Common use of Vereinbarung über Vertriebsvergütungen Clause in Contracts

Vereinbarung über Vertriebsvergütungen. 1 Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhält der Vermittler/Berater in den meisten Fällen eine Vertriebs- provision (Ausgabeaufschlag), deren Höhe sich nach der Art der Fonds sowie der ausgebenden Fondsgesellschaft richtet. Die Höhe kann bis zu 6 % des zu investierenden Betrages liegen. 2 In Ergänzung hierzu erhält der Vermittler/Berater auf die Bestände des/der Kunden Vertriebsfolgeprovisionen. Die Zahlung der Vertriebsfolgeprovision erfolgt aus der Verwaltungsvergütung der Fonds und wird für den Zeitraum der Haltedauer der Fondsanteile gewährt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach der jeweiligen Ausgestaltung in der Vertriebsvereinbarung sowie der Art der Fonds und variiert zwischen 0 und 1,55 % p.a. der investierten Beträge. Dem/den Kunden entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten, da die Vertriebsfolgeprovision aus der Verwaltungsvergütung der jeweiligen Fonds gezahlt wird. 3 Die vorgenannten Vertriebsprovisionen können ganz oder teilweise an die jeweiligen Vertriebsorganisationen oder Vermittler, die in direktem Endkundenkontakt stehen weitergeleitet werden. 4 Darüber hinaus erhält der Vermittler/Berater unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (z.B. Schulungen, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Informationsmaterial, geringfügige Zuwendungen in Form von Aufmerksamkeiten). 5 Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Zuwendungen kann/können der/die Kunde/n bei dem Vermittler/Berater erfragen. 6 Der/die Kunde/n verzichtet/verzichten mit seiner/ihrer Unterschrift darauf, aus den oben dargestellten Provisionszahlungs- flüssen bestehende und zukünftige Ansprüche, abweichend von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesor- gung (§§ 665, 667 BGB), bei dem Vermittler/Berater und/oder der Vertriebsorganisation, mit der der Vermittler/Berater zu- sammenarbeitet, geltend zu machen. Die in § 3 beschriebenen Leistungen werden durch eine gesonderte Gebühr (Servicegebühr) in Höhe von 1,0 % p.a. inkl. MwSt. des jeweiligen Depotvolumens zum jeweiligen Abrechnungstermin nach Quartalsende erhoben.

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Samples: Rahmenvereinbarung Für Fondsgeschäfte

