Xxxxxxxxxxxxxxxx. 7 Teilnahme an Informationsveranstaltungen und Evaluation
a. Teilnahme und Erläuterungen zum Verpflegungssystem im Rahmen von Eltern- informationsabenden ( für ca. 1,5 Stunden nach Vertragsbeginn).
b. Die Termine werden dem AN rechtzeitig im Vorfeld von der Schulleitung bzw. Der Teamleitung der Betreuung mitgeteilt.
c. Der AN hat mindestens einmal jährlich in Abstimmung mit der Schulleitung je eine Schülerbefragung bzw. Elternbefragung in eigener Verantwortung durchzuführen.
x. Xxx Befragung ist erstmals ca. 3 Monate nach Vertragsbeginn durchzuführen. Ge- genstand der Befragung sind mindestens die Zufriedenheit mit der Qualität und die Speisenauswahl. Die Ergebnisse der Befragung hat der AN mit den Schulleitungen und dem Betreuungspersonal innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Be- fragung zur Verfügung zu stellen. Der AN verpflichtet sich, auf Anforderung an Be- sprechungsterminen der Beteiligten zur Erörterung des Befragungsergebnisses teil- zunehmen.
(1) Zur Durchführung des Regelbetriebs müssen in der GS XY die notwendigen Maß- nahmen zur Übernahme durchgeführt werden. Der AN hat der GS XY und dem die für die Übernahme verantwortlichen Personen rechtzeitig vorzustellen und dafür zu sorgen, dass stets ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung stehen, um eine reibungslo- se Startphase zu gewährleisten. In der Vorbereitungsphase sind insbesondere folgende Leistungen ohne zusätzliche Rechnungsstellung zu erbringen:
a. Bereitstellen des Warmhaltegerätes/der Warmhaltegeräte auf Leihbasis
b. Einweisung des Personals in die Technik inklusive Dokumentation (Bedienungs-, Sicherheits- und Reinigungsunterweisung und soweit erforderlich Nutzung persön- licher Schutzausrüstung
c. Erstellen eines Reklamationsmanagements
x. Xxxxxxxxx einer Inventarliste
e. Abstimmung der notwendigen Schnittstellen (sofern erforderlich)
x. Xxxxxxxx Dokumentation der Leistungen und Übergabe des Berichts an den AG Diese Leistungen sind im Preis der Mittagsversorgung inkludiert und müssen entspre- chend kalkuliert werden.
(1) Der GS XY ist ein Warmhaltegerät/ sind Warmhaltegeräte auf Leihbasis zur Verfü- gung zu stellen.
(2) Erforderliche Starkstrom- und Stromanschlüsse sind vorhanden. Die Geräte sind mit passendem Stecker für den jeweils vorhandenen Stromanschluss zu liefern. Der AN übernimmt kostenfrei und ohne zusätzliche Rechnungsstellung in der Startphase und bei später erforderlichem Geräteaustausch (z. B. bei defekten Geräten, zusätzlichen Geräten usw.)
a. die Prüfung, ...
Xxxxxxxxxxxxxxxx. Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxx (XXxxxX) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 317), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl. I S. 175, 184)
Xxxxxxxxxxxxxxxx. Regressansprüche von Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Xxxxxxxxxxxxxxxx. Um langfristig in Forschung und Lehre im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, streben die Medizinischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen eine stärkere Profilbildung im Sinne einer Schwerpunktbildung an. Der Profilbildung liegt die Formulierung und Vereinbarung von Zielen zu Grunde, deren Realisierung die Hochschule und das Ministerium als verbindliche Aufgabe anstreben. Der Formulierung und Vereinbarung von Zielen mit den Hochschulen ist eine Evaluation der Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen durch eine Expertenkommission vorausgegangen. Nach rund zweijähriger intensiver Untersuchung aller medizinischen Fachgebiete hatte die Kommission den Hochschulen mit Medizinischen Fachbereichen eine deutlichere Schwerpunktsetzung für diese empfohlen und zu diesem Zweck den Basisbedarf von Lehre, Forschung und Krankenversorgung in den einzelnen medizinischen Fächern ermittelt. Damit wurden Wege aufgezeigt, wie die Hochschulen künftig ihre Strukturen gestalten und Mittel erwirtschaften können, die zur Verstärkung der Schwerpunkte eingesetzt werden. Die Empfehlungen der Kommission und der Strukturbericht der Medizinischen Fakultät waren Grundlage für die Zielvereinbarung.
