden. Nachstehend bezeichnete variable Komponenten finden Anwendung auf den Milchpreis: □ Anhang 2 « Basisanforderungen an die Milchqualität » □ Anhang 3 « Individuelle Qualitätsbezahlung der Milch » □ Anhang 3a « Individuelle Qualitätsbezahlung der Milch nach Zellzahl » □ Anhang 4 « Bezahlung der Milch nach Gehalt » □ Anhang 5 « Vereinbarung über einen saisonalen Milchpreis »
Variable Komponenten. Das System zur variablen Vergütung umfasst sowohl eine einjährige variable Vergütung („Jahresbonus“) als auch eine mehrjährige, in die Zukunft gerichtete variable Vergütung. Die mehrjährige, in die Zukunft gerichtete variable Vergü- tung setzt sich aus einem „Performance Cash Plan“ über drei Geschäftsjahre sowie einem Aktien-Deferral (virtuelle Aktien) über zwei Geschäftsjahre zusammen. Das Verhältnis mehrjähriger zu einjähriger variabler Vergütung beträgt 60:40. Die variablen Komponenten orientieren sich eng an den wesentlichen Konzernsteuerungskennzahlen EBT und ROCE. Neue variable Vergütung Aktien-Deferral Jahresbonus G 04 40 % 20 % Jahresbonus Der Jahresbonus berechnet sich mit einer Gewichtung von 50 % nach der für das Geschäftsjahr festgestellten Zieler- reichung für die operative EBT-Komponente sowie mit einer Gewichtung von 50 % nach der für das jeweilige Geschäfts- jahr vorgenommenen Beurteilung der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds, beides multipliziert mit dem im Vorstandsvertrag festgelegten Zielwert. Der Zielwert beträgt derzeit für ordentliche Vorstandsmitglieder 000.000 €. Für den Vorstandsvorsitzenden kann ein höherer Zielwert festgelegt werden. Die Zielerreichung für das operative EBT ermittelt sich auf Basis eines Ist/Ist-Vergleichs. Der Ist-Wert des operativen EBT im jeweiligen Geschäftsjahr wird mit dem Ist-Wert des operativen EBT des diesem Geschäftsjahr vorausgehenden Geschäftsjahres („Vorjahr“) verglichen. Bei einem gleichblei- benden operativen EBT gegenüber dem Vorjahr beträgt die Zielerreichung 100 %. Wird das operative EBT um 20 % gesteigert, so wird der Maximalwert von 125 % der Zieler- reichung erreicht. Bei einem operativen EBT von minus 40 % gegenüber dem Vorjahr wird der Mindestwert von 62,5 % der Zielerreichung erreicht. Eine Zielerreichung zwischen diesen Punkten (62,5 %, 100 %, 125 %) wird linear interpo- liert. Wird der Maximalwert erreicht, so führen weitere Steigerungen des operativen EBT zu keinem zusätzlichen Anstieg der Zielerreichung. Wird der Mindestwert unter- schritten, beträgt die Zielerreichung 0 %. Ist das operative EBT sowohl im Vorjahr als auch im jeweiligen Geschäftsjahr negativ, ist der Aufsichtsrat berechtigt, die Zielerreichung nach billigem Ermessen festzusetzen. Wird im Vorjahr ein positives operatives EBT erzielt und im jeweiligen Ge- schäftsjahr ein negatives EBT, so beträgt die Zielerreichung 0 %. Durch den Vergleich mit dem Vorjahres-EBT wird im Jahresbonus ein Wachstum des operativen ...
Variable Komponenten. Die variable Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung soll die richtigen Anreize für die Geschäftsführung setzen, die in der Strategie festgelegten Ziele zu verfolgen und zu erreichen und damit eine nachhaltige und langfristige Steigerung des Unternehmenswerts sicherzustel- len. Im Falle einer mehrköpfigen Geschäftsführung werden die Zielwerte einheitlich für alle Mit- glieder der Geschäftsführung festgelegt. (a) Kurzfristige variable Vergütung (Ergebnis-Komponente) Die kurzfristige variable Vergütung besteht in einer Tantieme mit finanziellen Leistungskriterien mit einem einjährigen Bemessungszeitraum (sog. „Ergebnis-Komponente“). Das finanzielle Leistungskriterium der Ergebnis-Komponente ist das auf Basis des Konzernab- schlusses der H&R KGaA für das betreffende Geschäftsjahr ermittelte, um außerordentliche Ergebnisbestandteile bereinigte, Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanla- gen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) („EBITDA“). Durch die Orientierung an einem finanziel- len Leistungskriterium, das sich am geschäftlichen Erfolg des Unternehmens ausrichtet, wird gewährleistet, dass die Strategie und langfristige Entwicklung gefördert werden. Der konkrete Zielwert für das jeweilige Geschäftsjahr wird vom Beirat vor Beginn des betreffen- den Geschäftsjahrs festgelegt (der „EBITDA-Zielwert“). Der EBITDA-Zielwert orientiert sich an dem in der von dem Beirat genehmigten Jahresplanung festgelegten Plan-EBITDA. Bei Errei- chen des vom Beirat für das Geschäftsjahr festgelegten EBITDA-Zielwerts beträgt der Zielerrei- chungsgrad 100 %. Für das Erreichen eines Zielerreichungsgrades von 100 % wird ein Zielbe- trag in Euro festgesetzt. Überschreitet das für das jeweilige Geschäftsjahr erreichte XXXXXX den EBITDA-Zielwert, er- folgt eine anteilige Erhöhung des Zielbetrags. Die Zielerreichung in Bezug auf das EBITDA- Leistungskriterium kann maximal 120 % betragen (Maximalwert); der maximal mögliche Aus- zahlungsbetrag der Ergebnis-Komponente ist entsprechend nach oben begrenzt (Cap). Unter- schreitet das erreichte EBITDA den EBITDA-Zielwert, erfolgt eine anteilige Reduktion des Ziel- betrags. Wird ein Zielerreichungsgrad von 75 % (Schwellenwert) unterschritten, entfällt die Zah- lung einer Ergebnis-Komponente vollständig. Nach Ablauf des Geschäftsjahres ermittelt der Beirat im ersten Quartal des Folgejahres für das Mitglied der Geschäftsführung den Grad der Zie...

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  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.

  • Angebote 2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Individualvertragsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von vier Monaten bis Auftragserteilung gebunden. 2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.