Internetnutzung. 13.1. Landal GreenParks hält in einigen Unterkünften und/oder Campingplätzen für ihre Mieter und/oder den Nutzer und deren Begleiter einen Internetzugang über WiFi-Netzwerke oder über Kabelnetz zur Nutzung bereit.
13.2. Landal GreenParks stellt dem Mieter nicht die für die Internetnutzung erforderliche Hard- und Software zur Verfügung. Der Mieter hat alle hierfür erforderliche Hard- und Software selbst mitzubringen. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Einstellungen, peripherer Geräte und die Verbindungen zu deren Unterstützung sowie Maßnahmen zur Sicherung des Rechners beziehungsweise des Betriebssystems ist der Mieter verantwortlich. Insbesondere obliegt es ihm, seinen Computer mit aktuellen Virenprogrammen oder einer Firewall auszustatten.
13.3. Landal GreenParks ist nicht für einfach fahrlässig verursachte Vermögensschäden infolge der Nutzung des Internets oder infolge von Störungen im Netzwerk haftbar. Gegebenenfalls bestehende, hierüber hinausgehende gesetzliche Haftungserleichterungen zu Gunsten von Landal GreenParks werden dadurch nicht eingeschränkt. Klausel Nr. 18 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von Satz 1 der Klausel 13.3. unberührt.
13.4. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalt en, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben es insbesondere zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kann. Landal GreenParks weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand ist und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können.
13.5. Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs des Internetzugangs durch den Mieter oder dessen Begleiter hat Landal GreenParks das Recht, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren.
13.6. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er für alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang m...
Internetnutzung. Der Internet-Zugang darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht.
Internetnutzung. 8.1 Falls dem Kunden WLAN an einem everyworks-Standort bereitgestellt wird, gelten die jeweiligen AGB und Datenschutzbestimmung der Anbieter des WLANs am jeweiligen Standort. Das WLAN kann beispielweise ein Angebot der DB Systel GmbH (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/XxxxxxxxXxxxxxx/XXX), der Design Offices GmbH (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxx) und/oder weiterer Dritter sein.
Internetnutzung. 1. Je nach Unterkunft und Einrichtung steht den Nutzern eine Internetverbindung über ein WLAN- Netzwerk oder über Kabel zur Verfügung.
2. Der Mieter ist für die korrekte Nutzung des Internet sowie für die notwendige Hard- und Software, Konfiguration, Periferiegeräte und Verbindungen zur Unterstützung davon sowie für Maßnahmen zum Schutz von Computern oder Betriebssystemen verantwortlich.
3. Landal haftet nicht für Schäden infolge der Internetnutzung oder infolge von Netzwerkstörungen.
4. Jeder Internetnutzer hat sich so zu verhalten, wie dies von einem verantwortungsbewussten und sorgfältigen Internetnutzer erwartet werden darf. Außerdem hat er die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Er wird kein Verhalten an den Tag legen, bei dem er andere Internetnutzer belästigt bzw. Landal schädigt, jeweils im weitesten Sinne des Wortes. Xxxxx Xxxxxx hat von dem Besuch von Internetsites mit einem unrechtmäßigen Charakter oder von Sites, die im Widerspruch zu der Reputation von Landal als Anbieter von Unterkünften stehen, abzusehen.
5. Bei Feststellung oder der Vermutung der Belästigung Dritter und/oder (sonstigem) Internetmissbrauch durch einen Nutzer und/oder Personen in Begleitung des Mieters ist Landal berechtigt, den Internetzugang ohne Vorankündigung teilweise oder vollständig zu sperren.
6. Der Mieter stellt Landal von Schadenersatzforderungen Dritter frei, die diese Dritten auf irgendeine Weise von Landal fordern könnten bzw. den Versuch dazu Unternehmen könnten, soweit sich diese Forderungen auf die Verwendung des Internet durch einen Nutzer beziehen.
Internetnutzung. Der Teilnehmende darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volks- verhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Up- loads durchgeführt werden.
Internetnutzung. (1) Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang gegen Entgelt nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Marken- rechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine In- halte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbrei- ten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen. Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird so- mit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muß die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinem Dritten zugänglich ist.
Internetnutzung. Der Zugang zum Zugangsknoten und damit zum Internet und die sonstige Nut- zung der von xxxxxxx.xxx angebotenen Leistungen wird dem Kunden über die von xxxxxxx.xxx zugelassenen, registrierten und bei Vertragsabschluss an den Kunden ggf. überlassenen Hardwarekomponenten (Router, Kabelmodem etc.) sowie durch persönliche Zugangsdaten gewährt.
Internetnutzung. 1.1. Der Kunde und die mit ihm im selben Haushalt an der Anschlussadresse wohnhaften Personen sind berechtigt, den Internetzugang an der Anschlussadresse zu nutzen, jedoch bleibt die Nutzung auf eine in der Produktbeschreibung genannte Zahl von Endgeräten beschränkt. Insbesondere ist dem Kunden die Versorgung von Server- und/oder drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerken mit Internetdiensten gegenüber Personen, die nicht dauerhaft an der Anschlussadresse wohnhaft sind, ohne diesbezügliche schriftliche sondervertragliche Grundlage untersagt.
1.2. Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass noch nicht volljährige Personen keine Inhalte über das Internet abrufen oder beziehen können, die für ihre Altersgruppe nicht geeignet sind, insbesondere weil die sittliche oder gesundheitliche Entwicklung gefährdet sein könnte.
1.3. tirolnet haftet nicht für den Inhalt der übermittelten Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die Dienste der tirolnet zugänglich sind.
1.4. Xxxxx Xxxxx hat in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die Software und Hardwarevoraussetzungen für die Installation und den Betrieb der vertragsgegenständlichen Dienste laut Produktbeschreibung gegeben sind. tirolnet haftet - ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht für den Verlust oder die Veränderung von Daten des Kunden bei Installation und Verwendung von Software im Zusammenhang mit der Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistungen/Dienste.
1.5. Der Kunde ist unabhängig davon verpflichtet, vor Installation und Inbetriebnahme der angebotenen Dienste sowie sonst auch in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durchzuführen.
1.6. Der Kunde ist verpflichtet, in eigener Verantwortung Maßnahmen zur Datensicherheit und -sicherung (Passwörter, Firewalls, Zugangsbeschränkungen) einzurichten, um die Sicherheit seiner abgespeicherten Daten zu gewährleisten.
Internetnutzung. Für den Xxxx wird folgende Regelung gewünscht (bitte eine Möglichkeit auswählen): Bereitstellung eines kabellosen Internetzugangs (Preis: derzeit unentgeltliche Bereit- stellung). [Hinweis: Es ist eine gesonderte Vereinbarung nötig.] Der Xxxx benötigt bzw. wünscht keinen Internetzugang.
Internetnutzung. 01NEO Keine Pflicht für dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen In Abänderung von A1-6.16.1 AVB PHV beruft sich der Versicherer nicht auf die Obliegenheitsverletzung nach A1-6.16.1 und B3-2.3 AVB PHV, sofern der Versicherungsnehmer keine dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken der bereitgestellten Daten (z. B. Virenscanner, Firewall) durchgeführt hat.