Verfügungsrahmen. Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des mitgeteilten mo- natlichen Verfügungsrahmens nutzen. Innerhalb dieses Rahmens gilt für den Bargeldservice das mitgeteilte tägliche Verfügungslimit. Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Landesbank eine Herabsetzung vereinbaren. Sofern der mit der Firma vereinbarte Gesamtverfügungsrah- men nicht eingehalten wird, kann die Sparkasse/Landesbank weitere Kar- tenverfügungen des Karteninhabers unabhängig vom Verfügungsrahmen seiner Kreditkarte ablehnen.
Verfügungsrahmen. Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des vereinbarten monatlichen Verfügungs- rahmens (zzgl. eines etwaigen Guthabens auf dem Kartenkonto) und nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist (finanzielle Nutzungsgrenze). Innerhalb dieses Rahmens gilt für den Bargeldservice das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene tägliche Verfügungslimit. Der Karteninhaber kann mit der Bank eine Änderung des Verfügungsrahmens vereinbaren. Die Bank ist berechtigt, den mitgeteilten Verfügungsrahmen mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu reduzieren. Der monatliche Verfügungsrahmen steht dem Haupt- und Zusatzkarteninhaber gemeinschaftlich zur Verfügung.
Verfügungsrahmen. Eine Erhöhung des Verfügungsrahmens der Zusatzkarte können der Hauptkarteninhaber und der Zusatzkarteninhaber nur gemeinsam mit der Sparkasse/Landesbank vereinbaren; eine Herabsetzung des Verfügungs- rahmens können sowohl der Hauptkarteninhaber als auch der Zusatzkar- teninhaber mit der Sparkasse/Landesbank vereinbaren.
Verfügungsrahmen. Eine Änderung des Verfügungsrahmens der Zusatzkarte können der Hauptkarteninhaber und der Zusatzkarteninhaber nur gemeinsam mit der Bank vereinbaren.
Verfügungsrahmen. Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner digitalen Kreditkarte nur im Rahmen des für die Kreditkarte vereinbarten Verfügungsrahmens vornehmen. Bei jeder Nutzung wird geprüft, ob der Verfügungsrahmen durch vorangegangene Verfügungen (mit der digitalen oder der physischen Kreditkarte) bereits ausgeschöpft ist. Der Karteninhaber kann mit der Bank eine Änderung des Verfügungsrahmens der Kreditkarte oder des täglichen Verfügungslimits vereinbaren.
Verfügungsrahmen. 5.1 Der Karteninhaber darf seine Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen seines von der Bank ge- nehmigten Verfügungsrahmens verwenden, sodass ein Ausgleich seiner Umsätze vollständig und fristgerecht (vgl. Ziffer 7) gewährleistet ist. Der aktuelle Verfügungsrahmen wird dem Karteninhaber in der BankingApp in der Rubrik „Benachrichtigungen“ angezeigt.
Verfügungsrahmen. Der Verfügungsrahmen ist bei Auszahlungen im SB-Sparverkehr auf einen Betrag von 2.000 Euro pro Kalendermonat beschränkt. Für Dienstleistun- gen des Zahlungsverkehrs kann der SB-Sparverkehr nicht genutzt werden.
Verfügungsrahmen. Die Nutzung der Karte ist lediglich im Rahmen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Karten- inhabers sowie innerhalb des Verfügungsrahmens gestattet. Grundsätzlich kann die Bank jederzeit in an- gemessenem Rahmen die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Karteninhabers anhand von Selbstauskünften und aktuellen Vermögensnachweisen verlangen. Die Bank ist bei Nichteinhaltung des Verfügungsrahmens berechtigt, den sofortigen Ausgleich der Forderungen zu verlangen. Eine eventuelle Genehmigung einzelner Kartenverfügungen führt nicht zu einer Erhöhung des eingeräumten Verfügungs- rahmens. Der Karteninhaber hat Überschreitungen des Verfügungsrahmens unverzüglich auszugleichen. Die Bank ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den Verfügungsrahmen einseitig zu reduzieren und weitere Kartenverfügungen abzulehnen. Der Verfügungsrahmen kann schrittweise, maximal bis zu ei- ner Höhe von 00.000 €, erhöht werden. Die Erhöhung oder Reduzierung des Verfügungsrahmens wird die Bank dem Karteninhaber mindestens in Textform mitteilen.
Verfügungsrahmen. Der Karteninhaber darf die Karte nur innerhalb des Verfügungsrahmens der Karte und nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Kartenum sätze bei Fälligkeit gewährleistet ist (finanzielle Nutzungsgrenze). Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze nicht einhält, ist comdirect berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen. Die Genehmigung einzelner Kartenumsätze führt weder zur Einräumung eines Kredites, noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredites auf dem Girokonto, son dern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Übersteigt die Buchung von Karten umsätzen ein vorhandenes Kontoguthaben oder einen vorher für das Konto eingeräumten Kredit, so führt die Buchung zu einer geduldeten Kontoüberziehung. comdirect ist berechtigt, in diesem Fall den höheren Zinssatz für geduldete Kontoüberziehungen zu verlangen. Soweit solche Verfügungen nicht oder nicht in voller Höhe ausgeglichen werden, ist comdirect berechtigt, nach Mahnung dem Karteninhaber den jeweiligen für geduldete Kontoüberziehungen geltenden Sollzinssatz in Rechnung zu stellen. Es gelten insoweit die „Bedingungen für die geduldete Konto überziehung“.
Verfügungsrahmen. Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren, bis zu welchem Ver- fügungsrahmen pro Zeiteinheit (z. B. monatlich, wöchentlich oder täglich) bargeldlos bezahlt oder behoben werden kann. Bargeldlose Zahlungen und Bargeldbehebungen unter Verwendung der Kre- ditkarte in einer Wallet werden auf den vereinbarten Verfügungsrahmen der physischen Kreditkarte angerechnet. Änderungen des Verfügungsrahmens müssen zwischen Kreditinstitut und Kontoinhaber individuell vereinbart werden. Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Senkung des Verfügungsrahmens bei der kontoführenden Stelle zu veranlassen.