Varianten. 1 Den Anbietern steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung beschriebenen Leistung Varianten vorzuschlagen. Der Auftraggeber kann diese Möglichkeit in der Ausschreibung beschränken oder ausschliessen. 2 Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere Art als vom Auftraggeber vorgesehen erreicht werden kann.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Varianten. 1 Den Anbietern steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung beschriebenen Leistung Varianten vorzuschlagen. Der Auftraggeber kann diese die- se Möglichkeit in der Ausschreibung beschränken oder ausschliessen.
2 Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere Art als vom Auftraggeber vorgesehen erreicht werden kann.
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Varianten. 1 Den Anbietern steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung Ausschrei- bung beschriebenen Leistung Varianten vorzuschlagen. Der Auftraggeber kann diese Möglichkeit in der Ausschreibung beschränken oder ausschliessenausschlies- sen.
2 Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere Art als vom Auftraggeber vorgesehen erreicht werden kann.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Varianten. 1 Den Anbietern steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung beschriebenen beschriebe- nen Leistung Varianten vorzuschlagen. Der Auftraggeber kann diese Möglichkeit in der Ausschreibung Aus- schreibung beschränken oder ausschliessen.
2 Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere Art als vom Auftraggeber vorgesehen erreicht werden kann.
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Varianten. 1 Den Anbietern steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung beschriebenen be- schriebenen Leistung Varianten vorzuschlagen. Der Auftraggeber kann diese Möglichkeit Möglich- keit in der Ausschreibung beschränken oder ausschliessen.
2 Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere Art als vom Auftraggeber vorgesehen erreicht werden kann.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Varianten. 1 Den Anbietern steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung beschriebenen be- schriebenen Leistung Varianten vorzuschlagen. Der Auftraggeber kann diese Möglichkeit Mög- lichkeit in der Ausschreibung beschränken oder ausschliessen.
2 Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere Art als vom Auftraggeber vorgesehen erreicht werden kann.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Varianten. 1 Den Anbietern steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung beschriebenen Leistung Leis- tung Varianten vorzuschlagen. Der Auftraggeber kann diese Möglichkeit in der Ausschreibung beschränken be- schränken oder ausschliessen.
2 Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere Art als vom Auftraggeber Auftrag- geber vorgesehen erreicht werden kann.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Varianten. 1 Den Anbietern steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung Ausschrei- bung beschriebenen Leistung Varianten vorzuschlagen. Der Auftraggeber kann diese Möglichkeit in der Ausschreibung beschränken oder ausschliessen.
2 Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere Art als vom Auftraggeber vorgesehen erreicht werden kann.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Varianten. 1 Den Anbietern steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung Ausschrei- bung beschriebenen Leistung Varianten vorzuschlagen. Der Auftraggeber kann diese Möglichkeit in der Ausschreibung beschränken oder ausschliessenausschlies- sen.
2 Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere an- dere Art als vom Auftraggeber vorgesehen erreicht werden kann.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Varianten. 1 Den Anbietern steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung Aus- schreibung beschriebenen Leistung Varianten vorzuschlagen. Der Auftraggeber Auf- traggeber kann diese Möglichkeit in der Ausschreibung beschränken oder ausschliessen.
2 Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere Art als vom Auftraggeber vorgesehen erreicht werden kann.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Varianten. 1 Den Anbietern steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung beschriebenen Leistung Varianten vorzuschlagen. Der Auftraggeber kann diese Möglichkeit in der Ausschreibung Aus‐ schreibung beschränken oder ausschliessen.
2 Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere Art als vom Auftraggeber vorgesehen erreicht werden kann.
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Samples: Bundesgesetz Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Böb)
Varianten. 1 Den Anbietern steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung Aus- schreibung beschriebenen Leistung Varianten vorzuschlagen. Der Auftraggeber kann diese Möglichkeit in der Ausschreibung beschränken be- schränken oder ausschliessen.
2 Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere Art als vom Auftraggeber vorgesehen erreicht werden kann.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)