Common use of Verbrauch der Zeitguthaben Clause in Contracts

Verbrauch der Zeitguthaben. Für den Verbrauch der Zeitguthaben gilt: Der Arbeitgeber kann einseitig und ohne Vorankündigungsfrist den Verbrauch von 50 % des jeweiligen Zeitguthabens anordnen. Der Verbrauch kann auch während überlassungsfreier Zeiten (Stehzeiten), jedoch nur in ganzen Tagen (ausgenommen Reste) angeordnet werden; der Verbrauch während der Kündigungsfrist bei Arbeitgeberkündigung kann nicht angeordnet werden. Der Arbeitnehmer kann unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 2 Wochen den Verbrauch von 50 % einseitig festlegen.

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Samples: talentra.at, files.permont.at, jimdo-storage.global.ssl.fastly.net

Verbrauch der Zeitguthaben. 6. Für den Verbrauch der Zeitguthaben gilt: Der Arbeitgeber kann einseitig und ohne Vorankündigungsfrist den Verbrauch von 50 60 % des jeweiligen Zeitguthabens anordnen. Der Verbrauch kann auch während überlassungsfreier Zeiten (Stehzeiten), jedoch nur in ganzen Tagen (ausgenommen Reste) angeordnet werden; der Verbrauch während der Kündigungsfrist bei Arbeitgeberkündigung kann nicht angeordnet werden. Der Arbeitnehmer kann unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 2 Wochen den Verbrauch von 50 40 % einseitig festlegen.. Abgeltung von Zeitguthaben bei Ende eines Arbeitsverhältnisses

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Samples: www.jobcreativ.com, www.work4life.at

Verbrauch der Zeitguthaben. Für den Verbrauch der Zeitguthaben gilt: Der Arbeitgeber kann einseitig und ohne Vorankündigungsfrist den Verbrauch von 50 60 % des jeweiligen Zeitguthabens anordnen. Der Verbrauch kann auch während überlassungsfreier Zeiten (Stehzeiten), jedoch nur in ganzen Tagen (ausgenommen Reste) angeordnet werden; der Verbrauch Ver- brauch während der Kündigungsfrist bei Arbeitgeberkündigung kann nicht angeordnet werden. Der Arbeitnehmer kann unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 2 Wochen den Verbrauch von 50 40 % einseitig festlegen.. Zeitausgleich für Überstunden

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Samples: www.hasibeder.at, www.lis-linz.at

Verbrauch der Zeitguthaben. Für den Verbrauch der Zeitguthaben gilt: Der Arbeitgeber kann einseitig und ohne Vorankündigungsfrist den Verbrauch von 50 50% des jeweiligen Zeitguthabens anordnen. Der Verbrauch kann auch während überlassungsfreier Zeiten (Stehzeiten), jedoch nur in ganzen Tagen (ausgenommen Reste) angeordnet werden; der Verbrauch Ver- brauch während der Kündigungsfrist bei Arbeitgeberkündigung kann nicht angeordnet werden. Der Arbeitnehmer kann unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 2 Wochen den Verbrauch von 50 50% einseitig festlegen.

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Samples: www.jobmeister.at

Verbrauch der Zeitguthaben. Für den Verbrauch der Zeitguthaben gilt: Der Arbeitgeber kann einseitig und ohne Vorankündigungsfrist den Verbrauch von 50 50% des jeweiligen Zeitguthabens anordnen. Der Verbrauch kann auch während überlassungsfreier Zeiten (Stehzeiten), jedoch nur in ganzen Tagen (ausgenommen Reste) angeordnet werden; der Verbrauch Ver- brauch während der Kündigungsfrist bei Arbeitgeberkündigung kann nicht angeordnet werden. Der Arbeitnehmer kann unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist Vorankündigungs- frist von 2 Wochen den Verbrauch von 50 50% einseitig festlegen.

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Samples: www.wko.at

Verbrauch der Zeitguthaben. Für den Verbrauch der Zeitguthaben gilt: Der Arbeitgeber kann einseitig und ohne Vorankündigungsfrist den Verbrauch von 50 % des jeweiligen Zeitguthabens anordnen. Der Verbrauch kann auch während überlassungsfreier überlas- sungsfreier Zeiten (Stehzeiten), jedoch nur in ganzen Tagen (ausgenommen ausge- nommen Reste) angeordnet werden; der Verbrauch während der Kündigungsfrist Kün- digungsfrist bei Arbeitgeberkündigung kann nicht angeordnet werden. Der Arbeitnehmer kann unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 2 Wochen den Verbrauch von 50 % einseitig festlegen.

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Samples: www.adecco.at