Variante a) Musterklauseln

Variante a). Taggeld wird für längstens 365 Tage pro Versicherungsfall (Unfall) innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag gezahlt.
Variante a). Der Mietzins ist zur Gänze im Vorhinein spesen- und abzugsfrei auf das Variante b) Der monatliche Mietzins ist im Vorhinein bis spätestens ....................
Variante a). Unbeschadet der unter 1. gemachten Ausführungen obliegt die Erhaltung dem Vermieter. Variante b) Abgesehen von nachstehenden Punkten und unbeschadet der unter 1. gemachten Ausführungen obliegt die Erhaltungspflicht dem Vermieter ..
Variante a). Dem Mieter ist es ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet, den Mietgegenstand oder auch nur Teile davon gänzlich oder auch nur teilweise unterzuvermieten oder entgeltlich oder unentgeltlich, ganz oder teilweise Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Variante a). Die angemessenen Kosten der Errichtung dieses Vertrages, das sind
Variante a). Der Leihgeber ist Eigentümer der Liegenschaft mit dem darauf befindlichen Gebäude in........ .................................................
Variante a). Der Leihgegenstand darf ausschließlich zu Geschäftszwecken und zwar zum Betrieb.........................................................................
Variante a). Dem Leihnehmer ist der Leihgegenstand nach ausgiebiger Besichtigung, insbesondere auch unter dem Blickwinkel der Vorgaben und Verpflichtungen des Bundes-Behindertengleichstellungs-Gesetzes (BGStG), bestens bekannt. Der Leihgegenstand verfügt im Hinblick auf das BGStG über folgende Einrichtungen: ...................................................
Variante a). Dem Leihnehmer ist es gestattet an der Außenfläche (genaue Beschreibung) .................... ein Geschäftsschild/Werbeeinrichtungen im Ausmaß von anzubringen.
Variante a). Dem Leihnehmer ist es ohne ausdrückliche Zustimmung des Leihgebers nicht gestattet, sein im Leihgegenstand betriebenes Unternehmen oder auch nur Teile davon gänzlich oder auch nur teilweise zu verpachten oder das Unternehmen bzw den Leihgegenstand oder auch nur Teile davon auf eine sonstige, wie immer geartete Weise, entgeltlich oder unentgeltlich, ganz oder teilweise Dritten zum Gebrauch zu überlassen.