Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Vorbereitung von sitten- und rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzuverlässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienmietobjekten von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder er muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
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Samples: Rental Agreement
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das • das WLAN weder zum Abruf noch zur Vorbereitung Verbreitung von sitten- und oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; . • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Filesharing- Programmen; . • die geltenden Jugendvorschriften Jugendschutzvorschriften beachten; . • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; . • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzuverlässiger unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienmietobjekten Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder er muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs LANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN • das LAN weder zum Abruf noch zur Vorbereitung Verbreitung von sitten- und rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Jugendvorschriften Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN LAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzuverlässiger unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienmietobjekten von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs LANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder er muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes Ferienobjekt auf diesen Umstand hin.
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Samples: Ferienhaus Mietvertrag
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen kostenpflichti- gen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden resul- tierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das insbesondere • das WLAN weder zum Abruf noch zur Vorbereitung Verbreitung von sitten- und oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; nutzen • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu- gänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; Filesharing- Programmen • die geltenden Jugendvorschriften beachten; Jugendschutzvorschriften beachten • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; verbreiten • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzuverlässiger unzulässiger Werbung nutzen. nutzen Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienmietobjekten Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter Drit- ter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme In- anspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder er muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
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Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das -Das WLAN weder zum Abruf noch zur Vorbereitung Verbreitung von sitten- und oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine -keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies -dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Filesharing- Programmen; die -die geltenden Jugendvorschriften Jugendschutzvorschriften beachten; keine -keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das -das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzuverlässiger unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienmietobjekten des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder er muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
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Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das •das WLAN weder zum Abruf noch zur Vorbereitung Verbreitung von sitten- und sitten-oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; . • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; . • die geltenden Jugendvorschriften Jugendschutzvorschriften beachten; . • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; . • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzuverlässiger unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienmietobjekten des Ferienhauses von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder er muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist muss er den Vermieter des Ferienobjektes Ferienhauses auf diesen Umstand hinhinweisen.
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Samples: Mietvertrag