Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform Musterklauseln

Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform. TUI nimmt derzeit nicht an einem – für sie freiwil- ligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter xxxx://xx.xxxxxx. eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitig- keiten (OS-Plattform) von unseren Kunden nicht genutzt werden.
Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform. Die TUI Deutschland GmbH und Wolters Reisen GmbH nehmen derzeit nicht an einem – für sie freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streit- beilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungs- gesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrecht- licher Streitigkeiten (OS-Plattform) von unseren Kunden nicht genutzt werden.
Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform. Die TravelPro Reise GmbH nimmt derzeit nicht an einem – für sie freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS- Plattform) von unseren Kunden nicht genutzt werden.
Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform. 9.1 Der Vermittler ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil. 9.2 Der Vermittler weist den Xxxx hiermit auf die von der EU-Kommission unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ betriebene Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten hin.
Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform. Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Strei- tigkeiten bereit. TUI D und Wolters Reisen GmbH (mit Ausnahme der Marken „atraveo“ und „TUI Villas“). nehmen derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.
Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform. (1) 5vorFlug ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle auch nicht teil. (2) 5vorFlug weist den Kunden hiermit auf die von der EU-Kommission unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ betriebenen Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrecht- licher Streitigkeiten hin.

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  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Streitbeilegung Gütliche Streitbeilegung

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.