Verfügbarkeit der Leistungen. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet cc cloud dem Kunden eine Verfügbarkeit der Leistungen von 99,5% bei 12-monatiger Betrachtungsweise. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreich- barkeit der Leistungen während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit dem Kunden abge- stimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten, sowie geplante und mit dem Kunden abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen während dieser Zeiten. Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 24:00 Uhr und 05:00 Uhr. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von cc cloud liegen (z. B. höhere Ge- walt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen cc cloud aufgrund • einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, An- griffe durch Trojaner) oder aufgrund • einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität den Zu- gang zu den Leistungen vorübergehend einschränkt. cc cloud wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen Interessen ihrer Kunden soweit als möglich Rücksicht nehmen und alles cc cloud Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung schnellstmöglich aufzuheben. 32.1 Die Verantwortlichkeit von cc cloud für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnitt- stellen des Rechenzentrums von cc cloud bzw. deren Subunternehmer zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 32.2 Soweit mit dem Kunden ein Service Level Agreement vereinbart ist, gelten dessen Regelungen bei Abweichungen vorrangig.
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Verfügbarkeit der Leistungen. 53.1 Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet cc cloud NETWORK ASSISTANCE dem Kunden eine Verfügbarkeit der Leistungen von 99,599,5 % bei 12-monatiger zwölfmonatiger Betrachtungsweise. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreich- barkeit Erreichbarkeit der Leistungen während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH dem Kunden abge- stimmter abgestimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten, sowie geplante und mit dem Kunden abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen außer Betrieb nahmen während dieser Zeiten. Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 24:00 Uhr 22 und 05:00 8 Uhr. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von cc cloud NETWORK ASSISTANCE liegen (z. B. höhere Ge- waltGewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen cc cloud NETWORK ASSISTANCE aufgrund • einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, An- griffe Angriffe durch Trojaner) ), oder aufgrund • einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder unter der Netzintegrität den Zu- gang Zugang zu den Leistungen vorübergehend einschränkt. cc cloud NETWORK ASSISTANCE wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen berechtigten Interessen ihrer des Kunden soweit so weit als möglich Rücksicht nehmen und alles cc cloud ihr Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung Zugangsbeschränkungen schnellstmöglich aufzuheben.
32.1 53.2 Die Verantwortlichkeit von cc cloud NETWORK ASSISTANCE für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnitt- stellen Datenschnittstellen des Rechenzentrums von cc cloud NETWORK ASSISTANCE bzw. deren Subunternehmer zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
32.2 53.3 Soweit mit dem Kunden ein Service Level Service-Level-Agreement vereinbart ist, gelten dessen Regelungen bei Abweichungen vorrangig.
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Verfügbarkeit der Leistungen. 77.1 Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet cc cloud DIGIHAUS GMBH dem Kunden eine Verfügbarkeit der Leistungen von 99,599 % bei 12-monatiger zwölfmonatiger Betrachtungsweise. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreich- barkeit Erreichbarkeit der Leistungen während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit dem Kunden abge- stimmter abgestimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten, sowie geplante und mit dem Kunden abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen außer Betrieb nahmen während dieser Zeiten. Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 24:00 Uhr und 05:00 Uhr. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von cc cloud DIGIHAUS GMBH liegen (z. B. höhere Ge- waltGewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen cc cloud DIGIHAUS GMBH aufgrund • einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, An- griffe Angriffe durch Trojaner) ), oder aufgrund • einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder unter der Netzintegrität den Zu- gang Zugang zu den Leistungen vorübergehend einschränkt. cc cloud DIGIHAUS GMBH wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen berechtigten Interessen ihrer des Kunden soweit so weit als möglich Rücksicht nehmen und alles cc cloud Zumutbare ihr zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung Zugangsbeschränkungen schnellstmöglich aufzuheben.
32.1 77.2 Die Verantwortlichkeit von cc cloud DIGIHAUS GMBH für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnitt- stellen Datenschnittstellen des Rechenzentrums von cc cloud DIGIHAUS GMBH bzw. deren Subunternehmer zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
32.2 77.3 Soweit mit dem Kunden ein Service Level Service-Level-Agreement vereinbart ist, gelten dessen Regelungen bei Abweichungen vorrangig.
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Verfügbarkeit der Leistungen. Soweit zwischen den Parteien nicht 76.1Soweit nichts anderes ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet cc cloud sector27 GmbH dem Kunden eine Verfügbarkeit der Leistungen von 99,599,5 % bei 12-monatiger zwölfmonatiger Betrachtungsweise. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreich- barkeit Erreichbarkeit der Leistungen während der regulären Wartungsfenster und/oder während der mit dem Kunden abge- stimmter abgestimmten Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten, Umbauarbeiten sowie geplante und mit dem Kunden abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen während dieser Zeiten. Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 24:00 Uhr 9 und 05:00 16 Uhr. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter weiterhin Zeiträume, in welchen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von cc cloud sector27 GmbH liegen (z. B. höhere Ge- waltGewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter weiterhin Zeiträume, in welchen cc cloud sector27 GmbH aufgrund • einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, An- griffe Angriffe durch Trojaner) ), oder aufgrund • einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder unter der Netzintegrität den Zu- gang Zugang zu den Leistungen vorübergehend einschränkt. cc cloud sector27 GmbH wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen berechtigten Interessen ihrer des Kunden soweit als so weit wie möglich Rücksicht nehmen und alles cc cloud ihr Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung Zugangsbeschränkungen schnellstmöglich aufzuheben.