Vereinbarung über Vertriebsvergütungen. 1 Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhält der VermittlerBerater/Berater Vermittler und seine Vermittler- und Abwicklungsstelle in den meisten Fällen eine Vertriebs- provision Vertriebsprovision (Ausgabeaufschlag), deren Höhe sich nach der Art der Fonds sowie der ausgebenden Fondsgesellschaft richtet. Die Höhe kann bis zu 6 % des zu investierenden Betrages liegen. 2 In Ergänzung hierzu erhält der VermittlerBerater/Berater Vermittler und seine Vermittler- und Abwicklungsstelle auf die Bestände des/der Kunden Vertriebsfolgeprovisionen. Die Zahlung der Vertriebsfolgeprovision erfolgt aus der Verwaltungsvergütung der Fonds und wird für den Zeitraum der Haltedauer der Fondsanteile gewährt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach der jeweiligen Ausgestaltung in der Vertriebsvereinbarung sowie der Art der Fonds und variiert zwischen 0 und 1,55 % p.a. der investierten Beträge. Dem/Dem/ den Kunden entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten, da die Vertriebsfolgeprovision aus der Verwaltungsvergütung der jeweiligen jewei- ligen Fonds gezahlt wird. 3 Die vorgenannten Vertriebsprovisionen können ganz oder teilweise an die jeweiligen Vertriebsorganisationen oder Vermittler, die in direktem Endkundenkontakt stehen stehen, weitergeleitet werden. 4 Darüber hinaus erhält der VermittlerBerater/Berater Vermittler unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (z.B. Schulungen, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Informationsmaterial, geringfügige Zuwendungen in Form von Aufmerksamkeiten). 5 Der/die Kunde/n erhält/erhalten vor der Vermittlung einen beispielhaften Überblick (Ex-Ante Betrachtung) über einmalige und laufen- de Kosten des Produkts und der Dienstleistung und die an seinen Berater/Vermittler gezahlten Provisionen. Jährlich erhält/er- halten der/die Kunde/n eine exakte Berechnung über die Kosten und Provisionen. Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Zuwendungen Zuwen- ungen kann/können der/die Kunde/n bei dem VermittlerBerater/Berater Vermittler erfragen. 6 Der Berater/Vermittler und seine Vermittler- und Abwicklungsstelle erhält die oben aufgelisteten Zuwendungen, die dazu be- stimmt sind, die Qualität seiner Beratung/Vermittlung bzw. seiner Dienstleistungen zu verbessern. Als Gegenleistung erhält der Kunde eine nicht-unabhängige Beratung/Vermittlung, einen Zugang zu einer breiten Palette geeigneter Wertpapierprodukte vielfältiger Emittenten, einen jährlichen Geeignetheitstest und den Zugang zu einer Kundenapp/Onlinezugang, mit der er sein Portfolio beobachten und anpassen kann. Die Vermittler- und Abwicklungsstelle des Beraters/Vermittlers erhält Anteile dieser Zuwendungen für den laufenden Ausbau der technischen Infrastruktur und der Servicetools. Der/die Kunde/n verzichtetver- zichtet/verzichten mit seiner/ihrer Unterschrift darauf, aus den oben dargestellten Provisionszahlungs- flüssen Provisionszahlungsflüssen bestehende und zukünftige zu- künftige Ansprüche, abweichend von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesor- gung Geschäftsbesorgung (§§ 665, 667 BGB), bei dem VermittlerBerater/Berater Vermittler und/oder der Vertriebsorganisation, mit der der VermittlerBerater/Berater zu- sammenarbeitetVermittler zusammenarbeitet, geltend zu machen. Die in § Punkt 3 beschriebenen Leistungen werden durch eine gesonderte Gebühr (Servicegebühr) in Höhe von 1,0 1,19 % p.a. inkl. MwSt. des jeweiligen Depotvolumens zum jeweiligen Abrechnungstermin nach Quartalsende erhoben.

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Vereinbarung über Vertriebsvergütungen. 1 Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhält der VermittlerBerater/Berater Vermittler und seine Vermittler- und Abwicklungsstelle in den meisten Fällen eine Vertriebs- provision Vertriebsprovision (Ausgabeaufschlag), deren Höhe sich nach der Art der Fonds sowie der ausgebenden Fondsgesellschaft Fonds- gesellschaft richtet. Die Höhe kann bis zu 6 % des zu investierenden Betrages liegen. 2 In Ergänzung hierzu erhält der VermittlerBerater/Berater Vermittler und seine Vermittler- und Abwicklungsstelle auf die Bestände des/der Kunden VertriebsfolgeprovisionenVertriebs- folgeprovisionen. Die Zahlung der Vertriebsfolgeprovision erfolgt aus der Verwaltungsvergütung der Fonds und wird für den Zeitraum der Haltedauer der Fondsanteile gewährt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach der jeweiligen Ausgestaltung in der Vertriebsvereinbarung sowie der Art der Fonds und variiert zwischen 0 und 1,55 % p.a. der investierten Beträge. Dem/den Kunden entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten, da die Vertriebsfolgeprovision aus der Verwaltungsvergütung der jeweiligen jewei- ligen Fonds gezahlt wird. 3 Die vorgenannten Vertriebsprovisionen können ganz oder teilweise an die jeweiligen Vertriebsorganisationen oder Vermittler, die in direktem Endkundenkontakt stehen stehen, weitergeleitet werden. 4 Darüber hinaus erhält der VermittlerBerater/Berater Vermittler unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (z.B. Schulungen, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Informationsmaterial, geringfügige Zuwendungen in Form von Aufmerksamkeiten). 5 Der/die Kunde/n erhält/erhalten vor der Vermittlung einen beispielhaften Überblick (Ex-Ante Betrachtung) über einmalige und laufende Kosten des Produkts und der Dienstleistung und die an seinen Berater/Vermittler gezahlten Provisionen. Jährlich erhält/erhalten der/die Kunde/n eine exakte Berechnung über die Kosten und Provisionen. Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Zuwendungen Zuwenungen kann/können der/die Kunde/n bei dem VermittlerBerater/Berater Vermittler erfragen. 6 Der Berater/Vermittler und seine Vermittler- und Abwicklungsstelle erhält die oben aufgelisteten Zuwendungen, die dazu bestimmt sind, die Qualität seiner Beratung/Vermittlung bzw. seiner Dienstleistungen zu verbessern. Als Gegenleistung erhält der Kunde eine nicht-unab- hängige Beratung/Vermittlung, einen Zugang zu einer breiten Palette geeigneter Wertpapierprodukte vielfältiger Emittenten, einen jährlichen Angemessenheitstest (Vermittlung – nicht bei Execution Only), einen jährlichen Geeignetheitstest (Beratung) und den Zugang zu einer Kundenapp/Onlinezugang, mit der er sein Portfolio beobachten und anpassen kann. Die Vermittler- und Abwicklungsstelle des Beraters/Vermittlers erhält Anteile dieser Zuwendungen für den laufenden Ausbau der technischen Infrastruktur und der Servicetools. Der/die Kunde/n verzichtet/verzichten mit seiner/ihrer Unterschrift darauf, aus den oben dargestellten Provisionszahlungs- flüssen Provisions- zahlungsflüssen bestehende und zukünftige Ansprüche, abweichend von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesor- gung Geschäfts- besorgung (§§ 665, 667 BGB), bei dem VermittlerBerater/Berater Vermittler und/oder der Vertriebsorganisation, mit der der VermittlerBerater/Berater zu- sammenarbeitetVermittler zusammenar- beitet, geltend zu machen. Die in § Punkt 3 beschriebenen Leistungen werden durch eine gesonderte Gebühr (ServicegebührServiceentgelt) in Höhe von 1,0 1,19 % p.a. inkl. 19 % MwSt. (entspricht 1,00 % p.a. exkl. MwSt) des jeweiligen Depotvolumens zum jeweiligen Abrechnungstermin nach Quartalsende erhoben.

