Variante A Musterklauseln

Variante A. Taggeld wird für längstens 365 Tage pro Versicherungsfall (Unfall) innerhalb von vier Jahren ab dem Unfalltag gezahlt.
Variante A. Die Variante A berechnet sich unter der Annahme, dass alle derzeit gesammelten EAG im Verbandsgebiet (176 t) vom BRUSZ behandelt werden. Die Annahme von 12 TAP, erfolgt auf die Aussage von FOJT (2005), wonach dies die derzeit maximal förderbare Anzahl von TAP innerhalb einer SÖB darstellt. Mit 12 TAP berechnet sich die Menge der behandelten EAG pro TAP auf 14,7 t. Ein Wert, der verglichen mit den bestehenden SÖB realistisch erscheint. Unter der Annahme von 0,3 Schlüsselkräften pro TAP wären somit zusätzliche drei Schlüsselkräfte erforderlich.
Variante A. (2 Stunden Full-Service, rund um die Uhr)
Variante A. Der Mietzins ist zur Gänze im Vorhinein spesen- und abzugsfrei auf das Variante b) Der monatliche Mietzins ist im Vorhinein bis spätestens ....................
Variante A. Unbeschadet der unter 1. gemachten Ausführungen obliegt die Erhaltung dem Vermieter. Variante b) Abgesehen von nachstehenden Punkten und unbeschadet der unter 1. gemachten Ausführungen obliegt die Erhaltungspflicht dem Vermieter ..
Variante A. Dem Mieter ist es ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet, den Mietgegenstand oder auch nur Teile davon gänzlich oder auch nur teilweise unterzuvermieten oder entgeltlich oder unentgeltlich, ganz oder teilweise Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Variante A. Die angemessenen Kosten der Errichtung dieses Vertrages, das sind
Variante A. Der Leihgeber ist Eigentümer der Liegenschaft mit dem darauf befindlichen Gebäude in........ .................................................
Variante A. Der Leihgegenstand darf ausschließlich zu Geschäftszwecken und zwar zum Betrieb.........................................................................
Variante A. Dem Leihnehmer ist der Leihgegenstand nach ausgiebiger Besichtigung, insbesondere auch unter dem Blickwinkel der Vorgaben und Verpflichtungen des Bundes-Behindertengleichstellungs-Gesetzes (BGStG), bestens bekannt. Der Leihgegenstand verfügt im Hinblick auf das BGStG über folgende Einrichtungen: ...................................................