Xxxxxxxxxxxxxxxx. Sprachlehrkräfte mit abgeschlossenem sprachwissenschaftlichem Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule 12
Xxxxxxxxxxxxxxxx. Objektbeschreibung Das denkmalgeschützte Ensemble, dessen Ursprünge sich bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgen lassen, befindet sich in verkehrsgünstiger Lage im Stadtteil Düsseldorf-Holthausen, direkt an den Freizeitpark Niederheid angrenzend. Im Westen grenzt das Grundstück an die Bonner Straße, im Süden an die Münchener Straße und im Osten schließt sich der Freizeitpark Niederheid an. Die Umgebung ist derzeit geprägt von einer gewerblichen sowie Wohnbaunutzung. Direkt angrenzend befindet sich der Freizeitpark Niederheider Wäldchen. Dieser bietet Besuchern eine Vielzahl an Möglichkeiten für Spiel, Sport und Erholung. Der Gutshof liegt im südlichen Teil Düsseldorfs und zieht aufgrund seines Naherholungscharakters durch den angrenzenden Freizeitpark, täglich viele Besucher an. Der Standort wird als Reiterhof mit therapeutischem Reiten sowie als Kinderbauernhof genutzt. Diese Nutzung soll nach einer Übertragung weitgehend erhalten bleiben. Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 2.775 m² und ist über die 2- bzw. 3- geschossigen Gebäude verteilt. Die Grundrisse sowie eine Aufstellung der Nettogrundflächen werden der Ausschreibung als Anlage beigefügt. Auf dem Grundstück stehen verschiedene, teils verbundene Gebäude aus dem 18. – 19. Jahrhundert sowie eine Zeltreithalle zur vorübergehenden Nutzung. Der Gutshof ist stark sanierungsbedürftig. Die Zelthalle steht nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf sondern ist nur gemietet. Eine ÖPNV-Anbindung ist durch die U-Bahnlinien U71 und U83 sowie die Buslinie 724 bereits gewährleistet. Der S-Bahnhof Reisholz mit den Linien S6 und S68 liegt in ca. 2 km Entfernung. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Grünfläche dar. Das Objekt liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5971/23 vom 09.11.1974, der das Grundstück als Grünfläche (Erholungsanlage mit Zubehörbauten) ausweist.
Xxxxxxxxxxxxxxxx. Frachtbriefeintragungen des Absenders sind in einer der amtlichen Landessprachen des ersten Beförderers abzufassen. Der Frachtbrief ist zusätzlich in deutscher Sprache aus zufüllen, sofern die Angaben nicht bereits in dieser Sprache abgefasst sind. Zu Nachträglichen Verfügungen und Weisungen bei Ablieferungs-/ Beförderungshinder- nissen ist außerdem eine Übersetzung in einer der amtlichen Landessprachen des Be- förderers beizugeben, der die Verfügung/Weisung ausführen soll. Es sind lateinische Schriftzeichen zu verwenden.
Xxxxxxxxxxxxxxxx. Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass die vorgenannten Angaben richtig sind. Ich deshalb entstehen, weil ich falsche Angaben gemacht oder ihm Änderungen nicht oder Nachforderungen des Finanzamtes oder der Sozialversicherungsträger im Rahmen von
Xxxxxxxxxxxxxxxx. 0. Angebote der Xxxxx Xxxxx Greifswald GmbH & Co. KG (i. flgd. „PWG“) sind stets freibleibend und unverbindlich. Gibt die PWG ein Angebot schriftlich ausdrücklich als „verbindlich“ ab, ist sie hieran 30 Kalendertage gebunden.
2. Der Vertrag bedarf der Schriftform. Wird er nicht in einer einheitlichen, sowohl von dem Kunden als auch von der PWG unterzeichneten Urkunde abgeschlossen, so kommt er nur bei Auftragserteilung des Kunden und Auftragsbestätigung der PWG jeweils in Textform zustande.
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie protokolliert und von der PWG und dem Kunden unterschrieben worden sind. Das gleiche gilt für Vereinbarungen über die Beschaffenheit der zu erbringenden Leistung.
4. Steht das umzubauende und/oder zu reparierende Boot nicht oder nicht im alleinigen Eigentum des Kunden, so hat er die PWG hierauf bei Abschluss des Vertrages unaufgefordert schriftlich hinzuweisen. Ebenso hat er die PWG über nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen der Eigentumsverhältnisse an dem Boot unverzüglich schriftlich zu informieren.
Xxxxxxxxxxxxxxxx. Xxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx fördert insbesondere die Restaurierung und Konservierung der Außenerscheinung von Gebäuden: • die unter Denkmalschutz stehen und/oder • in Schutzzonen laut Wiener Bauordnung liegen und ein authentisches historisches Erscheinungsbild aufweisen sowie • Objekte der “Kunst am Bau“. Zu dieser gehören insbesondere freistehende oder wandgebundene Kunstobjekte, die in der Zwischen- und Nachkriegszeit mit kulturpolitischem Hintergrund und mit Hilfe von öffentlichen Förderungen entstanden sind. Darüber hinaus können Arbeiten an • Öffentlich zugänglichen Innenhöfen, • Historischen Innenausstattungen von Lokalen und Sakralbauten • Historischen Geschäftsportalen, Einfriedungen, Brunnenanlagen oder Ähnlichem gefördert werden. Die Förderung besteht in der Regel aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (Subvention) zu jenen stadtbildpflegerischen Mehrkosten, die bei der Instandsetzung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Sie bezieht sich also speziell auf jene Maßnahmen, die über eine gemäß den Bauvorschriften durchzuführende Instandsetzung hinausgehen. Die geförderten Maßnahmen werden auf die im Stadtbild unmittelbar in Erscheinung tretenden Bauteile beschränkt. Von einer Förderung ausgeschlossen sind: • Objekte im Eigentum anderer Gebietskörperschaften. Dazu gehören insbesondere Objekte im Eigentum des Bundes sowie von Rechtsträger*innen in überwiegendem Eigentum des Bundes im Sinne von Art. 12b, Abs. 1 und 2 B-VG. • Objekte im Eigentum anderer Staaten (Botschaften, Konsulate und daran angeschlossene Einrichtungen) • Städtische Wohnhausanlagen (Gemeindebauten), ausgenommen Objekte der “Kunst am Bau“