Vereinfachte Zollverfahren Musterklauseln

Vereinfachte Zollverfahren. 1. Jede Vertragspartei sieht vereinfachte Zollverfahren vor, die transparent und effizient sind und auf die Kostensenkung und bessere Planbarkeit für die Wirtschaftsbeteiligten, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, abzielen. Leichterer Zugang zu zollrechtlichen Vereinfachungen wird auch zugelassenen Händlern nach objektiven und diskriminierungsfreien Kriterien gewährt.
Vereinfachte Zollverfahren. Von den Vertragsparteien werden Maßnahmen erlassen oder beibehalten, mit denen Händler oder Wirtschaftsbeteiligte, welche die von deren jeweiligen Gesetzen und sonstigen Vorschriften vorgesehenen Kriterien erfüllen, eine weitergehende Vereinfachung der Zollverfahren in Anspruch nehmen können. Diese Maßnahmen können Folgendes umfassen:
Vereinfachte Zollverfahren. Von den Vertragsparteien werden Maßnahmen erlassen oder beibehalten, mit denen Wirtschaftsbeteiligte, welche die von deren jeweiligen Gesetzen und sonstigen Vorschriften vorgesehenen Kriterien erfüllen, eine weitergehende Vereinfachung der Zollverfahren in Anspruch nehmen können. Diese Maßnahmen können Zollanmeldungen mit reduzierten Daten- oder Belegsätzen oder periodische Zollanmeldungen für die Festsetzung und Zahlung von Zöllen und Steuern für Mehrfacheinfuhren innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Überlassung der eingeführten Waren oder andere Verfahren, welche die zügige Überlassung bestimmter Sendungen vorsehen, umfassen.