Verfahren bei Verhandlungen auf Betriebsebene. 1 Vertritt ein Unternehmen die Meinung, es sei nicht imstan- de, die von den Parteien oder vom Schiedsgericht beschlos- sene Lohnanpassung voll oder teilweise auszurichten, oder macht es besondere Umstände geltend, meldet es dies seiner Arbeitgeberorganisation, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der zwischen den Parteien getroffenen Verabredung oder der Eröffnung des Schiedsspruches. Der Arbeitgeberverband sorgt für die Aufnahme von Verhand- lungen mit dem zuständigen Unia-Sekretär, gegebenenfalls auch mit dem Arbeitgeberverband und dem Zentralsekreta- riat der Gewerkschaft Unia.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement), Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement), Gesamtarbeitsvertrag
Verfahren bei Verhandlungen auf Betriebsebene. 1 Vertritt ein Unternehmen die Meinung, es sei nicht imstan- deim- stande, die von den Parteien oder vom Schiedsgericht beschlos- sene be- schlossene Lohnanpassung voll oder teilweise auszurichtenauszurich- ten, oder macht es besondere Umstände geltend, meldet es dies seiner Arbeitgeberorganisation, und zwar innerhalb inner- halb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der zwischen den Parteien getroffenen Verabredung oder der Eröffnung des Schiedsspruches. Der Arbeitgeberverband sorgt für die Aufnahme von Verhand- lungen Verhandlungen mit dem zuständigen Unia-Unia- Sekretär, gegebenenfalls auch mit dem Arbeitgeberverband Arbeitgeberver- band und dem Zentralsekreta- riat Zentralsekretariat der Gewerkschaft Unia.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Der Schweizerischen Uhren Und Mikrotechnikindustrie
Verfahren bei Verhandlungen auf Betriebsebene. 1 Vertritt ein Unternehmen die Meinung, es sei nicht imstan- deimstande, die von den Parteien oder vom Schiedsgericht beschlos- sene beschlossene Lohnanpassung voll oder teilweise auszurichten, oder macht es besondere Umstände geltend, meldet es dies seiner ArbeitgeberorganisationArbeitgeber- organisation, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der zwischen den Parteien getroffenen Verabredung oder der Eröffnung des Schiedsspruches. Der Arbeitgeberverband sorgt für die Aufnahme von Verhand- lungen Verhandlungen mit dem zuständigen Unia-Syna- Sekretär, gegebenenfalls auch mit dem Arbeitgeberverband und dem Zentralsekreta- riat Zentralsekretariat der Gewerkschaft UniaSyna.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)