Verbreitungsrecht. 1. Ausübende Künstler haben das ausschliessliche Recht zu erlauben, dass das Original und Vervielfältigungsstücke ihrer auf Tonträgern festgelegten Darbietungen durch Verkauf oder sonstige Eigentumsübertragung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 2. Dieser Vertrag berührt nicht die Freiheit der Vertragsparteien, gegebenenfalls zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen sich das Recht nach Absatz 1 nach dem ersten mit Erlaubnis des ausübenden Künstlers erfolgten Verkaufs des Originals oder eines Vervielfältigungsstücks oder der ersten sonstigen Eigentumsübertragung erschöpft.
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Samples: Wipo Treaty on Performances and Phonograms (Wppt), Wipo Vertrag Über Darbietungen Und Tonträger (Wppt)
Verbreitungsrecht. (1. ) Ausübende Künstler haben das ausschliessliche ausschließliche Recht zu erlauben, dass das Original und Vervielfältigungsstücke Vervielfälti- gungsstücke ihrer auf Tonträgern festgelegten Darbietungen durch Verkauf oder sonstige Eigentumsübertragung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
(2. ) Dieser Vertrag berührt nicht die Freiheit der Vertragsparteien, gegebenenfalls zu bestimmen, unter welchen wel- chen Voraussetzungen sich das Recht nach Absatz 1 nach dem ersten mit Erlaubnis des ausübenden Künstlers erfolgten Verkaufs des Originals oder eines Vervielfältigungsstücks oder der ersten sonstigen Eigentumsübertragung Eigentumsübertra- gung erschöpft.
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Samples: Wipo Vertrag Über Darbietungen Und Tonträger (Wppt), Wipo Vertrag Über Darbietungen Und Tonträger (Wppt)
Verbreitungsrecht. 1. Ausübende Künstler haben das ausschliessliche Recht zu erlauben, dass das Original und Vervielfältigungsstücke ihrer auf Tonträgern in audiovisuellen Festlegungen festgelegten Darbietungen durch Verkauf oder sonstige Eigentumsübertragung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
2. Dieser Vertrag berührt nicht die Freiheit der Vertragsparteien, gegebenenfalls zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen sich das Recht nach Absatz 1 nach dem ersten mit Erlaubnis des der ausübenden Künstlers Künstler erfolgten Verkaufs des Originals oder eines Vervielfältigungsstücks oder der ersten sonstigen Eigentumsübertragung erschöpft.
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Samples: Vertrag Über Den Schutz Von Audiovisuellen Darbietungen
Verbreitungsrecht. 1. ) Ausübende Künstler haben das ausschliessliche Recht zu erlauben, dass das Original und Vervielfältigungsstücke ihrer auf Tonträgern festgelegten festge- legten Darbietungen durch Verkauf oder sonstige Eigentumsübertragung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
2. ) Dieser Vertrag berührt nicht die Freiheit der Vertragsparteien, gegebenenfalls gege- benenfalls zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen sich das Recht nach Absatz Abs. 1 nach dem ersten mit Erlaubnis des ausübenden Künstlers erfolgten Verkaufs des Originals oder eines Vervielfältigungsstücks oder der ersten sonstigen Eigentumsübertragung erschöpft.
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Samples: Wipo Vertrag Über Darbietungen Und Tonträger (Wppt)