32.1 Die Verantwortlichkeit von cc cloud für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnitt- stellen des Rechenzentrums von cc cloud bzw. deren Subunternehmer zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
32.2 Soweit mit dem Kunden ein Service Level Agreement vereinbart ist, gelten dessen Regelungen bei Abweichungen vorrangig.
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Verfügbarkeit der Leistungen. 53.1 Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet cc cloud NETWORK ASSISTANCE dem Kunden eine Verfügbarkeit der Leistungen von 99,599,5 % bei 12-monatiger zwölfmonatiger Betrachtungsweise. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreich- barkeit Erreichbarkeit der Leistungen während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH dem Kunden abge- stimmter abgestimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten, sowie geplante und mit dem Kunden abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen außer Betrieb nahmen während dieser Zeiten. Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 24:00 Uhr 22 und 05:00 8 Uhr. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von cc cloud NETWORK ASSISTANCE liegen (z. B. höhere Ge- waltGewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen cc cloud NETWORK ASSISTANCE aufgrund • einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, An- griffe Angriffe durch Trojaner) ), oder aufgrund • einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder unter der Netzintegrität den Zu- gang Zugang zu den Leistungen vorübergehend einschränkt. cc cloud NETWORK ASSISTANCE wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen berechtigten Interessen ihrer des Kunden soweit so weit als möglich Rücksicht nehmen und alles cc cloud ihr Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung Zugangsbeschränkungen schnellstmöglich aufzuheben.
32.1 53.2 Die Verantwortlichkeit von cc cloud NETWORK ASSISTANCE für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnitt- stellen Datenschnittstellen des Rechenzentrums von cc cloud NETWORK ASSISTANCE bzw. deren Subunternehmer zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
32.2 53.3 Soweit mit dem Kunden ein Service Level Service-Level-Agreement vereinbart ist, gelten dessen Regelungen bei Abweichungen vorrangig.
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Verfügbarkeit der Leistungen. 32.1 Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet cc cloud BEC dem Kunden eine Verfügbarkeit der Leistungen von 99,599 % bei 12-monatiger Betrachtungsweise. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreich- barkeit Erreichbarkeit der Leistungen während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit dem Kunden abge- stimmter abgestimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten, sowie geplante und mit dem Kunden abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen während dieser Zeiten. Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 24:00 23:00 Uhr und 05:00 06:00 Uhr. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von cc cloud BEC liegen (z. B. höhere Ge- waltGewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen cc cloud BEC aufgrund • - einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, An- griffe Angriffe durch Trojaner) oder aufgrund • - einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität den Zu- gang Zugang zu den Leistungen vorübergehend einschränkt. cc cloud BEC wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen Interessen ihrer Kunden soweit als möglich Rücksicht nehmen und alles cc cloud BEC Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung schnellstmöglich aufzuheben.
32.1 32.2 Die Verantwortlichkeit von cc cloud BEC für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnitt- stellen Datenschnittstellen des Rechenzentrums von cc cloud BEC bzw. deren Subunternehmer zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
32.2 32.3 Soweit mit dem Kunden ein Service Level Agreement vereinbart ist, gelten dessen Regelungen bei Abweichungen vorrangig.
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Verfügbarkeit der Leistungen. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet cc cloud codecentric dem Kunden eine Verfügbarkeit der Leistungen von 99,5% bei 12-monatiger Betrachtungsweise. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreich- barkeit der Leistungen während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit dem Kunden abge- stimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten, sowie geplante und mit dem Kunden abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen während dieser Zeiten. Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 24:00 Uhr und 05:00 Uhr. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von cc cloud codecentric liegen (z. B. höhere Ge- waltGewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen cc cloud codecentric aufgrund • einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, An- griffe durch Trojaner) oder aufgrund • einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität den Zu- gang zu den Leistungen vorübergehend einschränkt. cc cloud codecentric wird bei einer solchen Entscheidung Entschei- dung auf die berechtigen Interessen ihrer Kunden soweit als möglich Rücksicht nehmen und alles cc cloud codecentric Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung schnellstmöglich aufzuheben.
32.1 Die Verantwortlichkeit von cc cloud codecentric für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnitt- stellen Daten- schnittstellen des Rechenzentrums von cc cloud codecentric bzw. deren Subunternehmer zu den öffentlichen DatennetzenDa- tennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
32.2 Soweit mit dem Kunden ein Service Level Agreement vereinbart ist, gelten dessen Regelungen bei Abweichungen vorrangig.
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