Verfügbarkeit /Beeinträchtigung der Erreichbarkeit Musterklauseln

Verfügbarkeit /Beeinträchtigung der Erreichbarkeit. 3.1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ermöglicht Canon dem Vertragspartner die Nutzung der Cloud Lösung 24 h am Tag an 7 Tagen die Woche mit einer mittleren Verfügbarkeit gemäß der Produktbeschreibung, bezogen auf ein Jahr gemessen am Übergabepunkt. Ausgenommen hiervon sind Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit der Cloud Lösung, die ihre Ursache im IT System des Vertragspartners oder in der Anbindung an den Übergabepunkt haben (z.B. Störung bei Telekommunikationsanbietern). Ebenfalls davon ausgenommen sind Ausfallzeiten infolge regelmäßiger Wartungen oder technischer Verbesserung der Cloud Lösung, insbesondere der eingesetzten Hard- und Software (geplante Downtime). Ausfallzeiten infolge der geplanten Downtimes sind im Rahmen der Vergütung bereits berücksichtigt.
Verfügbarkeit /Beeinträchtigung der Erreichbarkeit. 7. Pflichten des Nutzers
Verfügbarkeit /Beeinträchtigung der Erreichbarkeit. 6.1 SPEKTRA bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der „SPEKTRA Cloud“. Jedoch können bei technischen Störun- gen (z. B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware­ und Softwarefehler, technische Prob- leme in den Datenleitungen) und durch Maßnah- men, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, vorübergehende Unterbrechungen und/oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit sowie auch Datenverluste ein- treten. Das gleiche gilt für Anpassungen, Ände- rungen, Ergänzungen und Wartungsarbeiten.
Verfügbarkeit /Beeinträchtigung der Erreichbarkeit. 3.1 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ermöglicht HKC dem Vertragspartner die Nutzung der Cloud Lösung 24 h am Tag an 7 Tagen die Woche mit einer mittleren Verfügbarkeit gemäß der Produktbeschreibung. Ausgenommen hiervon sind Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit der Cloud Lösung, die ihre Ursache im IT-System des Vertragspartners oder in der Anbindung an den Übergabepunkt haben (z. B. Störung bei Telekommunikationsanbietern) haben. Ebenfalls davon ausgenommen sind Ausfallzeiten infolge regelmäßiger Wartungen oder technischer Verbesserung der Cloud Lösung, insbesondere der eingesetzten Hard- und Software (geplante Downtime). Ausfallzeiten infolge der geplanten Downtimes sind im Rahmen der Vergütung bereits berücksichtigt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.