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Vereinbarung über Vertriebsvergütungen. 1 Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhält der VermittlerBerater/Berater Vermittler und seine Vermittler- und Abwicklungsstelle in den meisten Fällen eine Vertriebs- provision Vertriebsprovision (Ausgabeaufschlag), deren Höhe sich nach der Art der Fonds sowie der ausgebenden Fondsgesellschaft Fonds- gesellschaft richtet. Die Höhe kann bis zu 6 % des zu investierenden Betrages liegen. 2 In Ergänzung hierzu erhält der VermittlerBerater/Berater Vermittler und seine Vermittler- und Abwicklungsstelle auf die Bestände des/der Kunden VertriebsfolgeprovisionenVertriebs- folgeprovisionen. Die Zahlung der Vertriebsfolgeprovision erfolgt aus der Verwaltungsvergütung der Fonds und wird für den Zeitraum der Haltedauer der Fondsanteile gewährt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach der jeweiligen Ausgestaltung in der Vertriebsvereinbarung sowie der Art der Fonds und variiert zwischen 0 und 1,55 % p.a. der investierten Beträge. Dem/den Kunden entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten, da die Vertriebsfolgeprovision aus der Verwaltungsvergütung der jeweiligen jewei- ligen Fonds gezahlt wird. 3 Die vorgenannten Vertriebsprovisionen können ganz oder teilweise an die jeweiligen Vertriebsorganisationen oder Vermittler, die in direktem Endkundenkontakt stehen stehen, weitergeleitet werden. 4 Darüber hinaus erhält der VermittlerBerater/Berater Vermittler unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (z.B. Schulungen, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Informationsmaterial, geringfügige Zuwendungen in Form von Aufmerksamkeiten). 5 Der/die Kunde/n erhält/erhalten vor der Vermittlung einen beispielhaften Überblick (Ex-Ante Betrachtung) über einmalige und laufende Kosten des Produkts und der Dienstleistung und die an seinen Berater/Vermittler gezahlten Provisionen. Jährlich erhält/erhalten der/die Kunde/n eine exakte Berechnung über die Kosten und Provisionen. Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Zuwendungen Zuwenungen kann/können der/die Kunde/n bei dem VermittlerBerater/Berater Vermittler erfragen. 6 Der Berater/Vermittler und seine Vermittler- und Abwicklungsstelle erhält die oben aufgelisteten Zuwendungen, die dazu bestimmt sind, die Qualität seiner Beratung/Vermittlung bzw. seiner Dienstleistungen zu verbessern. Als Gegenleistung erhält der Kunde eine nicht-unab- hängige Beratung/Vermittlung, einen Zugang zu einer breiten Palette geeigneter Wertpapierprodukte vielfältiger Emittenten, einen jährlichen Angemessenheitstest (Vermittlung – nicht bei Execution Only), einen jährlichen Geeignetheitstest (Beratung) und den Zugang zu einer Kundenapp/Onlinezugang, mit der er sein Portfolio beobachten und anpassen kann. Die Vermittler- und Abwicklungsstelle des Beraters/Vermittlers erhält Anteile dieser Zuwendungen für den laufenden Ausbau der technischen Infrastruktur und der Servicetools. Der/die Kunde/n verzichtet/verzichten mit seiner/ihrer Unterschrift darauf, aus den oben dargestellten Provisionszahlungs- flüssen Provisions- zahlungsflüssen bestehende und zukünftige Ansprüche, abweichend von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesor- gung Geschäfts- besorgung (§§ 665, 667 BGB), bei dem VermittlerBerater/Berater Vermittler und/oder der Vertriebsorganisation, mit der der VermittlerBerater/Berater zu- sammenarbeitetVermittler zusammenar- beitet, geltend zu machen. Die in § Punkt 3 beschriebenen Leistungen werden durch eine gesonderte Gebühr (ServicegebührServiceentgelt) in Höhe von 1,0 1 % p.a. inkl. 19 % MwSt. (entspricht 0,84 % p.a. exkl. MwSt) des jeweiligen Depotvolumens zum jeweiligen Abrechnungstermin nach Quartalsende erhoben.

