Common use of Verbotene Nutzungen Clause in Contracts

Verbotene Nutzungen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewalt-verherrlichende, rassistische oder offensichtlich illegale Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Die Protokollierung des Datenverkehrs (Internetverbindungen) wird für 30 Tage gespeichert. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in begründeten Fällen des Verdachts von Missbrauch bei den zuständigen IT-Mitarbeitern geltend machen. Dabei wird innerhalb der Schule mind. das „Vier- Augen-Prinzip“ beachtet bzw. je nach Sachverhalt der Datenschutzbeauftragte / Lehrerpersonalrat hinzugezogen. Nutzerdaten (z.B. Unterrichtsmaterial / -ergebnisse) werden nach Austreten der Anwender aus der Schulorganisation spätestens nach einem Monat, bzw. zu Beginn des 2. Monats eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Nutzerdaten zu sichten und zu kontrollieren. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks, Installation von Software, Nutzung eigener Software sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Wechselmedien, die zur Speicherung von unterrichtsbezogenen Daten dienen, sind hiervon ausgenommen. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem oder in das Internet ist zu vermeiden. Der von der Schule zur Verfügung gestellte persönliche Speicherplatz für jeden Benutzer (sog. „Home-Laufwerk“) ist in seiner Größe und schulabhängig in den Dateitypen (Speicherung von z.B. MP3s, Videofilmen, usw.) beschränkt. Täuschungsversuche jeglicher Art gegen die vorstehende Regelung werden der Schulleitung mitgeteilt und können schulordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist untersagt, hard-/software- oder netzwerktechnische Sicherheitsmechanismen zu überwinden oder außer Kraft zu setzen. Durch den installierten Antivirenschutz auf den Systemen wird ein Virus bei Zugriff auf die Daten erkannt und vom System zum Selbstschutz automatisch gelöscht – dies gilt uneingeschränkt, wo sich dieser befindet (z.B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien).

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Samples: bertajourdan.de, theobald-ziegler.frankfurt.schule.hessen.de

Verbotene Nutzungen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewalt-verherrlichendegewaltverherrlichende, rassistische oder offensichtlich illegale Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Die Protokollierung des Datenverkehrs (Internetverbindungen) wird für 30 Tage gespeichert. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in begründeten Fällen des Verdachts von Missbrauch bei den zuständigen IT-Mitarbeitern geltend machen. Dabei wird innerhalb der Schule mind. das „Vier- Augen-Prinzip“ beachtet bzw. je nach Sachverhalt der der/die Datenschutzbeauftragte / und Lehrerpersonalrat hinzugezogen. Nutzerdaten (z.B. Unterrichtsmaterial / -ergebnisse) werden nach Austreten der Anwender aus der Schulorganisation spätestens nach einem Monat, bzw. zu Beginn des 2. Monats eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Nutzerdaten zu sichten und zu kontrollieren. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks, Installation von Software, Nutzung eigener Software sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Wechselmedien, die zur Speicherung von unterrichtsbezogenen Daten dienen, sind hiervon ausgenommen. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem oder in das Internet ist zu vermeiden. Der von der Schule zur Verfügung gestellte persönliche Speicherplatz für jeden Benutzer (sog. „Home-Laufwerk“) ist in seiner Größe und schulabhängig in den Dateitypen (Speicherung von z.B. MP3s, Videofilmen, usw.) beschränkt. Täuschungsversuche jeglicher Art gegen die vorstehende Regelung werden der Schulleitung mitgeteilt und können schulordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist untersagt, hard-/software- Hard-/Software- oder netzwerktechnische Sicherheitsmechanismen zu überwinden oder außer Kraft zu setzen. Durch den installierten Antivirenschutz auf den Systemen wird ein Virus bei Zugriff auf die Daten erkannt und vom System zum Selbstschutz automatisch gelöscht – dies gilt uneingeschränkt, wo sich dieser befindet (z.B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien).

