Schriftform, Salvatorische Klausel. 17.1 Änderungen und Ergänzungen dieses SaaS-Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung und Aufhebung dieser Klausel.
17.2 Sollten Bestimmungen dieses SaaS-Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame zu finden, die den wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmungen am ehesten nahekommt. Entsprechendes gilt bei einer Xxxxx in diesem SaaS-Vertrag der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter nachfolgend gemeinsam: „Parteien“
Schriftform, Salvatorische Klausel. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen, bei sonstiger Ungültigkeit, der Schriftform. Diese Formvorschrift kann nur schriftlich außer Kraft gesetzt werden. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Schriftform, Salvatorische Klausel. 15.1. Ergänzungen oder Abänderungen dieser AGB, einschließlich dieser Klausel, sowie der darunter geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
15.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ergänzung einer Vertragslücke eine Regelung zu vereinbaren, die in rechtlich wirksamer Weise dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrem mutmaßlichem, anhand der vertraglichen Beziehung zu ermittelnden Willen vereinbart hätten..
Schriftform, Salvatorische Klausel. Alle vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen der Abwicklung und weiteren Durchführung des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen unberührt. In diesem Falle ist die ungültige Vorschrift so zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck soweit wie möglich erreicht wird.
Schriftform, Salvatorische Klausel. Alle vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen der Abwicklung und weiteren Durchführung des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit der Schriftform. Das Schriftformerfor- dernis gilt als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. Sollten einzelne Bestimmungen in den Anmeldeunterlagen, den Teilnahmebe- dingungen oder in den „Technischen Vor- schriften“ unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen unberührt. In diesem Falle ist die ungültige Vorschrift so zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck soweit wie möglich erreicht wird.
Schriftform, Salvatorische Klausel. 8.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
8.2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
Schriftform, Salvatorische Klausel. (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Schriftform, Salvatorische Klausel. 16.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Kaufvertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung und Aufhebung dieser Klausel. Der Vorrang der Individualabrede bleibt hiervon unberührt.
16.2 Sollten Bestimmungen dieses Kaufvertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmungen am ehesten nahekommt. Entsprechendes gilt bei einer Xxxxx in diesem Kaufvertrag.
Schriftform, Salvatorische Klausel. 26.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Transport- und Frachtbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformvorschrift selbst.
26.2. Auch bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Fracht- und Transportbedingungen bleiben die Regelungen im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis bzw. dem ursprünglich gewollten Zweck am nächsten kommen.
Schriftform, Salvatorische Klausel. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abände- rung des Schriftformerfordernisses. Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser AGB ganz oder teilweise un- wirksam oder undurchführbar, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirk- same oder undurchführbare Bestimmung soll vielmehr durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzt werden, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend im Falle einer Ver- tragslücke.