Common use of Verbindungsentgelte Clause in Contracts

Verbindungsentgelte. FWAG bietet den Verbindungsaufbau im Rahmen der VIE Festnetztelefonie in zwei Tarifmodellen: (i) Tarifmodell VIE Businesskunde und (ii) Tarifmodell VIE Großkunde an. Das Tarifmodell „VIE Großkunde“ wird in Anlage 1 dieser EB und das Tarifmodell VIE Businesskunde“ wird in Anlage 2 dieser EB dargestellt. Die Einstufung als Businesskunde oder Großkunde und damit die Anwendung der genannten Tarifmodelle, erfolgt auf Basis des erzielten Monatsumsatzes in einem Beobachtungszeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten. Der beachtliche Monatsumsatz setzt sich zusammen aus: ⏵ Telefongrundgebühren, ⏵ Monatliche Entgelte für Telefonzusatzdienste, und ⏵ Verbindungsentgelte. Monatsumsatz unter € 1.100,00 exkl. USt in drei aufeinanderfolgenden Monaten. Monatsumsatz zumindest € 1.100,00 exkl. USt in drei aufeinanderfolgenden Monaten. Bei erreichen bzw. unterschreiten des genannten Schwellenwertes in drei aufeinanderfolgenden Monaten, wird ab dem Monat nach dem Beobachtungszeitraum das entsprechende Tarifmodell angewandt. Standardmäßig werden Kunden in das Tarifmodell VIE Businesskunde eingestuft. Für die anwendbaren Tarifmodelle gelten folgende Bestimmungen: ⏵ Telefongespräche innerhalb des Flughafen Netzes sowie zu den Standorten ⏵ Es wird zwischen Geschäftszeit (GZ) und Freizeit (FZ), unterschieden: Geschäftszeit (GZ): Tagsüber (Montag – Xxxxxxx 8:00-18:00 Uhr) Freizeit (FZ): Abends (Montag – Xxxxxxx 18:00-8:00 Uhr), Wochenende (Samstag und Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr) und Feiertage (00:00 bis 24:00 Uhr). ⏵ Die Berechnung der Verbindungsentgelte beginnt mit dem Melden des gerufenen Anschlusses und endet nach Trennung der Verbindung durch einen der beiden Anschlüsse. Bei Verbindungen in Netze, die die Rückauslösung nicht unterstützen, ist die Trennung der Verbindung durch den Anrufer notwendig. ⏵ Ein Kunde kann für sämtliche Nebenstellen individuell vereinbaren, welche Destinationsregionen von der jeweiligen Nebenstelle angewählt werden können (Berechtigungsklasse). Bei Bedarf können zwei Berechtigungsklassen genannt werden, zwischen welchen der Kunde selbst, am Apparat, umschalten kann. Eine Änderung durch FWAG ist jederzeit kostenlos möglich. Folgende Berechtigungsklassen stehen zur Auswahl: Klasse 1 Halbamtsberechtigt: Ausgehende Gespräche nur Bereich VIE-Netz möglich Klasse 2 Bundeslandzone: Wien, Niederösterreich, Burgenland Klasse 3 Österreich Klasse 4 Europa Klasse 5 Weltweit

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Verbindungsentgelte. FWAG bietet den Verbindungsaufbau im Rahmen der VIE Festnetztelefonie in zwei Tarifmodellen: (i) Tarifmodell VIE Businesskunde und (ii) Tarifmodell VIE Großkunde an. Das Tarifmodell „VIE Großkunde“ wird in Anlage 1 dieser EB und das Tarifmodell VIE Businesskunde“ wird in Anlage 2 dieser EB dargestellt. Die Einstufung als Businesskunde oder Großkunde und damit die Anwendung der genannten Tarifmodelle, erfolgt auf Basis des erzielten Monatsumsatzes in einem Beobachtungszeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten. Der beachtliche Monatsumsatz setzt sich zusammen aus: ⏵ Telefongrundgebühren, ⏵ Monatliche Entgelte für Telefonzusatzdienste, und ⏵ Verbindungsentgelte. Monatsumsatz unter € 1.100,00 exkl. USt in drei aufeinanderfolgenden Monaten. Monatsumsatz zumindest € 1.100,00 exkl. USt in drei aufeinanderfolgenden Monaten. Bei erreichen bzw. unterschreiten des genannten Schwellenwertes in drei aufeinanderfolgenden Monaten, wird ab dem Monat nach dem Beobachtungszeitraum das entsprechende Tarifmodell angewandt. Standardmäßig werden Kunden in das Tarifmodell VIE Businesskunde eingestuft. Für die anwendbaren Tarifmodelle gelten folgende Bestimmungen: ⏵ Telefongespräche innerhalb des Flughafen Netzes sowie zu den Standorten ⏵ Es wird zwischen Geschäftszeit (GZ) und Freizeit (FZ), unterschieden: Geschäftszeit (GZ): Tagsüber (Montag – Xxxxxxx 8:00-18:00 Uhr) Freizeit (FZ): Abends (Montag – Xxxxxxx 18:00-8:00 Uhr), Wochenende (Samstag und Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr) und Feiertage (00:00 bis 24:00 Uhr). ⏵ Die Berechnung der Verbindungsentgelte beginnt mit dem Melden des gerufenen Anschlusses und endet nach Trennung der Verbindung durch einen der beiden Anschlüsse. Bei Verbindungen in Netze, die die Rückauslösung nicht unterstützen, ist die Trennung der Verbindung durch den Anrufer notwendig. ⏵ Gespräche über die VIE-Vermittlung werden in der Höhe des Providerentgeltes zuzüglich eines Manipulationsentgelts iHv 0,12 Euro pro Vermittlung verrechnet. ⏵ Ein Kunde kann für sämtliche Nebenstellen individuell vereinbaren, welche Destinationsregionen von der jeweiligen Nebenstelle angewählt werden können (Berechtigungsklasse). Bei Bedarf können zwei Berechtigungsklassen genannt werden, zwischen welchen der Kunde selbst, am Apparat, umschalten kann. Eine Änderung durch FWAG ist jederzeit kostenlos möglich. Folgende Berechtigungsklassen stehen zur Auswahl: Klasse 1 Halbamtsberechtigt: Ausgehende Gespräche nur Bereich VIE-Netz möglich Klasse 2 Bundeslandzone: Wien, Niederösterreich, Burgenland Klasse 3 Österreich Klasse 4 Europa Klasse 5 Weltweit

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