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Samples: fdg-frankfurt.de

Verbotene Nutzungen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewalt-verherrlichendegewaltverherrlichende, rassistische oder offensichtlich illegale Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Die Protokollierung des Datenverkehrs (Internetverbindungen) wird für 30 Tage gespeichert. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in begründeten Fällen des Verdachts von Missbrauch bei den zuständigen IT-Mitarbeitern geltend machen. Dabei wird innerhalb der Schule mind. das „Vier- Augen-Prinzip“ beachtet bzw. je nach Sachverhalt die/der Datenschutzbeauftragte / Lehrerpersonalrat oder der Personalrat der Lehrerinnen und Lehrer hinzugezogen. Nutzerdaten Die Daten der Nutzerinnen und Nutzer (z.B. Unterrichtsmaterial / -ergebnisse) werden nach Austreten der Anwender aus der Schulorganisation spätestens nach einem Monat, bzw. zu Beginn des 2. Monats eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Nutzerdaten zu sichten und zu kontrollieren. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks, Installation von Software, Nutzung eigener Software sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Wechselmedien, die zur Speicherung von unterrichtsbezogenen Daten dienen, sind hiervon ausgenommen. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem oder in das Internet ist zu vermeiden. Der von der Schule zur Verfügung gestellte persönliche Speicherplatz für jede Benutzerin / jeden Benutzer (sog. „Home-Laufwerk“) ist in seiner Größe und schulabhängig in den Dateitypen (Speicherung von z.B. MP3s, Videofilmen, usw.) beschränkt. Täuschungsversuche jeglicher Art gegen die vorstehende Regelung werden der Schulleitung mitgeteilt und können schulordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist untersagt, hard-/software- Hard-/Software- oder netzwerktechnische Sicherheitsmechanismen zu überwinden oder außer Kraft zu setzen. Durch den installierten Antivirenschutz auf den Systemen wird ein Virus bei Zugriff auf die Daten erkannt und vom System zum Selbstschutz automatisch gelöscht – dies gilt uneingeschränkt, wo sich dieser befindet (z.B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien).

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Samples: www.schule-am-ried.de

Verbotene Nutzungen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewalt-verherrlichendegewaltverherrlichende, rassistische oder offensichtlich illegale Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Die Protokollierung des Datenverkehrs (Internetverbindungen) wird für 30 Tage gespeichertSchule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in begründeten Fällen des Verdachts von Missbrauch bei den zuständigen IT-Mitarbeitern geltend und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. Dabei wird innerhalb der Schule mind. das „Vier- ,,Vier-Augen-Prinzip“ beachtet bzw. je nach Sachverhalt der Datenschutzbeauftragte / Lehrerpersonalrat hinzugezogen. Nutzerdaten (z.B. Unterrichtsmaterial / -ergebnisse) werden nach Austreten der Anwender aus der Schulorganisation spätestens nach einem Monat, bzw. zu Beginn des 2. Monats eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Nutzerdaten zu sichten und zu kontrollieren" beachtet. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks, Installation von Software, Nutzung eigener Software sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Wechselmedien, die zur Speicherung von unterrichtsbezogenen Daten dienen, sind hiervon ausgenommen. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem oder in das Internet ist zu vermeiden. Der von der Schule zur Verfügung gestellte persönliche Speicherplatz für jeden Benutzer (sog. ,,Home-Laufwerk“) ist in seiner Größe und schulabhängig in den Dateitypen (Speicherung von z.B. MP3s, Videofilmen, usw.) beschränkt. Täuschungsversuche jeglicher Art gegen die vorstehende Regelung werden der Schulleitung mitgeteilt und können schulordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist untersagt, hard-/software- oder netzwerktechnische Sicherheitsmechanismen zu überwinden oder außer Kraft zu setzen. Durch den installierten Antivirenschutz auf den Systemen wird ein Virus bei Zugriff auf die Daten erkannt und vom System zum Selbstschutz automatisch gelöscht - dies gilt uneingeschränkt, wo sich dieser befindet (z.B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien).

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Samples: ebs-realschule.de

Verbotene Nutzungen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewalt-verherrlichendegewaltverherrlichende, rassistische oder offensichtlich illegale Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Die Protokollierung des Datenverkehrs (Internetverbindungen) wird für 30 Tage gespeichert. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in begründeten Fällen des Verdachts von Missbrauch bei den zuständigen IT-Mitarbeitern geltend machen. Dabei wird innerhalb der Schule mind. das „Vier- Augen-Prinzip“ beachtet bzw. je nach Sachverhalt der Datenschutzbeauftragte / Lehrerpersonalrat hinzugezogen. Nutzerdaten (z.B. Unterrichtsmaterial / -ergebnisse) werden nach Austreten der Anwender aus der Schulorganisation spätestens nach einem Monat, bzw. zu Beginn des 2. Monats eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Nutzerdaten zu sichten und zu kontrollieren. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks, Installation von Software, Nutzung eigener Software sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Wechselmedien, die zur Speicherung von unterrichtsbezogenen Daten dienen, sind hiervon ausgenommen. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem oder in das Internet ist zu vermeiden. Der von der Schule zur Verfügung gestellte persönliche Speicherplatz für jeden Benutzer (sog. „Home-Laufwerk“) ist in seiner Größe und schulabhängig in den Dateitypen (Speicherung von z.B. MP3s, Videofilmen, usw.) beschränkt. Täuschungsversuche jeglicher Art gegen die vorstehende Regelung werden der Schulleitung mitgeteilt und können schulordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist untersagt, hard-/software- oder netzwerktechnische Sicherheitsmechanismen zu überwinden oder außer Kraft zu setzen. Durch den installierten Antivirenschutz auf den Systemen wird ein Virus bei Zugriff auf die Daten erkannt und vom System zum Selbstschutz automatisch gelöscht – dies gilt uneingeschränkt, wo sich dieser befindet (z.B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien).

