Finanzielle Nutzungsgrenze Musterklauseln

Finanzielle Nutzungsgrenze. Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Karte nur im Rahmen des jeweiligen Kontoguthabens oder eines vorher für das jeweilige Konto eingeräumten Kredits vornehmen. Auch wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen. Die Buchung solcher Verfügungen auf dem Konto führt zu einer geduldeten Kontoüberziehung.
Finanzielle Nutzungsgrenze. 4.1 Der Teilnehmer darf paydirekt-Zahlungen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder einer von seiner Bank eingeräumten Kontoüberziehung vornehmen, sofern er mit der Bank nichts anderes vereinbart. 4.2 Auch wenn der Teilnehmer diese Nutzungsgrenze bei seinen Zahlungen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, die paydirekt-Zahlung als geduldete Kontoüberziehung auszuführen und den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die der Bank aus der Ausführung der paydirekt-Zahlung entstehen. Diese Nr. 4.2 findet keine Anwendung auf paydirekt-Zahlungen minderjähriger Teilnehmer.
Finanzielle Nutzungsgrenze. Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner VISA Card nur im Rahmen des Kontoguthabens, eines vorher für das Konto ein- geräumten Kredites oder innerhalb des Verfügungsrahmens der Karte vornehmen. Der Kontoinhaber kann mit seiner Bank eine Änderung seines Verfügungsrahmens vereinbaren. Ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit ist durch den Kunden zu gewähr- leisten. Auch wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der VISA Card entstehen. Die Genehmigung einzelner VISA Card Umsätze führt weder zur Einräumung eines Kredites noch zur Erhöhung eines zuvor ein- geräumten Kredites, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der VISA Card Umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Übersteigt die Buchung von VISA Card Umsätzen ein vorhandenes Kontoguthaben oder einen vorher für das Konto eingeräumten Kre- dit, so führt die Buchung zu einer geduldeten Kontoüberziehung.
Finanzielle Nutzungsgrenze. Der Kreditkarteninhaber darf die Kreditkarte nur innerhalb des Verfügungs- rahmens der Kreditkarte und nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Kreditkartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Der Kreditkarteninhaber kann mit der Bank grundsätzlich eine Änderung seines Verfügungsrahmens der Kreditkarte vereinbaren. Auch wenn der Kreditkarteninhaber die finanzi- elle Nutzungsgrenze nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Auf- wendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte entstehen. Die Genehmigung einzelner Kreditkartenumsätze führt weder zur Einräumung eines Kredites (z. B. eingeräumte Kontoüberziehung) noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredites (z. B. eingeräumte Kontoüberziehung), sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Kreditkartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Übersteigt die Buchung von Kreditkarten- umsätzen das vorhandene Kontoguthaben oder einen vorher für das Konto eingeräumten Kredit (z. B. eingeräumte Kontoüberziehung), so führt die Buchung lediglich zu einer geduldeten Kontoüberziehung.
Finanzielle Nutzungsgrenze. Der Kunde darf Verfügungen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten Kredites vornehmen. Auch wenn der Nutzer diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung des Online-Banking entstehen. Die Buchung solcher Verfügungen auf dem Konto führt lediglich zu einer geduldeten Kontoüberziehung; die Bank ist berechtigt, in diesem Fall den höheren Zinssatz für geduldete Kontoüberziehungen zu verlangen.
Finanzielle Nutzungsgrenze. Der Debitkarteninhaber darf Debitkartenverfügungen (zum Beispiel durch Bargeldauszahlung, Überweisung, Dauerauftrag und Lastschrift) mit seiner Debitkarte nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten Kredits (z. B. eingeräumte Kontoüberziehung) vornehmen. Auch wenn der Debitkarteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Debitkartenverfügungen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Debitkarte entstehen. Die Buchung solcher Debitkartenverfügungen auf dem Konto führt zu einer geduldeten Kontoüberziehung.
