Verbot von Umladungen, Beiladungen, Weitergabe Musterklauseln

Verbot von Umladungen, Beiladungen, Weitergabe. Um- bzw. Zuladungen sind bei Komplettladungen ausnahmslos unzulässig. Es gilt weiters ein ausnahmsloses Beiladeverbot, außer der Auftraggeber ordnet dies schriftlich an. Die Beauftragung eines Subfrachtführers ist nur unter ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des zuständigen Disponenten des Auftraggebers zulässig. Sollte der Einsatz von Subfrachtführern vom Auftraggeber ausnahmsweise gestattet werden, müssen diese vom Auftragnehmer vorher streng geprüft werden und bereits mehrere Aufträge (mindestens 5) nachweislich ordnungsgemäß für diesen durchgeführt haben. Die Vergabe von Ladungen an Subunternehmer, die nicht mit dem Auftragnehmer bereits vorher in Geschäftsbeziehung standen, insbesondere über Frachtenbörsen, ist ausnahmslos untersagt. Ein Stapeln der Ware (zB um zusätzlichen Laderaum etc. zu schaffen) ist ebenso ausdrücklich verboten! Für die Verletzung einer dieser Bestimmungen wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlossene Konventionalstrafe in Höhe von € 5.000,-, unabhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe, vereinbart. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch wird davon nicht berührt. Ladungen dürfen auf keinen Fall ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Auftraggebers in ein Lager/Zwischenlager/Warenhaus umgeladen werden. Bei einem Zuwiderhandeln wird eine Pönale in Höhe von 95 % der Fracht verrechnet.
Verbot von Umladungen, Beiladungen, Weitergabe. Um- bzw. Zuladungen sind bei Komplettladungen ausnahmslos unzulässig. Es gilt weiters ein ausnahmsloses Beiladeverbot, außer der Auftraggeber ordnet dies schriftlich an. Die Beauftragung eines Subfrachtführers ist nur unter ausdrücklicher the LSP, the principal is entitled to hire a replacement vehicle and to charge a contractual penalty in the amount of the freight to be paid for the replacement vehicle, to the LSP. Any further claim for damages remains unaffected. In any case, 25% of the freight price will be charged in case of order cancellation. if the loading order contains "DUMMY" license plates or no license plates at all, they are not correct or change, the LSP is obliged to inform the principal of the correct license plate immediately. This way the LSP avoids delays in loading and processing the freight bill.
Verbot von Umladungen, Beiladungen, Weitergabe. ✓ Obligations with regard to driving times and rest periods The contractor/carrier guarantees to comply with all provisions that apply in the EU as a result of the introduction of the European Mobility Package. This also applies to the provisions of the Austrian Wage and Social Dumping Prevention Act (LSD-BG) and comparable regulations applicable in Europe. Should claims be made against the principal in any way due to violations by the contractor/carrier, he shall fully indemnify and hold the principal harmless. 4. Cancellation, non-acceptance of freight The transport order of the principal is binding. In the event of non-acceptance of the cargo or the transport order by the contractor, the principal is entitled to purchase a replacement vehicle and charge the contractor a contractual penalty in the amount of the freight to be paid for the replacement vehicle. Any further claim for damages remains unaffected. In any case, 25% of the freight price is charged if the order is cancelled. The principal can cancel the transport order free of charge up to one hour before the agreed loading date. 5. Prohibition of transshipment, additional cargo, transfer Transshipment or additional cargo are not permitted for complete loads without exception. Furthermore,
Verbot von Umladungen, Beiladungen, Weitergabe. Um- bzw. Zuladungen sind bei Komplettladungen ausnahmslos unzulässig. Weiters gilt ein ausnahmsloses Beiladeverbot, wenn die beigeladenen Güter die ursprünglichen Güter beschädigen können, bzw. Zusammenladeverbote bestehen. Die Beauftragung eines Subfrachtführers ist nur unter ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des zuständigen Disponenten des Auftraggebers introduction of the European Mobility Package. This also applies to the provisions of the Austrian Wage and Social Dumping Prevention Act (LSD-BG) and comparable regulations applicable in Europe. Should claims be made against the principal in any way due to violations by the contractor/carrier, he shall fully indemnify and hold the principal harmless. The transport order of the principal is binding. In the event of non-acceptance of the cargo or the transport order by the contractor, the principal is en- titled to purchase a replacement vehicle and charge the contractor a contractual penalty in the amount of the freight to be paid for the replace- ment vehicle. Any further claim for damages remains unaffected. In any case, 25% of the freight price is charged if the order is cancelled. The principal can cancel the transport order free of charge up to one hour before the agreed loading date. Transshipment or additional cargo are not permitted for complete loads without exception. Furthermore, there is an absolute ban on additional cargo, if the additional cargo can damage the original cargo or if there are restrictions for mixed loading. The com- missioning of a sub freight carrier is only permitted with the express written consent of the principal’s rel- evant dispatcher. Should the use of sub freight zulässig. Sollte der Einsatz von Subfrachtführern vom Auftraggeber ausnahmsweise gestattet werden, müssen diese vom Auftragnehmer vorher streng geprüft werden und bereits mehrere Aufträge (mindestens 5) nachweislich ordnungsgemäß für diesen durchgeführt haben. Die Vergabe von Ladungen an Subunternehmer, die nicht mit dem Auftragnehmer bereits vorher in Geschäftsbeziehungen standen, insbesondere über Frachtenbörsen, ist ausnahmslos untersagt. Ein Stapeln der Ware ist nur dann zulässig, wenn hierdurch weder die Ware selbst noch andere Waren beschädigt werden und die Angaben auf den Lademitteln (zum Beispiel Transportbox Stapelfaktor 3 + 1) oder auf der Ware selbst eingehalten werden. Für die Verletzung einer dieser Bestimmungen wird eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgeschlo...

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