Verfahren bei Mängeln Musterklauseln

Verfahren bei Mängeln. Der Beschicker ist bei Mängeln nach 6.1 und 6.2 verpflichtet, das Vatertier Zug um Zug gegen Erstattung des Steigpreises zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer, der Kosten der tierärztlichen Untersuchungen sowie der Transportkosten, mit Ausnahme der des Transportes vom Versteigerungsort zum Aufstellort des Vatertieres, zurückzunehmen. Forderung auf Erstattung von Futtergeld sowie sonstige Forderungen nach §488 BGB können weder vom Käufer noch vom Beschicker erhoben werden, wenn das Tier innerhalb einer normalen Frist von 4 bis 6 Tagen zurückgenommen oder eine andere Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wird bzw. bei Nachweis der Deckfähigkeit bzw. Befruchtungsfähigkeit vom Käufer wieder übernommen wird. Der Beschicker ist berechtigt, bei Reklamationen nach 6.1 oder 6.2 das Vatertier auf seine Kosten in seinem Stall auf Deckfähigkeit oder Befruchtungsfähigkeit zu überprüfen und bei Reklamationen nach 6.2 das Vatertier und die gedeckten Tiere durch einen Tierarzt untersuchen zu lassen. Überführt der Beschicker den Bullen in seinen oder in einen neutralen Stall, geht die Gefahr auf ihn über. Wird innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der vom Käufer gemachten Anzeige, dass das Vatertier nicht deckt, oder innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vom Käufer gemachten Anzeige, dass das Vatertier nicht befruchtet, vom Beschicker nachgewiesen, dass das Vatertier normal deckt oder befruchtet, so hat der Käufer das Vatertier gegen Zahlung der dem Beschicker entstandenen Untersuchungskosten und Transportkosten abzunehmen. Der Beschicker haftet nicht, wenn er beweisen kann, dass die Mängel auf Umstände zurückzuführen sind, die nach dem Übergang der Gefahr auf den Käufer entstanden sind.
Verfahren bei Mängeln. 11.1. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen, auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind sofort, bei verpackter Ware innerhalb von 8 Kalendertagen, durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware beim Käufer.
Verfahren bei Mängeln. 11.1 Der Kunde wird Betrieb und Warenannahme so führen, dass Mängel an den Ersatzteilen, Plant Components und Verbrauchs- materialien unverzüglich erkannt werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.