Common use of Verbindungsleistungen Clause in Contracts

Verbindungsleistungen. 2.1 Der Kunde kann mithilfe von Endgeräten (z. B. Telefon, Fax) Anrufe und Verbindungen entgegennehmen und von dem Telekommunikationsnetzbetreiber bzw. Drittanbietern zu anderen Teilnehmeranschlüssen herstellen lassen (nachfolgend gemeinsam „Verbindungsleistungen des Telekommunikationsnetzbetreibers“). Die Verbindungsleistungen des Telekommunikationsnetzbetreiber dienen der Übermittlung von Sprache und anderen Signalen, z. B. Telefax und/oder Datenkommunikation. 2.2 Der Kunde ist im Rahmen von Flatrates (z. B. Flatrate ins deutsche Festnetz oder Auslandsflatrates) nicht berechtigt, Verbindungen zu Rufnummern aufzubauen, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Hierunter fallen insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z. B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer) sowie Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Internet by Call u.Ä. Ebenfalls ausgeschlossen wird die Nutzung der Telefon-Flatrate zur Durchführung von Massenkommunikation, wie z. B. Call-Center-Aktionen. Im Falle des Missbrauchs ist der Telekommunikationsnetzbetreiber unabhängig von den Regelungen der Ziffer A 3 berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und/oder den Optionstarif bei schuldhaftem Verstoß fristlos zu kündigen.

Appears in 5 contracts

Samples: Nutzungsvertrag, Service Agreement, Service Agreement