Common use of Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Clause in Contracts

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

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Samples: www.ferienwohnung-klever-berg.de, creadeco.de

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter Xxxx selbst verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sichBesucht der Xxxx kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: - das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; - keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • - die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; - keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; - das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter Mitnutzer stellt den Vermieter des Ferienobjektes Hotelier von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter Mitnutzer und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter Xxxx oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes Hotelier auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung des Hotels verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens nach sechs Monaten, gerechnet ab dem letzten Tag der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätteLeistungserbringung.

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Samples: www.hotelaigner.de, www.hotelaigner.de

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / und/oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter und / und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machenOrt, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.Datum Unterschrift des Mieters Unterschrift des Vermieters des Ferienobjektes

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Samples: wohnfuehloase-wuestenhof.de, www.ferienwohnungen.de

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei Nutzung des WLANs, das geltende Recht einzuhalten. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, so sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter wird insbesondere: das Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; nutzen keine Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; Programmen die Die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; beachten keine Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; verbreiten das Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / und/oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. nutzen Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter und / und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

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Samples: ferienhaus-waldromantik.de

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichoder Mitbewohner des Hauses während seines Aufenthaltes kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- Sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer /oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Bitte alle Punkte aufmerksam lesen. Bitte alles ordnungsgemäß und leserlich ausfüllen - ansonsten kann keine Bearbeitung erfolgen! Zur Beantwortung von Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Unterschrift vom Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s durch den Mieter und Datum / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.Unterschrift vom Mieter:

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Samples: Mietvertrag Für Ferienhaus „högåsen“

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen kosten- pflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlichverantwort- lich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten Inhal- ten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von FilesharingFi- lesharing-Programmen; • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreitenverbrei- ten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / und/oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter und / und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und AufwendungenAufwend- ungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter bzw. die vom Vermieter be- nannte Person des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

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Samples: www.bodensee.travel

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; . • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Filesharing- Programmen; . • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; . • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; . • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / und/oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter und / und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

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Samples: www.fewo-diersfordt.de

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des LANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: • das WLAN LAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN LAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / und/oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s LANs durch den Mieter und / und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung vorliegenden Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes Ferienobjekt auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

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Samples: www.hummelcasa.de

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN die Netzwerke übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: • das LAN u. WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das LAN u. WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / und/oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s der hausinternen Netzwerke durch den Mieter und / und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machenOrt, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.Datum

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Samples: www.ferienwohnungen-rubach.de

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: • das -Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine -keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies -dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Filesharing- Programmen; • die -die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; • keine -keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das -das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / und/oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter und / und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

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Samples: www.wietjes.com

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung vorliegenden Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Hunde dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur im Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter ist haftet für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlichalle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. Er kann Um dem Hund einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, verpflichtet sich der Mieter dem Hund Schlafkorb oder Decke sowie Näpfe mitzubringen. Für den Hund werden zusätzliche Gebühren pro Tag erhoben. Andere Haustiere sind nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hättezulässig.

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Samples: www.soonappartements.de

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: - das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; - keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; - die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; - keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; - das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / und/oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter und / und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

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Samples: www.fewo-harz-traum.de

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlichverantwo rtlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: • das •das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine •keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Filesharing- Programmen; • die •die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; • keine •keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das •das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / und/oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter und / und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder drohtoderdroht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

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Samples: q-stadl.de

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter Xxxx respektive Kursteilnehmer selbst verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sichBesucht der Xxxx respektive Kursteilnehmer kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Xxxx respektive Kursteilnehmer ist verantwortlich, dass bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalteneingehalten wird. Der Mieter Er wird insbesondereinsbesondere verpflichtet: - das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; • zu nutzen - keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • machen - die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; • beachten - keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • verbreiten - das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter Xxxx respektive Kursteilnehmer stellt den Vermieter des Ferienobjektes dem Hotel von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter Xxxx respektive Kursteilnehmer und / oder auf einem Verstoß Verstoss gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung vorliegenden Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter Xxxx respektive Kursteilnehmer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein Verstoß solcher Verstoss vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes das Hotel auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

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Samples: www.schweizerhof-lenzerheide.ch

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter Kunde selbst verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sichBesucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- Sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich urheberrechtlieh geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter Kunde stellt den Vermieter des Ferienobjektes das Hotel von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter Kunden und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung vorliegenden Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes das Hotel auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

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Samples: www.hotelzurtraube.com

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: • das Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung Vorbereitung von sitten- oder und rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften Jugendvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / und/oder anderer anderen Formen unzulässiger unzuverlässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes der Ferienmietobjekten von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter und / und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder er muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

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Samples: www.ferienhausstrandlust.de

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / und/oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter und / und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Ort, Datum, Unterschrift Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.Terrasse EG zugeordnet Dachterrasse OG zugeordnet

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Samples: Mietvertrag Über Eine Ferienwohnung

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: • das •das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- sitten-oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; . • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; . • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; . • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; . • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / und/oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes Ferienhauses von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter und / und/oder auf einem einen Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist muss er den Vermieter des Ferienobjektes Ferienhauses auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hättehinweisen.

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Samples: www.eckhausalm.at

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen kostenpflichti- gen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Besucht der Mieter verpflichtet sichkostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resul- tierenden Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter Er wird insbesondere: insbesondere • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; nutzen • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu- gänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; Filesharing- Programmen • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten; beachten • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; verbreiten • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / und/oder anderer anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. nutzen Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen und Schäden Dritter Drit- ter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s WLANs durch den Mieter und / und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung Vereinbarung beruhen. Dies , dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme In- anspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

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Samples: zumdeichbaeren.de