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Samples: www.helmholtzschule-frankfurt.de

Verbotene Nutzungen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewalt-verherrlichende, rassistische oder offensichtlich illegale Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Die Protokollierung des Datenverkehrs (Internetverbindungen) wird für 30 Tage gespeichert. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in begründeten Fällen des Verdachts von Missbrauch bei den zuständigen IT-Mitarbeitern geltend machen. Dabei wird innerhalb der Schule mind. das „Vier- AugenVier-Augen- Prinzip“ beachtet bzw. je nach Sachverhalt der Datenschutzbeauftragte / Lehrerpersonalrat Vertrauenslehrer hinzugezogen. Nutzerdaten (z.B. Unterrichtsmaterial / -ergebnisse) werden nach Austreten der Anwender aus der Schulorganisation spätestens nach einem Monat, bzw. zu Beginn des 2. Monats eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Nutzerdaten zu sichten und zu kontrollieren. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks, Installation von Software, Nutzung eigener Software sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Wechselmedien, die zur Speicherung von unterrichtsbezogenen Daten dienen, sind hiervon ausgenommen. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem oder in das Internet ist zu vermeiden. Der von der Schule zur Verfügung gestellte persönliche Speicherplatz für jeden Benutzer (sog. „Home-Laufwerk“) ist in seiner Größe und schulabhängig in den Dateitypen (Speicherung von z.B. MP3s, Videofilmen, usw.) beschränkt. Täuschungsversuche jeglicher Art gegen die vorstehende Regelung werden der Schulleitung mitgeteilt und können schulordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist untersagt, hard-/software- Hard-/Software- oder netzwerktechnische Sicherheitsmechanismen zu überwinden oder außer Kraft zu setzen. Durch den installierten Antivirenschutz auf den Systemen wird ein Virus bei Zugriff auf die Daten erkannt und vom System zum Selbstschutz automatisch gelöscht – dies gilt uneingeschränkt, wo sich dieser befindet (z.B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien).

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Samples: www.les-frankfurt.de

Verbotene Nutzungen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewalt-verherrlichendegewaltverherrlichende, rassistische oder offensichtlich illegale Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung unverzüglich zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Andere Personen dürfen durch die von den Lernenden erstellten Inhalte nicht diskriminiert werden. Die Protokollierung Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn des Datenverkehrs (Internetverbindungen2. Monats eines jeden neuen  Xxxxxx(Ny) wird für 30 Tage gespeichert/ Xxxxxxx(Her) Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauchs der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in begründeten Fällen des Verdachts von Missbrauch bei den zuständigen IT-Mitarbeitern geltend und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. Dabei wird innerhalb der Schule mind. das „Vier- Augen-Prinzip“ beachtet bzw. je nach Sachverhalt der Datenschutzbeauftragte / Lehrerpersonalrat hinzugezogen. Nutzerdaten (z.B. Unterrichtsmaterial / Unterrichtsmaterial/ -ergebnisse) werden nach Austreten der Anwender aus der Schulorganisation spätestens nach einem Monat, bzw. zu Beginn des 2. Monats eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Nutzerdaten zu sichten und zu kontrollieren. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks, Installation von Software, Nutzung eigener Software sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Wechselmedien, die zur Speicherung von unterrichtsbezogenen Daten dienen, sind hiervon ausgenommen. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem oder in das Internet ist zu vermeiden. Der von der Schule zur Verfügung gestellte persönliche Speicherplatz für jeden Benutzer (sog. „Home-Laufwerk“) ist in seiner Größe und schulabhängig in den Dateitypen (Speicherung von z.B. MP3s, Videofilmen, usw.) beschränkt. Es ist den Lehrkräften erlaubt auf die Home-Laufwerke der Lernenden zuzugreifen. Täuschungsversuche jeglicher Art gegen die vorstehende Regelung werden der Schulleitung mitgeteilt und können schulordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist untersagt, hard-/software- oder netzwerktechnische Sicherheitsmechanismen zu überwinden oder außer Kraft zu setzen. Computer, Drucker, Scanner etc. sind vom Benutzer / Anwender beim Verlassen auszuschalten. Durch den installierten Antivirenschutz auf den Systemen wird ein Virus bei Zugriff auf die Daten erkannt und vom System zum Selbstschutz automatisch gelöscht – dies gilt uneingeschränkt, wo sich dieser befindet (z.B. auch auf mitgebrachten WechselmedienWechseldatenträgern).

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Samples: www.ziehenschule.de