Verbindungsleistungen. 12.1 Der Kunde kann mithilfe von Endgeräten (z. B. Telefon, Fax) Anrufe und Verbin- dungen entgegennehmen und von dem ISP zu anderen Teilnehmeranschlüs- sen herstellen lassen (nachfolgend gemeinsam „Verbindungsleistungen des ISPs“). Die Verbindungsleistungen des ISPs dienen der Übermittlung von Spra- che und anderen Signalen, z. B. Telefax und/oder Datenkommunikation. 12.2 Die Verbindungen des ISPs werden im Rahmen der bestehenden betrieb- lichen und technischen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahr- scheinlichkeit von 97,5 % hergestellt. 12.3 Der Kunde ist im Rahmen von Flatrates (z. B. Flatrate ins deutsche Festnetz oder Auslandsflatrates) nicht berechtigt, Verbindungen zu Rufnummern aufzubauen, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Hierunter fallen insbeson- dere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kom- munikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teil- nehmer hinausgehen (z. B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzruf- nummer als Einwahlrufnummer) sowie Services für Chat, Xxxxxxxxxxx, Call by Call, Call Back, Internet by Call u. ä. Ebenfalls ausgeschlossen wird die Nutzung der Telefon-Flatrate zur Durchführung von Massenkommunikation, wie z. B. Call-Center-Aktionen. Im Falle des Missbrauchs ist der ISP unabhän- gig von den Regelungen des Abschnitts A Ziff. 4 berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und/oder den Optionstarif bei schuldhaftem Verstoß frist- los zu kündigen. 12.4 Der ISP behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Eine Liste der jeweils gesperrten Rufnummern stellt der ISP dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. 12.5 Der ISP behält sich vor, über den Telefonanschluss eine modembasierte Inter- netnutzung (so genanntes Dial-in) auszuschließen. 12.6 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen Abschnitt C Ziff. 12.3, behält sich der ISP die außerordentliche Kündigung des Vertrages über die Telefoniedienste vor. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, eine Zahlung in Höhe der für die entsprechenden Verbindungen anfallenden Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu leisten. Die Geltendmachung eines darüber hinaus- gehenden Schadensersatzanspruchs sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, behält sich der ISP vor.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verbindungsleistungen. 12.1 Der Kunde kann mithilfe von Endgeräten (z. B. Telefon, Fax) Anrufe 1.5.1. An einem sipgate Anschluss können Telekommunikations- verbindungen entgegengenommen und Verbindungen zu anderen sipgate Anschlüssen sowie in das öffentliche Telefonnetz herge- stellt werden. Die Durchlasswahrscheinlichkeit für diese Verbin- dungen entgegennehmen und von dem ISP zu anderen Teilnehmeranschlüs- sen herstellen lassen (nachfolgend gemeinsam „Verbindungsleistungen des ISPs“)liegt bei 97% im Jahresmittel.
1.5.2. Die Verbindungsleistungen des ISPs dienen der Übermittlung von Spra- che Verbindungen zu bestimmten Rufnummerngassen (z.B. bestimmter Mehrwert- und anderen Signalen, z. B. Telefax und/oder Datenkommunikation.
12.2 Die Verbindungen des ISPs werden Auskunftsdienste) können im Rahmen der bestehenden betrieb- lichen Internettelefonie nicht über das Netz von sipgate geführt werden. Eine Aufstellung der ausgeschlossenen Dienste und technischen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahr- scheinlichkeit von 97,5 % hergestelltVor- wahlen ist in der Tarifliste unter xxxx://xxx.xxxx.xxxxxxx.xx/xxxxx abrufbar.
12.3 Der Kunde ist im Rahmen 1.5.3. Die Herstellung von Flatrates (z. B. Flatrate ins deutsche Festnetz oder Auslandsflatrates) nicht berechtigt, Verbindungen zu Rufnummern aufzubauen, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Hierunter fallen insbeson- dere Verbindungen, mittels derer der Kunde geografischen Ein- wahlnummern für den Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen ist ausgeschlossen.
