Verbreitungsrecht. (1) Die Hersteller von Tonträgern haben das ausschließliche Recht zu erlauben, dass das Original und Ver- vielfältigungsstücke ihrer Tonträger durch Verkauf oder sonstige Eigentumsübertragung der Öffentlichkeit zu- gänglich gemacht werden. (2) Dieser Vertrag berührt nicht die Freiheit der Vertragsparteien, gegebenenfalls zu bestimmen, unter wel- chen Voraussetzungen sich das Recht nach Absatz 1 nach dem ersten mit Erlaubnis des Tonträgerherstellers erfolgten Verkaufs des Originals oder eines Vervielfältigungsstücks oder der ersten sonstigen Eigentumsübertra- gung erschöpft.
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Samples: Wipo Vertrag Über Darbietungen Und Tonträger (Wppt), Wipo Vertrag Über Darbietungen Und Tonträger (Wppt)
Verbreitungsrecht. (1) . Die Hersteller von Tonträgern haben das ausschließliche ausschliessliche Recht zu erlauben, dass das Original und Ver- vielfältigungsstücke Vervielfältigungsstücke ihrer Tonträger durch Verkauf oder sonstige sons- tige Eigentumsübertragung der Öffentlichkeit zu- gänglich zugänglich gemacht werden.
(2) . Dieser Vertrag berührt nicht die Freiheit der Vertragsparteien, gegebenenfalls zu bestimmen, unter wel- chen welchen Voraussetzungen sich das Recht nach Absatz 1 nach dem ersten mit Erlaubnis des Tonträgerherstellers erfolgten Verkaufs des Originals oder eines Vervielfältigungsstücks oder der ersten sonstigen Eigentumsübertra- gung Eigentumsübertragung erschöpft.
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Samples: Wipo Treaty on Performances and Phonograms (Wppt), Wipo Vertrag Über Darbietungen Und Tonträger (Wppt)
Verbreitungsrecht. (1) Die Hersteller von Tonträgern haben das ausschließliche ausschliessliche Recht zu erlauben, dass das Original und Ver- vielfältigungsstücke Vervielfältigungsstücke ihrer Tonträger durch Verkauf oder sonstige Eigentumsübertragung der Öffentlichkeit zu- gänglich zugänglich gemacht werden.
(2) Dieser Vertrag berührt nicht die Freiheit der Vertragsparteien, gegebenenfalls gege- benenfalls zu bestimmen, unter wel- chen welchen Voraussetzungen sich das Recht nach Absatz Abs. 1 nach dem ersten mit Erlaubnis des Tonträgerherstellers erfolgten Verkaufs des Originals oder eines Vervielfältigungsstücks oder der ersten sonstigen Eigentumsübertra- gung Eigentumsübertragung erschöpft.
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