Verarbeitungszweck Musterklauseln

Verarbeitungszweck. Personenbezogene Daten werden für folgende Zwecke durch den Auftragsverarbeiter verarbeitet: • Erfüllung der Verträge gegenüber den Kunden des Verantwortlichen • Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben
Verarbeitungszweck. Wir verwenden Ihre Daten für die interne Kursverwaltung inkl. Buchhaltung, zur Zustellung von Angeboten, zum Nachweis der Kursbesuche gegenüber dem Verband Swiss Cycling und Verkehrssicherheitsrat, sowie zur allfälligen Geltendmachung von Rechtsansprüchen. Mit der Datenverarbeitung stellen wir sicher, dass die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bikeschule-Emmental und unseren Kunden ordnungsgemäss umgesetzt werden können und eine reibungslose Geschäftsbeziehung gewährleistet werden kann.
Verarbeitungszweck. Wir verwenden Ihre Daten zu Rekrutierungsmassnahmen, Werbemassnahmen sowie zur allfälligen Geltendmachung von Rechtsansprüchen. Wir benötigen die Kontaktdaten der zuständigen Personen innerhalb Ihrer Organisation, um mit Ihnen kommunizieren zu können. Ausserdem benötigen wir weitere Informationen, etwa Ihre Bankdaten, damit wir die von Ihnen erbrachten Leistungen bezahlen können (sofern dies Teil der vertraglichen Vereinbarungen ist). Informationen insbesondere auf folgende Arten: ◦ Erfassen Ihrer Daten von Ihnen und aus anderen Quellen ◦ Speichern (und ggf. aktualisieren) Ihrer Daten in unserer Datenbank ◦ Entwickeln angemessener zielgerichteter Werbekampagnen
Verarbeitungszweck. Personenbezogene Daten werden von Doctolib gesammelt: ●um die Navigation auf der Internetseite xxx.xxxxxxxx.xx und die Identifikation über die Zuordnung eines Abonnenten oder eines Nutzers zu einem Vertrag zu ermöglichen, ●um die Tätigkeiten des Nutzers und des Abonnenten in der Anwendung zu verfolgen, damit deren Nutzung verbessert und auf Supportanfragen geantwortet werden kann, die diese selbst oder ein anderer Nutzer stellen könnten, ●um über neue Doctolib Services und die Weiterentwicklung der Doctolib Services zu informieren, ein Branchenbuch der Praktiker zu erstellen und deren Referenzierung zu verbessern, ●für interne statistische Zwecke, um die Nutzung der Services zu verbessern, ●damit Doctolib anonyme statistische Daten im Hinblick auf die Wirkung der Services für die Geschäftstätigkeit der Abonnenten, Nutzer und Gesundheitsfachkräfte generieren und veröffentlichen kann.
Verarbeitungszweck. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns im Bestellprozess zur Verfügung stellen, sind für einen Vertragsabschluss mit uns erforderlich. Sie sind zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten nicht verpflichtet. Ohne Mitteilung Ihrer Anschrift können wir Ihnen aber die Ware nicht zusenden. Bei einigen Bezahlverfahren benötigen wir die erforderlichen Bezahldaten, um sie an einen von uns beauftragten Bezahldienstleister weiterzugeben. Die Verarbeitung Ihrer im Bestellprozess eingegebenen Daten erfolgt also für den Zweck der Vertragserfüllung. Wenn Sie uns vor Vertragsschluss per E-Mail, über ein Kontaktformular etc. eine Anfrage stellen, verarbeiten wir die auf diesem Weg erhaltenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und beantworten z.B. Ihre Fragen zu unseren Produkten.
Verarbeitungszweck. Auf dieser Webseite werden technisch notwendige Cookies eingesetzt. Es handelt sich dabei um kleine Textdateien, die im bzw. von Ihrem Internetbrowser auf Ihrem Computersystem gespeichert werden. Diese Cookies ermöglichen z.B. das Einlegen mehrerer Produkte in einen Warenkorb.
Verarbeitungszweck. Bei Anmeldung zum Newsletter wird Ihre E-Mail-Adresse für Werbezwecke genutzt, d.h. im Rahmen des Newsletters informieren wir Sie insbesondere über Produkte aus unserem Sortiment. Zu statistischen Zwecken können wir auswerten, welche Links im Newsletter geklickt werden. Dabei ist für uns nicht erkennbar, welche konkrete Person geklickt hat. Die nachstehende Einwilligung haben Sie gesondert oder ggf. im Verlauf des Bestellprozesses ausdrücklich erteilt: Newsletter abonnieren.

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  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Verwendungszweck Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 34 % des Fondsvermögens (berechnet auf Basis der aktuellen Marktpreise) und zur Absicherung eingesetzt werden. Dadurch kann sich das Verlustri- siko bezogen auf im Fonds befindliche Vermögenswerte zumindest zeitweise erhöhen. Der Einsatz derivativer Instrumente zur Absicherung/Ertragssicherung bedeutet, dass der Einsatz derivativer Instrumente zur Reduzierung von bestimmten Risiken des Fonds erfolgt (z.B. Marktrisiko), taktischer Natur ist und somit eher kurzfristig erfolgt. Der Einsatz derivativer Instrumente als Teil der Anlagestrategie bedeutet, dass derivative Instrumente auch als Ersatz für die direkte Veranlagung in Vermögensgegenstände sowie insbesondere mit dem Ziel der Er- tragssteigerung eingesetzt werden können. Der Einsatz derivativer Instrumente zur permanenten Absicherung bedeutet, dass versucht wird, bestimmte Risiken (z.B. Währungsrisiko) durch den Einsatz derivativer Instrumente zur Gänze auszuschalten (langfris- tige und dauerhafte Absicherung).

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • Todesfallleistung 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben. Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 5.5 wird hingewiesen. 2.5.2 Höhe der Leistung: Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme gezahlt.

  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.

  • Kopplungsklausel Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung der Parteien jederzeit entweder als Datenexporteur oder als Datenimporteur beitreten, indem sie die Anlage ausfüllt und Anhang I.A unterzeichnet.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Beitragsberechnung 9.1 Die Versicherung wird nach Art der Schadenversicherung betrieben; eine Alterungsrückstellung wird nicht gebildet. 9.2 Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. 9.3 Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsgruppe, der die versicherte Person angehört. Die Beitragsgruppen ergeben sich aus der Beitragsübersicht, die Bestandteil der Vertragsunterlagen ist (Anhang zu den Tarifbedingungen). Als erreichtes Alter (Eintrittsalter) gilt die Zahl der vollendeten Lebensjahre am Tag des Versicherungsbeginns. Erreicht die versicherte Person innerhalb des laufenden Versicherungsjahres das erste Alter der jeweils folgenden Beitragsgruppe, ist ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres der für diese Beitragsgruppe geltende Beitrag zu zahlen. Bei einer Beitragserhöhung gilt diese jedoch frühestens zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Beitragsänderungen wegen Erreichens einer anderen Beitragsgruppe gelten nicht als Beitragsanpassung im Sinne von Ziffer 10. Im Falle einer Beitragserhöhung weisen wir auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach Ziffer 15.3 hin. 9.4 Bei Beitragsänderungen, auch durch Erreichen einer anderen Beitragsgruppe, kann der Versicherer besonders vereinbarte Risikozuschläge im Verhältnis der Veränderung anpassen. 9.5 Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.