Verfahren zur Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der getroffenen Maßnahmen Musterklauseln

Verfahren zur Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der getroffenen Maßnahmen. 3.1 Existiert ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung? ☐ nein ☒ ja ISO27001 - Audits
Verfahren zur Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der getroffenen Maßnahmen. Regelmäßige interne Bewertung und Prüfung der eingesetzten Technologie und Maßnahmen. Beratung und Prüfung durch Hersteller und verschiedenen externe Partnerfirmen. Da aufgrund der Dienstleistung nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Auftragnehmer Informationen des Auftraggebers zur Kenntnis nimmt, die einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen, bzw. den Auftragnehmer als Dienstleister an der beruflichen Tätigkeit des Auftraggebers, die einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt, mitwirkt, gilt die nachfolgende Vereinbarung in Ergänzung der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Durch die Kenntnisnahme der dem Berufsgeheimnis unterliegenden Daten durch den Auftragnehmer liegt ein Offenbaren im Sinne des § 203 StGB vor. Diese Offenbarung ist strafrechtlich nicht relevant, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit des Auftragnehmers erforderlich ist. Gleiches gilt für Offenbarungen seitens des Auftragnehmers gegenüber deren Auftragnehmer (Unterauftragnehmer des Auftraggebers), die etwa in mehrstufigen Unterauftragsverhältnissen eingeschaltet werden. Gegenüber einem IT-Dienstleister ist das Offenbaren erforderlich, damit der Berufsgeheimnisträger dessen Tätigkeit (Wartung, Einrichtung etc. der IT- Anlagen) in Anspruch nehmen kann. Der Auftragnehmer wird verpflichtet, • eine Kenntnisnahme der Daten, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, auf das Erforderliche zu beschränken, • die Verarbeitung der Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten durchzuführen, • für die Verarbeitung nur die Mitarbeiter einzusetzen, die durch den Auftragnehmer schriftlich auf die Verschwiegenheit nach § 203 StGB verpflichtet wurden. • für die Verarbeitung nur die Subunternehmer einzusetzen, die durch den Auftragnehmer auf die Verschwiegenheit nach § 203 StGB verpflichtet wurden. Ferner müssen die Subunternehmer die gleichen Anforderungen erfüllen, die der Auftragnehmer aus dieser Vereinbarung trifft. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass hinsichtlich der dem Berufsgeheimnis unterliegenden Daten ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53a StPO besteht. Über die Ausübung des Rechtes auf Zeugnisverweigerung entscheidet der Berufsgeheimnisträger des Auftraggebers. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die dem Berufsgeheimnis unterliegenden Daten, die sich im Gewahrsam des Auftragnehmers zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung befinden, dem Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 2 S. 2 StPO unterliegen. Einer Sicherstellung ist zu widerspr...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.