Verbrauchsschätzung. Wenn die Größe des Fehlers nicht einwandfrei feststellbar ist, oder eine Messeinrichtung keine Werte anzeigt, ermittelt der Stromlieferant den Verbrauch nach folgendem Verfahren: a. durch Schätzung auf Grund des Verbrauchs einer vorangegangenen gleichartigen Ableseperiode oder b. durch Berechnung des Durchschnittsverbrauchs. Dabei werden der Durchschnittsverbrauch vor der letzten fehlerfreien Erfassung und der Durchschnittsverbrauch nach Feststellung und Beseitigung des Fehlers zugrunde gelegt. In beiden Fällen (lit a. und lit b.) müssen die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden.
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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen