Veranlassung einer Rehabilitationsleistung. Die Veranlassung einer Rehabilitationsleistung ist individuell zu prüfen. Dabei sind die Schwere des Asthma bronchiale, gegebenenfalls bedeutende Begleit- und Folgeerkrankungen sowie die psychosoziale Belastung zu beachten. Bei Kindern und Jugendlichen ist eine Rehabilitationsmaßnahme außerdem zu erwägen bei krankheitsbedingt drohender Leistungs- und Entwicklungsstörung.
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Samples: Vereinbarung Über Die Durchführung Der Strukturierten Behandlungsprogramme Nach § 137f SGB V, Vertrag Nach § 137f SGB V, Vertrag Nach § 137f SGB V