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Vereinbarung über Vertriebsvergütungen. 1 Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhält der VermittlerBerater/Berater Vermittler in den meisten Fällen eine Vertriebs- provision (Ausgabeaufschlag), deren Höhe sich nach der Art der Fonds sowie der ausgebenden Fondsgesellschaft richtet. Die Höhe kann bis zu 6 % des zu investierenden Betrages liegen. 2 In Ergänzung hierzu erhält der VermittlerBerater/Berater Vermittler auf die Bestände des/der Kunden Vertriebsfolgeprovisionen. Die Zahlung der Vertriebsfolgeprovision erfolgt aus der Verwaltungsvergütung der Fonds und wird für den Zeitraum der Haltedauer der Fondsanteile gewährt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach der jeweiligen Ausgestaltung in der Vertriebsvereinbarung sowie der Art der Fonds und variiert zwischen 0 und 1,55 % p.a. der investierten Beträge. Dem/den Kunden entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten, da die Vertriebsfolgeprovision aus der Verwaltungsvergütung der jeweiligen Fonds gezahlt wird. 3 Die vorgenannten Vertriebsprovisionen können ganz oder teilweise an die jeweiligen Vertriebsorganisationen oder Vermittler, die in direktem Endkundenkontakt stehen weitergeleitet werden. 4 Darüber hinaus erhält der VermittlerBerater/Berater Vermittler unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (z.B. Schulungen, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Informationsmaterial, geringfügige Zuwendungen in Form von Aufmerksamkeiten). 5 Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Zuwendungen kann/können der/die Kunde/n bei dem VermittlerBerater/Berater Vermittler erfragen. 6 Der/die Kunde/n verzichtet/verzichten mit seiner/ihrer Unterschrift darauf, aus den oben dargestellten Provisionszahlungs- flüssen bestehende und zukünftige Ansprüche, abweichend von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesor- gung (§§ 665, 667 BGB), bei dem VermittlerBerater/Berater Vermittler und/oder der Vertriebsorganisation, mit der der VermittlerBerater/Berater Vermittler zu- sammenarbeitet, geltend zu machen. Die in § 3 beschriebenen Leistungen werden durch eine gesonderte Gebühr (Servicegebühr) in Höhe von 1,0 % p.a. inkl. MwSt. des jeweiligen Depotvolumens zum jeweiligen Abrechnungstermin nach Quartalsende erhoben.

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