1.5.4. Notrufe über die direkte Kom- munikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teil- nehmer hinausgehen (z. B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzruf- nummer als Einwahlrufnummer) sowie Services für Chat, Xxxxxxxxxxx, Call by Call, Call Back, Internet by Call u. ä. Ebenfalls ausgeschlossen wird Rufnummern 110 und 112 sind möglich und werden unter Verwendung der vom Kunden angegebenen Adresse an die Nutzung der Telefon-Flatrate zur Durchführung zuständige Rettungsleitstelle weitergeleitet. Wei- tere Informationen unter Hinweise zum Absetzen von Massenkommunikation, wie z. B. Call-Center-Aktionen. Im Falle des Missbrauchs ist der ISP unabhän- gig von den Regelungen des Abschnitts A Ziff. 4 berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und/oder den Optionstarif bei schuldhaftem Verstoß frist- los zu kündigenNotrufen.
12.4 Der ISP 1.5.5. sipgate behält sich vor, unter Berücksichtigung im Interesse der Interessen Kunden zum Schutz vor Missbrauch und im Sinne des Kunden einzelne Verbraucherschutzes einzel- ne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen Zielländer zu sperren. Eine Liste der jeweils gesperrten Rufnummern Aufstellung über alle entsprechenden Sperren oder Beschränkungen, soweit diese eingerichtet sind, stellt der ISP dem Kunden sipgate auf Anfrage Nachfrage unverzüglich zur Verfügung.
12.5 Der ISP behält sich vor1.5.6. Die Anwahl einer Rufnummer ist nicht zulässig, wenn die Verbindung vom Angerufenen nicht gewünscht ist oder bekannt ist, dass die Verbindung vom Angerufenen durch technische Vor- kehrungen oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert wird. Nicht gestattet sind insbesondere auch Anrufe, die nach dem TKG untersagt sind (z.B. Cold Calls, Anrufe über den Telefonanschluss eine modembasierte Inter- netnutzung (so genanntes Dial-in) auszuschließenDialer).
12.6 Verstößt 1.5.7. Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur gestattet, falls diese dritten Personen der häuslichen Gemeinschaft (bei privater Nutzung) oder dem Geschäftsbetrieb (bei gewerblicher Nutzung) zugehören.
1.5.8. Nach dem TKG dürfen bestimmte Rufnummern nicht beim Verbindungsaufbau übermittelt werden. Dies sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, deutsche Rufnummern für Auskunfts- dienste, Kurzwahldienste, Massenverkehrsdienste, Neuartige Dienste oder Premium Dienste sowie ausländische Rufnummern. Der Kunde schuldhaft verpflichtet sich, nicht gegen Abschnitt C Ziff. 12.3, behält sich der ISP die außerordentliche Kündigung des Vertrages über die Telefoniedienste vor. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, eine Zahlung in Höhe der für die entsprechenden Verbindungen anfallenden Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste diese Bestimmungen zu leisten. Die Geltendmachung eines darüber hinaus- gehenden Schadensersatzanspruchs sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, behält sich der ISP vorverstoßen.
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Samples: Leistungsbeschreibung
Verbindungsleistungen. 12.1 Der Kunde kann mithilfe von Endgeräten (z. B. Telefon, Fax) Anrufe 1.5.1. An einem sipgate Anschluss können Telekommunikationsverbindungen entgegengenommen und Verbin- dungen entgegennehmen und von dem ISP Verbindungen zu anderen Teilnehmeranschlüs- sen herstellen lassen (nachfolgend gemeinsam „Verbindungsleistungen des ISPs“)sipgate Anschlüssen sowie in das öffentliche Telefonnetz hergestellt werden. Die Verbindungsleistungen des ISPs dienen der Übermittlung von Spra- che und anderen Signalen, z. B. Telefax und/oder DatenkommunikationDurchlasswahrscheinlichkeit für diese Verbindungen liegt bei 97% im Jahresmittel.
