Verfügungsrahmen. Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des mitgeteilten monatlichen Verfügungsrahmens nutzen. Innerhalb dieses Rahmens gilt für den Bargeldservice das mitgeteilte tägliche Verfügungslimit. Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Landesbank eine Herabsetzung vereinbaren.
Verfügungsrahmen. Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des vereinbarten monatlichen Verfügungs- rahmens (zzgl. eines etwaigen Guthabens auf dem Kartenkonto) und nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist (finanzielle Nutzungsgrenze). Innerhalb dieses Rahmens gilt für den Bargeldservice das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene tägliche Verfügungslimit. Der Karteninhaber kann mit der Bank eine Änderung des Verfügungsrahmens vereinbaren. Die Bank ist berechtigt, den mitgeteilten Verfügungsrahmen mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu reduzieren. Der monatliche Verfügungsrahmen steht dem Haupt- und Zusatzkarteninhaber gemeinschaftlich zur Verfügung.
Verfügungsrahmen. Eine Erhöhung des Verfügungsrahmens der Zusatzkarte können der Hauptkar- teninhaber und der Zusatzkarteninhaber nur gemeinsam mit der Bank vereinba- ren; eine Herabsetzung des Verfügungsrahmens können sowohl der Hauptkar- teninhaber als auch der Zusatzkarteninhaber mit der Bank vereinbaren.
Verfügungsrahmen. Eine Änderung des Verfügungsrahmens der Zusatzkarte können der Hauptkarteninhaber und der Zusatzkarteninhaber nur gemeinsam mit der Bank vereinbaren.
Verfügungsrahmen. Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner digitalen Kreditkarte nur im Rahmen des für die Kreditkarte vereinbarten Verfügungsrahmens vornehmen. Bei jeder Nutzung wird geprüft, ob der Verfügungsrahmen durch vorangegangene Verfügungen (mit der digitalen oder der physischen Kreditkarte) bereits ausgeschöpft ist. Der Karteninhaber kann mit der Bank eine Änderung des Verfügungsrahmens der Kreditkarte oder des täglichen Verfügungslimits vereinbaren.
Verfügungsrahmen. 5.1 Der Karteninhaber darf seine Karte nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie im Rahmen seines von der Bank ge- nehmigten Verfügungsrahmens verwenden, sodass ein Ausgleich seiner Umsätze vollständig und fristgerecht (vgl. Ziffer 7) gewährleistet ist. Der aktuelle Verfügungsrahmen wird dem Karteninhaber in der BankingApp in der Rubrik „Benachrichtigungen“ angezeigt.
Verfügungsrahmen. Die Nutzung der Karte ist lediglich im Rahmen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Karten- inhabers sowie innerhalb des Verfügungsrahmens gestattet. Grundsätzlich kann die Bank jederzeit in an- gemessenem Rahmen die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Karteninhabers anhand von Selbstauskünften und aktuellen Vermögensnachweisen verlangen. Die Bank ist bei Nichteinhaltung des Verfügungsrahmens berechtigt, den sofortigen Ausgleich der Forderungen zu verlangen. Eine eventuelle Genehmigung einzelner Kartenverfügungen führt nicht zu einer Erhöhung des eingeräumten Verfügungs- rahmens. Der Karteninhaber hat Überschreitungen des Verfügungsrahmens unverzüglich auszugleichen. Die Bank ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den Verfügungsrahmen einseitig zu reduzieren und weitere Kartenverfügungen abzulehnen. Der Verfügungsrahmen kann schrittweise, maximal bis zu ei- ner Höhe von 00.000 €, erhöht werden. Die Erhöhung oder Reduzierung des Verfügungsrahmens wird die Bank dem Karteninhaber mindestens in Textform mitteilen.
Verfügungsrahmen. Der Verfügungsrahmen ist bei Auszahlungen im SB-Sparverkehr auf einen Betrag von 2.000 Euro pro Kalendermonat beschränkt. Für Dienstleistun- gen des Zahlungsverkehrs kann der SB-Sparverkehr nicht genutzt werden. Der Zugang zum SB-Sparkonto wird über die Debitkarte und Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN) bewirkt. Nach Auswahl eines zum SB-Spar- verkehr freigegebenen Xxxxxx mittels Display oder Bildschirm des Ter- minals wird der aktuelle Kontosaldo angezeigt. Im Anschluss kann die vorgesehene Transaktion ausgeführt werden. Bei SB-Sparverkehr mit ge- bundenem Sparkassenbuch werden die Daten der erfolgten Transaktion automatisch im Buch ausgedruckt, das zu Beginn der Transaktion in das Terminal einzuführen ist. Bei SB-Sparverkehr mit Loseblatt-Sparkassen- buch werden die Daten der erfolgten Transaktion automatisch zum Aus- druck bereitgestellt. Sie können durch Xxxx der Druckfunktion am selben Gerät oder an einem anderen, hierfür von der Sparkasse zur Verfügung gestellten Gerät vom Kunden mittels Debitkarte und entsprechender Funktionswahl als neues Kontoblatt ausgedruckt werden. Der Kunde wird auf die Möglichkeit, den Ausdruck erstellen zu lassen, bei der Transaktion im Bildschirm/Display hingewiesen. Das neue Kontoblatt ist vom Kontoin- haber im Loseblatt-Sparkassenbuch abzuheften. Der Ausdruck wird im Rahmen der im Zeitpunkt der Abfrage bestehenden technischen Möglich- keiten erstellt. Bei Funktionsstörungen haftet die Sparkasse im Rahmen ihres Verschul- dens. Wird vom Kunden kein Ausdruck angefordert oder kann dieser aus technischen Gründen zum Zeitpunkt der Abfrage nicht erstellt werden und ist die Speicherkapazität des Xxxxxx, z. B. durch Dauerauftragsbuchungen oder Zinsbuchungen, erschöpft, wird die Sparkasse bei Loseblatt-Spar- kassenbüchern ein Kontoblatt erstellen und dem Kontoinhaber zusenden. Unstimmigkeiten im Rahmen des Verfahrensablaufs oder im Zusammen- hang mit dem Kontoausdruck sind der Sparkasse unverzüglich anzuzeigen.
Verfügungsrahmen. Der Verfügungsrahmen ist bei Bargeldauszahlungen im SB-Sparverkehr auf einen Betrag von 2.000 Euro pro Kalendermonat beschränkt. Für Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs kann der SB-Sparverkehr nicht genutzt werden.
Verfügungsrahmen. 4. Die Kartenverwendung ist nur innerhalb des eingeräumten und mitgeteil- ten Verfügungsrahmens zulässig. Der Karteninhaber darf von der Kreditkar- te nur Gebrauch machen, wenn Umsätze mit der Kreditkarte (nachfolgend: artenumsätz “) seinem Konto innerhalb seines Guthabenrahmens oder in nerhalb eines vorher von der Bank für das Kreditkartenkonto eingeräumten Kreditrahmens belastet werden können und er nach seinen gesamten Ein- kommens- und Vermögensverhältnissen in der Lage ist, seine Verbindlichkei- ten gegenüber der Bank vollständig und fristgemäß zu erfüllen.