Finanzielle Nutzungsgrenze. Der SpardaTelefon-Banking-Nutzer darf Verfügungen nur im Rah- men des Kontoguthabens oder einer vorher für das Konto einge- räumten Überziehungsmöglichkeit (Kontoüberziehung) vornehmen. Auch wenn der SpardaTelefon-Banking-Nutzer diese Nutzungs- grenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Sparda-Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung des SpardaTelefon-Banking entstehen. Die Buchung solcher Verfügungen auf dem Konto führt lediglich zu einer gedul- deten Überziehungsmöglichkeit (Kontoüberziehung); die Sparda- Bank ist berechtigt, in diesem Fall den höheren Zinssatz für gedul- dete Überziehungsmöglichkeit (Kontoüberziehungen) zu verlangen.
Finanzielle Nutzungsgrenze. Der Karteninhaber darf die Mastercard nur innerhalb des Ver- fügungsrahmens der Karte und nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Der Kar- teninhaber kann mit seiner Bank eine Änderung seines Verfügungs- rahmens der Karte vereinbaren. Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu ver- langen, die aus der Nutzung der Mastercard entstehen. Die Geneh- migung einzelner Mastercard-Umsätze führt weder zur Einräumung eines Kredites noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredites, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Mastercard-Umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Übersteigt die Buchung von Mastercard-Umsätzen ein vorhandenes Kontoguthaben oder einen vorher für das Konto eingeräumten Kredit, so führt die Buchung zu einer geduldeten Kontoüberziehung.
Finanzielle Nutzungsgrenze. Die Ikano Bank wird den Verfügungsrahmen nach Prüfung festlegen und dem Kunden mitteilen. Der Kunde darf seine Karte nur innerhalb des von der Ikano Bank mitgeteilten Verfügungsrahmens und Nutzungslimits und nur in der Weise nutzen, dass ein Aus- gleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit zweifelsfrei gewährleistet ist. Er kann bei der Ikano Bank eine Änderung des Verfügungsrahmens beantragen. Die Ikano Bank ist berechtigt, den Verfügungsrahmen einseitig zu reduzieren, sie wird den neuen Verfü- gungsrahmen umgehend mitteilen. Die Ikano Bank darf außerdem weitere Kartenverfü- gungen ablehnen. Die Ikano Bank kann jederzeit die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden anhand von Selbstauskünften und/oder aktuellen Verdienst- nachweisen verlangen. Jede Überschreitung des Verfügungsrahmens ist unabhängig von der Kreditkartenabrechnung grundsätzlich sofort zum Ausgleich fällig. Bereits getä- tigte, in den Kreditkartenabrechnungen bisher aber noch nicht berücksichtigte Karten- umsätze mindern den Verfügungsrahmen. Transaktionen an Kassen, im Onlinehandel und an Geldautomaten werden im Rahmen des Verfügungsrahmens und des Nutzungs- limits genehmigt oder abgelehnt. Die Ikano Bank ist berechtigt, einen Zahlungsvorgang abzulehnen, wenn - der Kunde nicht gemäß Nr. 4 die Kartenzahlung autorisiert hat, - der für dieses Konto geltende Verfügungsrahmen oder das Nutzungslimit nicht eingehalten ist, - von dem Kunden die Kartenprüfziffer nicht korrekt eingegeben wurde, - der Kunde die im Rahmen des 3D Secure Verfahrens notwendige Angaben nicht korrekt eingegeben hat, - bei Einsatz der Karte der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Karte besteht oder Stand: 01.11.2017 - die Voraussetzungen für die Sperrung einer Karte vorliegen.
Finanzielle Nutzungsgrenze. Die Nutzungsgrenzen für Bargeldauszahlungen mittels Karte von einem Geldautomaten und/oder Terminal zum Bezahlen von Waren und Dienst- leistungen mit PIN-Eingabe ergeben sich aus dem Preis- und Leistungs- verzeichnis. Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Karte nur im Rahmen des Kontoguthabens oder einer vorher für das Girokonto einge- räumten Kontoüberziehung [Dispokredit] gemäß den täglichen und wöchentlichen Verfügungsgrenzen vornehmen. Auch wenn der Karten- inhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die ING berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen. Die Buchung solcher Verfügungen auf dem Girokonto führt zu einer geduldeten Kontoüberziehung.