12.2 1.5.2. Die Verbindungen des ISPs werden zu bestimmten Rufnummerngassen (z.B. bestimmter Mehrwert- und Auskunftsdienste) können im Rahmen der bestehenden betrieb- lichen Internettelefonie nicht über das Netz von sipgate geführt werden. Eine Aufstellung der ausgeschlossenen Dienste und technischen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahr- scheinlichkeit von 97,5 % hergestelltVorwahlen ist in der Tarifliste unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx abrufbar.
12.3 Der Kunde ist im Rahmen 1.5.3. Die Herstellung von Flatrates (z. B. Flatrate ins deutsche Festnetz oder Auslandsflatrates) nicht berechtigt, Verbindungen zu Rufnummern aufzubauen, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Hierunter fallen insbeson- dere Verbindungen, mittels derer der Kunde geografischen Einwahlnummern für den Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen ist ausgeschlossen.
1.5.4. Notrufe über die direkte Kom- munikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teil- nehmer hinausgehen (z. B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzruf- nummer als Einwahlrufnummer) sowie Services für Chat, Xxxxxxxxxxx, Call by Call, Call Back, Internet by Call u. ä. Ebenfalls ausgeschlossen wird Rufnummern 110 und 112 sind möglich und werden unter Verwendung der vom Kunden angegebenen Adresse an die Nutzung der Telefon-Flatrate zur Durchführung zuständige Rettungsleitstelle weitergeleitet. Weitere Informationen unter Hinweise zum Absetzen von Massenkommunikation, wie z. B. Call-Center-Aktionen. Im Falle des Missbrauchs ist der ISP unabhän- gig von den Regelungen des Abschnitts A Ziff. 4 berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und/oder den Optionstarif bei schuldhaftem Verstoß frist- los zu kündigenNotrufen.
12.4 Der ISP 1.5.5. sipgate behält sich vor, unter Berücksichtigung im Interesse der Interessen Kunden zum Schutz vor Missbrauch und im Sinne des Kunden Verbraucherschutzes einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen Zielländer zu sperren. Eine Liste der jeweils gesperrten Rufnummern stellt der ISP dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
12.5 1.5.6. Die Anwahl einer Rufnummer ist nicht zulässig, wenn die Verbindung vom Angerufenen nicht gewünscht ist oder bekannt ist, dass die Verbindung vom Angerufenen durch technische Vorkehrungen oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert wird. Nicht gestattet sind insbesondere auch Anrufe, die nach dem TKG untersagt sind oder die von der Bundesnetzagentur als belästigend eingestuft werden (z.B. Cold Calls, Anrufe über Dialer).
1.5.7. Der ISP parallele Verbindungsaufbau ist auf 10 Kanäle limitiert. sipgate behält sich vor, über den Telefonanschluss eine modembasierte Inter- netnutzung (so genanntes Dial-in) auszuschließendie Funktionalität von sipgate trunking einzuschränken oder zu verändern.
12.6 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen Abschnitt C Ziff. 12.3, behält sich der ISP die außerordentliche Kündigung des Vertrages über die Telefoniedienste vor. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, eine Zahlung in Höhe der für die entsprechenden Verbindungen anfallenden Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu leisten1.5.8. Die Geltendmachung eines darüber hinaus- gehenden Schadensersatzanspruchs Benutzung von sipgate trunking durch Call Center ist nur nach vorheriger individueller Vereinbarung mit sipgate gestattet. Bitte kontaktieren Sie uns unter presales (at) xxxxxxx.xx. Der Betrieb von Power Dialern ist generell nicht gestattet.
1.5.9. Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur gestattet, falls diese dritten Personen zu der häuslichen Gemeinschaft (bei privater Nutzung) oder zu dem Geschäftsbetrieb (bei gewerblicher Nutzung) des Kunden gehören.
1.5.10. Nach dem TKG dürfen bestimmte Rufnummern nicht beim Verbindungsaufbau übermittelt werden. Dies sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, deutsche Rufnummern für Auskunftsdienste, Kurzwahldienste, Massenverkehrsdienste, Neuartige Dienste oder Premium Dienste sowie die Sperre von ausländische Rufnummern. Der Kunde verpflichtet sich, die solche Verbindungen herstellen, behält sich der ISP vornicht gegen diese Bestimmungen zu verstoßen.
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