Verfahrensspezifische Kennzahlen / Auswertungen Musterklauseln

Verfahrensspezifische Kennzahlen / Auswertungen. Die Ermittlung von verfahrensspezifischen Kennzahlen soll dazu dienen, dass der Auftraggeber Steuerungsmöglichkeiten für eine reibungslose Nutzung des IT-Verfahrens und für den eigenen Dienstbetrieb generieren kann. Sofern zum IT-Verfahren die Voraussetzungen gegeben sind, bietet der Auftragnehmer an, regelmäßige Auswertungen zu Betriebsdaten durchzuführen: Anzahl der Anwender Anzahl anwendender Fachbereiche oder Dienststellen Anzahl von Vorgängen / Fachobjekten durchschnittliche Dauer von Bearbeitungs- oder Erledigungszeiten zu bestimmten Vorgängen Anzahl übermittelter Datensätze zu Datenübermittlungen Anzahl erstellter Dokumente / Bescheide … Die Auswertungen erfolgen pro Monat Quartal Halbjahr Jahr Der Auftragnehmer kann mit der regelmäßigen Überwachung von verfahrensspezifischen Abläufen beauftragt werden, sofern diese Bestandteile des IT-Verfahrens sind und nicht zum Leistungsspektrum des Technischen Verfahrensmanagements gehören. Folgende Leistungen werden beauftragt: Überwachung von Datenübermittlungen Auswertung von Protokollen Kontrolle von Import- / Exportfunktionen Überwachung von Schnittstellen zwischen Modulen / Komponenten des IT-Verfahrens …

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